Hamburg

Bucerius Law School
Anzahl Studierende:
625 (Juni 2022)
Kosten (Private Hochschule):
rund 56.000 Euro
Quelle/Stand:
2022

Schwerpunktbereiche

– Europäisches und internationales Recht
– Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
– Arbeit, Wirtschaft und Soziales
– Markt und Staat
– Wirtschaftsstrafrecht (A: Gesamtes Wirtschaftsstrafrecht, B: Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht)
– Internationaler Handel und Streitbeilegung
– Grundlagen des Rechts
– Steuern

Zusätzlich erwerben Absolventen den Bachelor of Laws (LL.B.)

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Universität Hamburg
Bezeichnung:
Fakultät für Rechtswissenschaften
Anzahl Studierende:
4.400 (jährlich, Stand 2022)
Quelle/Stand:
2022

Schwerpunktbereiche

– Grundlagen des Rechts (früher: Europäische Rechtsgeschichte)
– Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international (früher: Zivilverfahrensrecht)
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen
– Internationales und europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung
– Ökonomische Analyse des Rechts
– Information und Kommunikation
– Umwelt- und Planungsrecht
– Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht
– Europa- und Völkerrecht
– Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
– Maritimes Wirtschaftsrecht
– Arbeitsrecht mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen

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Das Jurastudium

Das Jurastudium ist einer der beliebtesten und anspruchsvollsten Studiengänge an deutschen Universitäten. Im Wintersemester 2021/22 schrieben sich rund 14.000 Studierende an deutschen Universitäten ein, um ein Jurastudium zu beginnen.

Die hervorragenden Berufsaussichten in Kanzleien, und Unternehmen sowie in der Verwaltung und Justiz motivieren viele junge Menschen, sich für das Fach Jura zu entscheiden. Im Jurastudium lernen Studierende das deutsche Rechtssystem kennen und studieren die verschiedenen Rechtsgebiete. Sie beschäftigen sich intensiv mit den unterschiedlichen Gesetzestexten und arbeiten sich in die Gesetzesauslegung und Rechtsprechung ein.

Das klassische Studium der Rechtswissenschaften führt auf die Prüfung des Ersten Staatsexamens hin und bereitet auf den Beruf als Rechtsanwältin, Richterin, Staatsanwalt oder Notar vor. Wer im Anschluss an das darauffolgende Rechtsreferendariat (juristischer Vorbereitungsdienst) das Zweite Staatsexamen erfolgreich ablegt, kann sich schließlich als Volljuristin beziehungsweise Volljurist bezeichnen. Mit dem Zweiten Staatsexamen wird gleichzeitig die ‚Befähigung zum Richteramt‘ erworben. Diese ist die Voraussetzung für die Arbeit in den juristischen Berufen als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwältin oder Notarin.

Welche Uni für das Jurastudium

Wer bereits entschieden hat, dass das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss des das Richtige für ihn ist, kann sich zwischen vielen juristischen Fakultäten entscheiden. In Deutschland bieten 40 rechtswissenschaftliche Fakultäten den Examensstudiengang Rechtswissenschaft an. Auch an drei privaten Hochschulen kann das Jurastudium mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden. Mit jeweils sieben Jurafakultäten gibt es in Bayern und Nordrhein-Westfalen besonders viele. An den meisten Universitäten können Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester ein Jurastudium aufnehmen.

Bei der Wahl der richtigen Jurafakultät sollten Interessentinnen und Interessenten darauf achten, welche Studienschwerpunkte die einzelnen Unis anbieten. Diese werden im Hauptstudium relevant und unterscheiden sich je nach Universität. Deshalb haben wir die Angebote der unterschiedlichen Fakultäten in der Übersicht oben zusammengestellt. Dort sieht man auf einen Blick, welche Universitäten in welchen Städten und Bundesländern das Jurastudium mit dem Abschluss Staatsexamen anbieten und wie viele Studierende an den Jurafakultäten eingeschrieben sind.

