Erwartungen an das Einstiegsgehalt: Falsche Bescheidenheit
Es lohnt sich, vor der Bewerbung als Anwalt oder Anwältin einen realistischen Blick auf die möglichen Einstiegsgehälter zu werfen. Aus Unkenntnis stapeln viele Bewerber zu tief.
Die Gehälter in Wirtschaftskanzleien weisen eine große Bandbreite auf. Das ist auch den über 1.800 Bewerberinnen und Bewerbern bewusst, die sich im vergangenen Jahr an der azur-Umfrage beteiligt haben. Zwischen dem Jahresgehalt, das sie in einer Großkanzlei für realistisch halten und dem, das sie in einer kleinen Kanzlei erwarten, liegt eine Differenz von 32.000 Euro. Auch in mittelgroßen Kanzleien erwarten die Teilnehmenden deutlich weniger als in einer Großkanzlei: der Abstand liegt hier bei 27.000 Euro.
Kleine Kanzlei, kleines Geld?
Diese Einschätzung hat sich im Vergleich zur azur-Bewerberumfrage 2023 kaum verändert. Sie basiert immer auf der subjektiven Einschätzung der Befragten: „In meinem ersten Job erwarte ich ein Jahresgehalt von mindestens … Euro.“ Dabei ist es erstens überraschend, dass die Teilnehmenden einen so direkten Zusammenhang zwischen Kanzleigröße und Verdienstmöglichkeit voraussetzen. Die Vorstellung, dass „klein“ im Kontext von Wirtschaftskanzleien auch umsatzstark und hochprofitabel bedeuten kann, ist weitestgehend unbekannt.
Zweitens lässt sich im Zweijahresvergleich ablesen, dass der Wettkampf um die Gehälter auch in den Köpfen der Bewerberinnen und Bewerbern eine kleine Pause gemacht hat. Nur rund 3 Prozent mehr als im Jahr 2023 wollen sie verdienen (alle Kanzleigrößen) – inflationsbereinigt sind sie also sogar bescheidener geworden.
Das passt zu der möglichen Einsicht, dass der Bewerbermarkt schwieriger geworden ist oder demnächst schwieriger werden könnte, da es ja um Erwartungen für die Zukunft geht. Es könnte sich jedoch auch um falsche Bescheidenheit handeln, denn mindestens 70 Wirtschaftskanzleien zahlen weitaus mehr als die 112.000 Euro Mindestgehalt, die der Nachwuchs erwartet. Es ist zu befürchten, dass sich mancher Arbeitgeber diese Bescheidenheit zunutze macht.
Frauen rechnen mit geringeren Gehältern
Problematisch ist auf jeden Fall die falsche Bescheidenheit der angehenden Juristinnen. Ihr erster Gehaltswunsch liegt im Durchschnitt aller Kanzleigrößen um 17.000 Euro unter dem der männlichen Umfrageteilnehmer. Da die jeweiligen Präferenzen und Erwartungen sicherlich ganz individuell geprägt sind, lässt sich womöglich nicht alles auf den Geschlechterunterschied zurückführen. Aufschlussreich ist jedoch ein Blick auf die Teilgruppe der Umfrageteilnehmenden, die ihren ersten Job in einer Großkanzlei haben möchten.
In dieser Teilgruppe wünschen sich die Männer ein Mindestgehalt von durchschnittlich 115.700 Euro, während die Frauen ihre Erwartung auf durchschnittlich 104.100 Euro festsetzen. Das heißt, sogar in der Kanzleigruppe, in der die höchsten Gehälter erwartet werden, verordnen sich Bewerberinnen ohne Not einen Pay Gap von 11.600 Euro.
Informationen zu Einstiegsgehältern in Kanzleien, Rechtsabteilungen oder im Öffentlichen Dienst findest du hier.