IP, IT oder Insolvenzrecht? Warum man als Venture Capital-Beraterin oder Berater über den Tellerrand schauen muss.
- Private Equity & Venture Capital
Die Entscheidung für einen bestimmten Tätigkeitsschwerpunkt zu Beginn der anwaltlichen Laufbahn gehört zu den folgenreichsten, die Berufseinsteiger treffen müssen. Wer sich für das Venture-Capital-Recht entscheidet, wählt auf den ersten Blick eine gesellschaftsrechtliche Spezialisierung. Tatsächlich aber eröffnet sich ein Tätigkeitsfeld, das in seiner inhaltlichen Breite und strukturellen Komplexität kaum zu übertreffen ist. Der vorliegende Beitrag möchte jungen Juristinnen und Juristen aufzeigen, warum die anwaltliche Beratung im Venture Capital (VC) weit mehr als die Gestaltung von Beteiligungsverträgen umfasst — und warum gerade diese Vielschichtigkeit den besonderen Reiz dieses Rechtsgebiets bzw. dieses Sektors ausmacht.
I. Das gesellschaftsrechtliche Fundament und die unternehmerische Dimension
Ausgangspunkt jeder VC-Beratung ist natürlich das Gesellschaftsrecht. Die Strukturierung von Finanzierungsrunden, die Verhandlung von Beteiligungsverträgen, die Ausgestaltung von Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutzklauseln, Mitspracherechten oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen — dies sind einige der handwerklichen Kernaufgaben, die in der täglichen Praxis immer wiederkehren und die es zunächst zu beherrschen gilt.
Jedoch zeigt sich meist bereits im ersten Mandat, dass rechtliche Kompetenz allein nicht ausreicht. Ein VC-Anwalt muss das jeweilige Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Realität verstehen: Wie skaliert das Geschäftsmodell? Welche Risiken sind branchenspezifisch? Welche Interessen verfolgen Gründer und Investoren, und wo divergieren diese? Wer diese Fragen nicht zumindest in ihren Grundzügen beantworten kann, wird schnell zum reinen Dokumentenersteller degradiert — und verfehlt damit die Rolle, die Mandanten zu Recht erwarten.
Diese unternehmerische Perspektive ist keine Zusatzqualifikation, sondern eine Kernkompetenz, die sich mit jedem begleiteten Mandat weiterentwickelt und die langfristig den Unterschied zwischen einem guten und einem herausragenden VC-Anwalt ausmacht.
II. Interdisziplinarität als Chance: Der VC-Anwalt als Dirigent
Eine der reizvollsten Besonderheiten des VC-Rechts liegt in seiner strukturellen Ähnlichkeit mit dem M&A-Bereich: so wie ein M&A-Anwalt die Fäden einer komplexen Transaktion in der Hand hält und Kollegen aus unterschiedlichen Praxisgruppen koordiniert, übernimmt der VC-Anwalt (wenn er Berater des Start-up ist) die Rolle des zentralen Ansprechpartners für das Unternehmen — über alle Rechtsbereiche und alle Phasen des Unternehmenszyklus hinweg.
In der Praxis bedeutet dies: bei einer Due Diligence eines Technologieunternehmens arbeitet der VC-Anwalt eng mit Kollegen aus dem IP-Recht zusammen, die die Schutzrechtssituation prüfen und bewerten. Bei der Beratung eines Fintech-Startups zieht er Regulierungsspezialisten hinzu, die die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einordnen. Bei der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann ein Rückgriff auf Arbeitsrechtler und Steuerrechtler oder Steuerberater erforderlich sein. Bei einem bevorstehenden Exit koordiniert er IT-Rechtler, die Lizenzverträge und Datenschutzdokumentation prüfen.
Entscheidend ist dabei: der VC-Anwalt muss auf keinem dieser Gebiete selbst Spezialist sein. Er muss die Risiken erkennen, die richtigen Fragen stellen und die Expertise der jeweils zuständigen Kollegen gezielt einbinden. Er behält die Fäden in der Hand — und genau diese koordinierende, übergreifende Funktion ist es, die den Beruf so abwechslungsreich und fachlich bereichernd macht.
An dieser Stelle sei eine kleine Anekdote erlaubt, die mancher erfahrene VC-Anwalt aus der eigenen Praxis kennen dürfte: kurz vor Signing einer Finanzierungsrunde konfrontiert der Gründer des Startups den Investor im Rahmen der Due Diligence mit der lapidaren Feststellung, er habe „das IP noch auf seinen Namen laufen“, weil er „nicht gedacht habe, dass das relevant sei“. Was folgte, war eine konzertierte Nachtschicht mit IP-Kollegen, Notaren und einem sehr verständnisvollen Investor — und die stille Erkenntnis, dass im VC-Recht der Begriff „kurz vor Signing“ einer sehr eigentümlichen Zeitdefinition unterliegt. Solche Momente sind zwar anspruchsvoll, aber sie sind auch die Momente, in denen eine gute fachübergreifende Zusammenarbeit ihren wahren Wert unter Beweis stellt — und in denen man als Berufseinsteiger mehr lernt als in manchem Seminar.
