Steuerleute fürs Vermögen
Erbrechtler gelten als grauhaarige Langeweiler. De facto verlangt die Arbeit mit hoch vermögenden Einzelpersonen und Familien viel mehr als nur das Auswendiglernen der gesetzlichen Erbfolge. Sie ist wirtschaftsjuristische Beratung vom Feinsten und für den Berufseinstieg hochinteressant.
Der Milliardär und Patriarch des Bremsenspezialisten Knorr-Bremse, Heinz Hermann Thiele, ist tot. Er starb nach Angaben des Unternehmens überraschend am Dienstag im Alter von 79 Jahren im Kreise seiner Familie in München.“ Dieser Text lief so oder so ähnlich am Abend des 23. Februar 2021 über die Ticker der deutschen Nachrichtenagenturen. Was kaum jemand ahnte: Der Tag markiert den Einstieg in den größten Erbschaftsstreit in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zu verteilen gab es ein Vermögen in der unvorstellbaren Höhe von rund 15 Milliarden Euro. Thiele war bis zu seinem Tod nicht nur Hauptaktionär des Autozulieferers Knorr-Bremse, sondern auch des Bahntechnikunternehmens Vossloh sowie zweitgrößter Einzelaktionär der Lufthansa. Mit anderen Worten: Thiele war eine der wichtigsten Persönlichkeiten der deutschen Wirtschaft.

(Steuerrecht) und Cornelia Maetschke-Biersack (Familienrecht; v.l.n.r.) berät den Thiele-Testamentsvollstrecker. (Foto: Taylor Wessing)
Und wo viel Geld ist, sind auch Anwälte, Steuerberater, Vermögens- und Finanzberater nicht weit – und es herrscht immer Streit. Das ist der Rahmen, in dem sich Juristinnen und Juristen bewegen, die sich dem Bereich Nachfolge-, Vermögens- und Stiftungsberatung verschrieben haben. Sie sind je nach Konstellation die letzten Allrounder des Wirtschaftsrechts oder wahlweise hoch spezialisierte Berater in einem interdisziplinären Beratungsfeld (Wirtschaftsrecht in voller Breite, Seite 104).
Im Fall Thiele geht die Geschichte so: Der Milliardär galt zwar als hoch versiert in Geld- und Rechtsfragen, war umfassend beraten und hatte eine klare Vorstellung davon, dass sein Tod geräuschlos verlaufen sollte. Tatsächlich hatte er in seinem Testament aber einiges gar nicht oder nicht eindeutig geregelt, zum Beispiel, wer aus seiner Familie welche Funktion beim Umgang mit dem Vermögen haben sollte, und wie sein Testamentsvollstrecker bezahlt werden sollte. Deshalb war es mit der Geräuschlosigkeit sofort vorbei.

So stehen dem Testamentsvollstrecker und langjährigen Thiele-Vertrauten Robin Brühmüller mit dem Tod sage und schreibe 225 Millionen Euro an Honorar zu – mangels ausdrücklicher Regelung im Testament ergibt sich dieser Betrag aus der einschlägigen Tabelle des Deutschen Notarvereins. Und Brühmüller sah sich in der Pflicht, eine Familienstiftung sowie einige Unternehmensstiftungen zu gründen, um das Vermögen und die Unternehmensbeteiligungen zusammenzuhalten.
Das gefiel – und gefällt bis heute – nicht allen. Thieles zweite Ehefrau Nadia bestreitet die Rechtmäßigkeit des Honorars des Testamentsvollstreckers. Sie behauptet, dass Brühmüller Heinz Hermann Thiele über die Höhe im Unklaren gelassen oder ihn gar getäuscht habe. Zudem missfällt ihr, dass Thieles Tochter aus erster Ehe in den Vorstand der – im April 2023 gegründeten – neuen Stiftung eingezogen ist, sie selbst dort aber keinerlei Funktion angeboten bekam.