Neben den Examensstudiengängen bieten viele Universitäten und Hochschulen mittlerweile auch Bachelor- und Masterstudiengänge in Rechtswissenschaft sowie das Fach Wirtschaftsrecht an. Absolventen dieser Studiengänge können zum Ende ihres Studiums nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst gehen und werden keine Volljuristen. Eine Tätigkeit in den klassischen juristischen Berufen ist damit nicht möglich. Viele Unternehmen und auch zunehmend Kanzleien bieten aber Jobs für Qualifizierte mit juristischem Hintergrund an.

NC fürs Jurastudium

Das Examensstudium der Rechtswissenschaft ist an den meisten Universitäten zulassungsbeschränkt. Der erforderliche Numerus Clausus (NC) variiert je nach Anzahl der Bewerbungen von Jahr zu Jahr. Um einzuschätzen, an welcher Universität es realistisch ist, mit der eigenen Abiturnote zugelassen zu werden, helfen die veröffentlichten Ergebnisse der Vergabeverfahren der letzten Jahre.

Besonders hoch ist der NC grundsätzlich an großen Universitäten in beliebten Unistädten. Im Wintersemester 2022/23 benötigten Bewerbende an der Universität zu Köln einen Abiturdurchschnitt von 1,3. In Berlin lag der NC bei 1,7 (Humboldt-Universität) bzw. 1,5 (Freie Universität Berlin). An der LMU München war eine Abschlussnote von 2,3 erforderlich, an der Ruhr-Universität Bochum brauchten Studienanfängerinnen zuletzt eine 2,8 im Abi und in Leipzig reichte ein Schnitt von 3,4 aus, um das Jurastudium zu beginnen. An einigen anderen Universitäten spielte der NC zuletzt keine Rolle.

Wer keinen sehr guten Durchschnitt im Abitur vorweisen kann, hat die Möglichkeit, Wartesemester anrechnen zu lassen. Eine Alternative ist das Studium an einer privaten Hochschule oder das Ausweichen in eine kleinere Stadt abseits der heiß begehrten Unistädte.

Voraussetzungen fürs Jurastudium

Wer sich für das Studienfach Rechtswissenschaften einschreiben möchte, sollte Freude am Lernen haben und Durchhaltevermögen mitbringen. Es ist kein Geheimnis, dass ein Jurastudium besonders lernintensiv ist. Jurastudentinnen und Jurastudenten sitzen länger in der Bibliothek als ihre Kommilitonen anderer Studiengänge. Interessierten sollte klar sein, dass sie einen Großteil des Studiums mit selbstständigem Lernen verbringen werden. Dafür ist eine hohe Motivationsfähigkeit und viel Selbstdisziplin wichtig, denn für die konsequente Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen müssen Studierende ein gutes Zeitmanagement an den Tag legen.

Die Gesetzestexte müssen jedoch nicht stumpf auswendig gelernt werden. Stattdessen steht die Interpretation der Texte sowie das Wissen um deren Anwendung im Vordergrund. Für das systematische Erfassen des Gelernten sind die Fähigkeit zur Abstraktion, analytische Fähigkeiten sowie logisches Denken essenziell.

Studierende sollten außerdem über möglichst exzellente Deutschkenntnisse verfügen und Spaß am Lesen und Schreiben haben, denn methodisch steht die Textarbeit im Zentrum des Jurastudiums. Dabei geht es unter anderem um das Lesen und Erfassen unterschiedlicher Textsorten wie der Gesetzestexte selbst, der Kommentare und der Gerichtsurteile sowie um die eigene Fähigkeit, schlüssige Begründungen zu formulieren. In Klausuren werden zumeist Fallbeispiele gestellt, die in Form des Gutachtenstils gelöst werden müssen. Eine schrittweise Beschreibung des Problems, die am Ende zu einer juristisch begründeten Lösung führt, erfordert viel Text. Somit ist es keine Seltenheit, dass in juristischen Klausuren regelmäßig seitenweise Text geschrieben wird.  Für das korrekte Auslegen der formelhaften juristischen Texte sowie das selbstständige Formulieren ist sprachliche Genauigkeit unerlässlich. Ein Latinum benötigen Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium der Rechtswissenschaften nicht mehr.