III. Früh in der Verantwortung: Warum VC-Recht für den Berufseinstieg besonders geeignet ist
Ein Aspekt, der im Vergleich mit anderen Transaktionsbereichen häufig unterschätzt wird, ist die unmittelbare praktische Lernkurve, die das VC-Recht für Berufseinsteiger bietet. Wer seinen Einstieg in einem klassischen M&A-Team findet, wird die ersten Jahre seiner Laufbahn nicht selten damit verbringen, an einem einzigen großvolumigen Deal mitzuwirken — Anlagenerstellung, Checklisten, Dokumentenmanagement, während die eigentlichen Verhandlungen von erfahrenen Senior Associates, Counseln und Partnern geführt werden. Das ist lehrreich, keine Frage — aber es ist eine andere Art des Lernens.
Im VC-Recht gestaltet sich dies strukturell anders. Die Transaktionen sind typischerweise kleiner als große M&A-Deals, was bedeutet, dass sie in größerer Zahl und in kürzeren Abständen aufeinanderfolgen. Gleichzeitig sind sie aber oft nicht weniger komplex. Ein Berufseinsteiger, der in einem aktiven VC-Team tätig ist, kann innerhalb weniger Jahre an einer Vielzahl von Finanzierungsrunden mitwirken — und zwar nicht nur als Zuarbeiter, sondern zunehmend als aktiver Mitgestalter. Term Sheets werden gemeinsam kommentiert, Verhandlungsstrategien werden früh besprochen, pragmatische Lösungen für in der Due Diligence zutage gekommene Fragen gesucht und der direkte Kontakt zu Gründern und Investoren ist von Anfang an Teil des Alltags.
Diese Dichte an Mandaten, unterschiedlichsten Rechtsfragen und die damit verbundene Wiederholung zentraler Vertragsstrukturen führen zu einer praxisnahen Lernkurve, die in ihrer Geschwindigkeit kaum zu übertreffen ist. Wer verstehen möchte, worauf es in der Vertragsgestaltung wirklich ankommt — welche Klauseln in der Praxis tatsächlich relevant werden und welche primär deklaratorischer Natur sind — der findet im VC-Recht ein Übungsfeld, das in dieser Form nur wenige andere Bereiche bieten können.
IV. Vom ersten Term Sheet bis zum Exit: Eine Beziehung, die wächst
Was das Venture-Capital-Recht von vielen anderen Bereichen unterscheidet, ist die Tiefe der Mandatsbeziehung über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens. Während der klassische Transaktionsanwalt häufig nach Abschluss eines Deals aus dem Mandat ausscheidet, begleitet der VC-Anwalt das beratene Unternehmen idealerweise über Jahre: von der ersten Seed-Runde über Folgefinanzierungen und internationale Expansion bis hin zum Exit — oder, wenn es nicht ganz nach Plan läuft, durch Restrukturierungen und schwierige Unternehmensphasen.
Diese Kontinuität hat einen unmittelbaren praktischen Mehrwert: der VC-Anwalt kennt die Geschichte des Unternehmens, die Persönlichkeiten der Gründer und Investoren sowie die strategischen Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden. Er wird nicht nur dann konsultiert, wenn ein Vertrag zu gestalten ist, sondern auch dann, wenn eine strategische Weichenstellung bevorsteht. Genau diese Nähe zum Unternehmen — und die Fähigkeit, in unterschiedlichsten rechtlichen Situationen verlässlich und lösungsorientiert zu agieren — macht die langfristige Mandatsbeziehung im VC-Recht zu einer der berufsbiografisch prägendsten Erfahrungen, die die anwaltliche Praxis zu bieten hat.
Fazit
Was das Venture-Capital-Recht als Tätigkeitsfeld letztlich auszeichnet, ist, dass es kein enges Spezialgebiet darstellt — es ist ein Querschnittsbereich, der gesellschaftsrechtliches Handwerk, interdisziplinäre Koordination und unternehmerisches Denken in einzigartiger Weise vereint. Wer bereit ist, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, Kollegen aus unterschiedlichsten Rechtsbereichen zu koordinieren und Mandanten nicht nur als Vertragspartei, sondern als Unternehmen zu verstehen, wird im VC-Recht ein Tätigkeitsfeld vorfinden, das inhaltlich wie persönlich außerordentlich bereichernd ist.
Für Berufseinsteiger, die nicht nur Verträge gestalten, sondern Unternehmen verstehen wollen — die nicht nur reagieren, sondern gestalten wollen — ist das Venture-Capital-Recht eine der interessantesten Optionen, die das Wirtschaftsrecht zu bieten hat. Die Frage lautet daher nicht: IP, IT oder Insolvenzrecht? Die Antwort lautet: im VC-Recht — im Zweifel alles davon.