Und dann ist da noch Sohn Henrik: Er sollte 2015 in den Vorstand von Knorr-Bremse einziehen, zerstritt sich jedoch mit seinem Vater, verzichtete auf den gesetzlichen Pflichtteil von einem Achtel des Vermögens und ließ sich 2017 stattdessen 25 Millionen Euro auszahlen. Doch nach dem Tod seines Vaters wollte er den Verzicht vor Gericht für nichtig erklären lassen.
Nah am Leben – irgendwie
Bei den Thieles spielt sich das pralle Leben ab – und das in einer Dimension, von der die allermeisten Menschen noch nicht einmal träumen. Als spezialisierte Anwältin oder Anwalt jedoch kann man mittendrin sein im Leben der Superreichen. Wer so etwas mag, sollte darüber nachdenken, sich einer Wirtschaftskanzlei anzuschließen, die die Beratung dieser Klientel auf hohem Niveau betreibt. Kein Zufall, dass sich im Fall Thiele die Crème der hiesigen Kanzleiszene die Klinke in die Hand gibt.
In der Schlüsselrolle: die deutsch-englische Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing. Testamentsvollstrecker Brühmüller wird beraten von einem Team um den Münchner Gesellschafts- und Erbrechtsexperten Dr. Axel Godron (52), den Düsseldorfer Steuerrechtler Prof. Dr. Jens Escher (49) sowie die 2022 zur Equity-Partnerin ernannte Familienrechtlerin Dr. Cornelia Maetschke-Biersack (44). Sie stehen Brühmüller umfassend zur Seite und koordinieren auch die juristisch hochkomplexen Fragen, die andere Kanzleien bearbeiten.
Da ist etwa die in Deutschland führende Sozietät für Nachfolge- und Stiftungsfragen Flick Gocke Schaumburg. Sie zeichnete vor allem für die Errichtung der Familien- und weiterer Unternehmensstiftungen verantwortlich. Bei Thiele war sie mit einem großen Team tätig, zu dem auch Partnerin Judith Mehren (46) gehört (Die Millionenerhalterin, Seite 106). Ganz frisch an Bord ist überdies die Mannheimer Traditionskanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz. Sie berät die neu gegründete Heinz Hermann Thiele Familienstiftung im Zivil-, Gesellschafts- und Öffentlichen Recht. Auch SZA betreibt seit rund zwei Jahrzehnten eine hoch spezialisierte Nachfolgepraxis für so genannte High Networth Individuals (HNI), also für Menschen, die über Vermögen in mindestens zweistelliger Millionen-Euro-Höhe verfügen.
Auf der anderen Seite finden sich Kanzleien, die nicht als umfassende Nachfolgeberater agieren. Sie haben sich vor allem auf Streitigkeiten spezialisiert – denn auch davon gibt es im Erbrecht genügend. So tritt für Nadia Thiele der bekannte frühere CSU-Spitzenpolitiker Dr. Peter Gauweiler (Gauweiler & Sauter) auf, ein langjähriger Vertrauter und Anwalt ihres verstorbenen Mannes. Für Sohn Henrik ist die Kanzlei Bayer Krauss Hueber tätig, eine vor drei Jahren von erfahrenen Prozessanwälten gegründete Einheit. Brühmüller holte sich den (Steuer-)Strafrechtler Dr. Norbert Scharf von der Münchner Boutique Ufer Scharf zur Seite.
Die Aufzählung der Berater im Fall Thiele ist nicht abschließend, es wimmelt nur so von verschiedenen Interessen und entsprechend vielen Rechtsvertretern. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie vielseitig und attraktiv die Tätigkeit in der Nachfolgeberatung sein kann.
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen: die wichtigsten Rechtsgebiete und Beratungsfelder
Erbrecht: z.B. Schenkungen, Testamente, Erbverträge, Testamentsvollstreckung
Familienrecht: z.B. Eheverträge, Scheidungen, Vormundschaften, Internationales Privatrecht
Gesellschaftsrecht: z.B. Gesellschaftsverträge, Umstrukturierungen, Transparenzregister
Immobilienrecht: z.B. Kaufverträge, Mietverträge, Verwaltungsverträge
Kapitalmarktrecht: z.B. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, Organberatung
Stiftungsrecht: z.B. Stiftungssatzungen, Gemeinnützigkeit
Steuerrecht: z.B. Erbschaftsteuern, Weg-/Zuzugsbesteuerung, Immobilienbesteuerung, Ertragsteuern
Transaktionen: z.B. Unternehmensverkäufe, PE-Beteiligungen, VC-Investments
Family-Office-Dienstleistungen: z.B. Vermögensverwaltung, Vermögensreporting
Vermögensgegenstände:
- Devisen
- Flugzeuge
- Gold
- Immobilien
- Kryptowährungen
- Kunst
- Oldtimer
- Unternehmensbeteiligungen (inkl. Venture Capital und Private Equity)
- Wälder und landwirtschaftliche Flächen
- Wertpapiere (Aktien, Anleihen, strukturierte Titel)
- Yachten
Beraten statt streiten
Streiten wie bei Thieles und in ähnlich berühmten Fällen der jüngeren Geschichte wie dem Erbfall Tengelmann oder dem Gesellschafterstreit bei Tönnies ist das eine. Tatsächlich zeichnet sich die Beratung von HNI aber eher durch die geordnete Planung des Todes des späteren Erblassers aus. Dann bleibt idealerweise der Familienfrieden gewahrt, das familieneigene Unternehmen wird fortgeführt und Erbschaft- und sonstige Steuern werden weitestgehend vermieden oder niedrig gehalten.
Hinzu kommt bei der laufenden Betreuung superreicher Familien: Das Vermögen soll auch ohne, dass jemand stirbt, nicht beeinträchtigt werden. Und Gefahren lauern überall: Schließt der Sprössling bei der Hochzeit keinen richtigen Ehevertrag, droht ein Teil des Vermögens bei jemanden außerhalb des eigenen Clans zu landen. Kommt die millionenschwere Tochter eines Unternehmers auf die Idee, im Ausland zu studieren, droht die so genannte Wegzugsbesteuerung – der Fiskus will also einen Teil des Vermögens haben. Erlaubt sich der Patriarch einen Fehltritt und wird Vater eines unehelichen Kindes, muss alles ganz diskret abgewickelt werden, so dass der Ruf keinen Schaden nimmt und Erbansprüche nicht entstehen.
Mehrgenerationenhaus
Die Probleme möchte man haben, wird der eine oder die andere denken. Aber Anwältinnen und Steuerberater sind dafür da, die genannten Szenarien zu erahnen und zu verhindern. Entsprechend sind Gesellschaftsrechtler ebenso gefordert wie Steuer- oder Familienrechtler – und zwar jeglicher Generation. Denn es gibt eben nicht nur den senioren Patriarchen und künftigen Erblasser, sondern auch dessen Kinder und Kindeskinder mit jeweils anders gelagerten Belangen.