Ablauf und Dauer des Jurastudiums

Das Jurastudium an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten dauert mindestens neun Semester (4,5 Jahre). Im Grundstudium (4 Semester) beschäftigen Studierende sich mit den Grundlagen des Rechts und beginnen mit dem Pflichtfachstudium. Sie lernen die Gesetzestexte kennen, arbeiten sich in die Methodik der Rechtswissenschaft ein und verschaffen sich einen Überblick über Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Vor allem aber studieren sie die drei großen Pflichtfächer:

– Zivilrecht
– Öffentliches Recht
– Strafrecht

Das BGB Allgemeiner Teil ist eine der Kernvorlesungen im ersten Semester. Aber auch der besondere Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, also das Schuld- und Sachenrecht, zudem das Arbeitsrecht oder das Studium der Grundrechte zählen zum Grundstudium in den ersten Semestern. Neben den Vorlesungen in diesen Fächern belegen die Jurastudenten Übungen und treffen sich in Arbeitsgemeinschaften mit Kommilitonen, um die Rechtstexte auszulegen und an Fallbeispielen anzuwenden.

Nach vier Semestern schließen Jurastudierende ihr Grundstudium durch die Zwischenprüfung ab. Diese Prüfung erfolgt in Form von erfolgreich abgeschlossenen Studienleistungen innerhalb des Grundstudiums. Was genau darunter fällt, ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich. In der Regel zählen dazu fünf Klausuren und zwei Hausarbeiten. Die einzelnen Prüfungsteile können wiederholt werden. Wer die Zwischenprüfung nach vier Fehlversuchen nicht besteht, wird jedoch in ganz Deutschland für das Jurastudium gesperrt.

Schwerpunktbereich im Jurastudium

Das Hauptstudium beginnt in der Regel mit dem 5. Semester und zieht sich bis zum 8. oder 9. Semester. Jurastudierende erweitern ihre Kenntnisse in den drei Pflichtfächern und beginnen mit dem Vertiefungsstudium. Hinzu kommt das Studium in einem selbst gewählten Schwerpunktbereich. Die Auswahlmöglichkeiten der Schwerpunktbereiche unterscheiden sich von Universität zu Universität. Juristische Fakultäten bieten unterschiedliche Schwerpunkte von Kriminalwissenschaften bis Immobilienrecht und von Familien- und Erbrecht bis zu Wettbewerbsrecht und Regulierung an.

Studierende, die später in einer Wirtschaftskanzlei oder als Unternehmensjurist arbeiten wollen, können einen Schwerpunkt im Bereich Wirtschaft, Handel und Unternehmen wählen. Gängige Vertiefungen im Bereich Wirtschaftsrecht sind beispielsweise das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Medienrecht oder Unternehmensrecht.

Die Angebote der einzelnen Jurafakultäten unterscheiden sich sehr. So können Studierende der Universität Erlangen-Nürnberg eine eher allgemeine Vertiefung wie ‚Wirtschaftsrecht‘ belegen. An der Universität zu Kiel steht im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht hingegen die Wahl zwischen einer Ausrichtung auf Arbeitsrecht, Steuerrecht, Kartell- und Urheberrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

Europäisches und internationales Privat- und Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit kann belegen, wer an der Universität Würzburg studiert. An der Universität Hamburg hingegen kann der juristische Nachwuchs sich bereits im Studium auf Maritimes Wirtschaftsrecht spezialisieren. Auch der Schwerpunkt Öffentliches Recht, wie man ihn beispielsweise an der Universität Düsseldorf studiert, ist für angehende Associates in Wirtschaftskanzleien sinnvoll.

Je früher Studierende wissen, in welchem Bereich sie später arbeiten möchten, desto gezielter können sie ihr Schwerpunktstudium für die berufliche Profilierung verwenden.

Um herauszufinden, welcher Bereich einen persönlich am meisten interessiert, bieten sich juristische Praktika in Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilungen an, denn zum Jurastudium gehören auch Pflichtpraktika. Bis zum Ersten Staatsexamen müssen Studierende mindestens drei Monate praktische Tätigkeit absolvieren. Juristische Sozietäten bieten jedes Jahr viele Kanzleipraktika an, um den juristischen Nachwuchs für sich zu gewinnen.

