Wer, wenn nicht wir? Die alltäglichen Freiheiten
Sie kündigen aus Protest, stärken queere Sichtbarkeit und warnen vor demokratischer Faulheit. Was sie eint: die Überzeugung, dass der Rechtsstaat kein Selbstläufer ist.
| Stefan von Raumer (60) Präsident des Deutschen Anwaltvereins Aufgewachsen in: St. Peter und Kirchzarten, Hochschwarzwald Erste berufliche Station: Angestellter Rechtsanwalt bei Dr. Henning Obst in Düsseldorf |
Sechs Porträts über Mut, Verantwortung und die Frage, was Recht mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Wenn man sagt, dass alle Wege nach Rom führen, stimmt das für Stefan von Raumer nicht: Für ihn führen die Wege nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht oder nach Straßburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Als Anwalt bringt er dort die Beschwerden seiner Mandanten vor – von ihm sorgfältig geprüfte und abgewogene Fälle, die eine gewisse Chance auf Annahme durch die Gerichte haben. Große und vielfach wirtschaftlich bedeutende Themen sind darunter. Von Raumer ist als Einzelanwalt in seiner jetzt 25 Jahre bestehenden Berliner Kanzlei tätig.
Als Experte für die besonderen Verfahrenswege hat von Raumer ein gutes Gespür dafür, wie wichtig es ist, dass die Mechanismen des Rechts funktionieren. Das war schon sein Thema, als er seine Anwaltslaufbahn in einer Kanzlei begann, die auf Rechtsfragen spezialisiert war, die seit 1945 im Osten Deutschlands entstanden waren: Der Streit um Eigentum und Vermögen, das in der NS-Zeit, der sowjetischen Besatzungszeit oder am Ende der DDR in neue Hände gekommen war. Und jetzt, da er seit über einem Jahr als Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) amtiert, ist das funktionierende Recht ganz offensichtlich sein Thema. Aber nicht seines allein: „Ich bin ja nur eines von vielen Puzzleteilen im DAV“, wehrt er ab. „Wir haben viele engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unseren örtlichen Mitgliedsvereinen, in unseren Arbeitsgemeinschaften und Ausschüssen und in unserer Geschäftsstelle, darunter auch ganz junge, die mit sehr wachen Augen auf Deutschland und die Welt schauen.“
| JUVE: Wenn der Rechtsstaat eine Person wäre – wie würden Sie sie in drei Worten beschreiben? Weise, tolerant, streng. Welche Forderung würden Sie heute auf ein Demo-Plakat schreiben? Werdet Euch des Geschenks Eurer täglichen Freiheiten bewusst! |
Speziell auf den Rechtsstaat. Ganz kitschig ist es mit dem Rechtsstaat so, wie es auf dem Kaffeebecher aus dem Geschenke-Shop gedruckt steht: „Du bist nicht alles, aber ohne dich ist alles nichts.“ Untrennbar verbunden ist die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland mit der Demokratie und ihren Institutionen. „Die Instrumente des Rechtsstaats funktionieren derzeit in Deutschland“, betont von Raumer. „Sie sind aber immer öfter unter Druck. Und mir scheint, bei vielen ist das Bewusstsein verloren gegangen, dass wir das Geschenk des Rechtsstaats und unsere alltäglichen Freiheiten auch schützen müssen, die wir heute oft für zu selbstverständlich halten.“
Im Anwaltverein war von Raumer schon lange vor seinem Präsidentenamt aktiv, als Mitgründer des Ausschusses für Menschenrechte im Jahr 2009 und als Mitglied im Verfassungsrechtsausschuss. Auch in der europäischen Anwaltsorganisation CCBE engagiert er sich für Menschenrechte. „Wir haben in den vergangenen Jahren beobachtet, wie sich die Gegner von effektivem Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern verhalten, und versucht, daraus zu lernen“, erklärt er. Der DAV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, in Deutschland formale Sicherungen einzuführen, etwa für das Bundesverfassungsgericht – dessen Regeln sind 2024 ins Grundgesetz aufgenommen worden und so nicht mehr mit einfacher Mehrheit des Bundestags änderbar.
Die Aufmerksamkeit für die Instrumentalisierung des Rechts in anderen Ländern wie Polen oder der Türkei hat die Sinne geschärft. Jetzt stehen die USA und die aggressiven Manöver der Trump-Regierung gegen die ‚rule of law‘ im Fokus. Was hat der DAV damit zu schaffen? Für einen Anwalt wie von Raumer, der sich mit Grund- und Menschenrechten befasst, keine sinnvolle Frage: „Es ist sehr wichtig, dass wir aufgrund unserer oft leidvollen europäischen Erfahrungen die deutliche Botschaft einbringen, wie wichtig die Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft ist.“ Im Rahmen eines Amicus-Curiae-Verfahrens will sich der DAV auch daran beteiligen, die Unabhängigkeit der amerikanischen Anwaltschaft zu wahren.
Hier findet ihr die weiteren Porträts aus der Reihe:
Wer, wenn nicht wir? Die Rebellin. Porträt über Rachel Cohen
Wer, wenn nicht wir? Der Laute. Porträt über Dr. Thomas Meiers
Wer, wenn nicht wir? Keine halben Sachen. Porträt über Dr. Annika Bleier
Wer, wenn nicht wir? Der Teilzeit-Verfassungsrechtler. Porträt über Dr. Lennart Laude