bilden in der Kanzlei Poellath ein Team, das jede Altersklasse einer hochvermögenden Familie ansprechen soll.
(Fotos: Poellath)
Und darauf haben sich die Wirtschaftssozietäten eingestellt. Beispielsweise die Kanzlei Poellath. Sie vertritt so namhafte Mandanten wie einen Stamm der Familienunternehmen Beiersdorf und Tchibo, die Bertelsmann-Stiftung oder die Harald Quandt Holding und setzt dafür auf einen mehrstufigen Aufbau ihrer Teams in der Nachfolgeberatung. Die nächste Generation in einem Familienunternehmen bekommt aus dem bestehenden Beraterteam auf Associate- oder Counsel-Ebene einen rechtlichen oder steuerlichen Sparringspartner im gleichen Alter zur Verfügung gestellt. Der mandatsverantwortliche Partner tritt dabei einen Schritt zurück, behält den Überblick, sorgt für den Wissenstransfer im Mandat und bleibt dennoch immer Ansprechpartner für den Senior.
„Wir können die Mandate nur halten, wenn wir jetzt anfangen, so zu sprechen, als wären wir Anfang dreißig“, sagt der Frankfurter Poellath-Partner Dr. Martin Liebernickel (53). Der ehemalige PricewaterhouseCoopers-Partner arbeitet eng mit Dr. Andreas Richter und dessen Stiftungs- und Steuerrechtsteam im Berliner Poellath-Büro zusammen. Mit Jahrgang 1969 und 1967 gehören er und Andreas Richter zwar noch lange nicht zum alten Eisen, aber sie sind eben doch die Generation 50 plus.

„Es ist nicht immer das Richtige, dass der mandatsverantwortliche Partner auch alle Familienangehörigen betreut“, so Liebernickel. Die jüngere Generation wolle zwar von den Erfahrungen seniorer Partnerinnen und Partner und deren Wissen über Geschicke und Geschichte des Familienunternehmens profitieren. Sie schätze aber auch ein Matching hinsichtlich Alter und Lebenserfahrung mit jüngeren Beraterinnen und Beratern.
Deshalb sind im Team von Liebernickel und Richter mehrere Sparringspartner für die Nachfolgenden fest eingebunden: die frisch zur Partnerin gewählte Dr. Katharina Hemmen (40), Counsel Dr. Marcus Niermann (34) sowie der Senior Associate Dr. Marcel Duplois (32). „Die junge Generation wird selbstbewusster und lässt sich die Wahl des Beraters nicht mehr vorschreiben“, so Liebernickel. „Daher ist es absolut richtig, sie auch ernst zu nehmen.“
Dabei spielt eine Rolle, dass man der jüngeren Generation die Möglichkeit eines Beziehungs- und Vertrauensaufbaus zu einer Beraterin oder einem Berater bieten will, auf dessen Rat und Hilfe ein Endzwanziger auch noch in den nächsten zwanzig oder dreißig Jahren bauen kann. Denn bei allen Veränderungen in Weltbild und Orientierung und trotz aller anwaltlichen Spezialisierungstrends: Das klassische Consigliere-Prinzip eines persönlichen (steuer-)juristischen Beraters über Jahrzehnte hat auch für die Nachfolgegeneration nicht ausgedient.

Ein Ansatz, den auch andere am Markt teilen. So tritt der 42-jährige Dr. Iring Christopeit bei der mittelständischen Münchner Kanzlei PSP Peters Schönberger & Partner mit Namens- und Gründungspartner Christopher Schönberger in solchen Mandaten gerne im Tandem auf. „Wenn man nur als Berater der Eltern wahrgenommen wird, dann wird man häufig ausgetauscht.“ Hinzu kommt, dass Nachfolgeberatungen heute viel früher stattfinden. „Zu uns kommen bereits Unternehmer mit Ende 50, um über ihre Nachfolge zu sprechen“, so Christopeit. Das Gros der Mandanten bei Nachfolgeberatungen sei mittlerweile in ihren Sechzigern, nicht mehr in den Achtzigern wie früher. Dabei könne man auch eine größere Offenheit auf Seiten des Seniors verzeichnen. Während früher häufig ein Nachfolger gesucht wurde, der so sein sollte wie der Senior, seien Unternehmer heute deutlich ergebnisoffener. „Wenn es halt keiner macht, dann verkaufen wir eben. Hauptsache meinen Kindern geht es gut“, fasst Christopeit die neue Unternehmerdevise zusammen.

Schöner Nebeneffekt: Auch den Beratern geht es auf diese Weise gut. Denn je heterogener die Beratungssituation in einer Familie, desto gefragter sind Anwältinnen und Anwälte aller Disziplinen und jeden Alters.