Das Erste Juristische Staatsexamen

Nach dem erfolgreich absolvierten Grund- und Hauptstudium legen Jurastudierende das Erste Staatsexamen ab. Die erste juristische Prüfung besteht aus einer universitären Prüfung im selbst gewählten Schwerpunktbereich, die 30 Prozent der Note bestimmt, und einer staatlichen Pflichtfachprüfung, die 70 Prozent der Note ausmacht. Das Staatsexamen können die Kandidatinnen und Kandidaten frühestens nach acht Semestern ablegen, wenn sie in Regelstudienzeit studiert haben. Die meisten lassen sich etwas mehr Zeit, denn die Vorbereitung auf diese große Prüfung nimmt einige Monate in Anspruch.

Grundsätzlich haben Studierende drei Versuche, um das Staatsexamen zu bestehen. Wer jedoch die Regelstudienzeit eingehalten hat und seinen ersten Versuch schon nach acht Semestern macht, hat zusätzlich einen Freiversuch. Dieser auch als ‚Freischuss‘ bekannte Antritt zur Prüfung ermöglicht dem Prüfling einen weiteren Versuch, um die Note zu verbessern. Falls der erste Versuch also nicht gelingt, gilt dieser als nicht getätigt.

Repetitorium für die Examensvorbereitung

Um sich auf das Examen vorzubereiten, belegen Jurastudierende sogenannte Repetitorien, die sowohl auf die Universitätsprüfung als auch auf die Staatsprüfung vorbereiten. Während das Repetitorium an staatlichen Universitäten kostenlos angeboten wird, gibt es zusätzlich kommerzielle Anbieter. Obwohl auch das Angebot an den Jurafakultäten selbst häufig qualitativ hochwertig ist, verlassen die meisten Studierenden sich nicht allein darauf, sondern belegen zusätzlich die kostenpflichtigen Kurse. Die Kurse zur Examensvorbereitung dauern circa ein Jahr. Im Vordergrund stehen hierbei die Wiederholung von zentralen Kenntnissen sowie die Umsetzung in praktischen Anwendungsfällen. Für einen Kurs von einem Jahr legen Examenskandidaten im Schnitt 2.000 Euro auf den Tisch. Dazu gehören Kurse, in denen die drei prüfungsrelevanten Fächer Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht wiederholt werden sowie Klausurenkurse, in denen examensähnliche Fälle eingeübt werden.

Noten im Jurastudium

Die Notenskala im Jurastudium unterscheidet sich von anderen Notensystemen im universitären und schulischen Bereich. In allen Klausuren sowie in den beiden Staatsexamina können sieben unterschiedliche Noten erreicht werden. Denn zwischen ‚gut‘ und ‚befriedigend‘ ist die Zwischennote ‚vollbefriedigend‘ (‚VB‘) eingefügt. Als bestanden gilt eine juristische Prüfung ab vier Punkten mit der Note ‚ausreichend‘. Das Ziel aller Jurastudierenden ist jedoch insbesondere bei den Examen, die am Ende die Note für Bewerbungen ausmachen, ein Prädikatsexamen (VB) zu erreichen. Der Abschluss mit ‚vollbefriedigend‘ entspricht tatsächlich einer überdurchschnittlichen Leistung. Ein ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘ hingegen ist selbst für die besten Studierenden nur schwer zu erreichen. Mit der Bestnote schließen nur 0,2 Prozent der Jurastudierenden ihr Jurastudium ab.

Notenskala im Jurastudium:

16 bis 18 Punkte (sehr gut) – eine besonders hervorragende Leistung

13 bis 15 Punkte (gut) – eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

10 bis 12 Punkte (vollbefriedigend) – eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

7 bis 9 Punkte (befriedigend) – eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht

4 bis 6 Punkte (ausreichend) –  eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

1 bis 3 Punkte (mangelhaft) – eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

0 Punkte (ungenügend) – eine völlig unbrauchbare Leistung

Wer als Anwältin oder Anwalt in einer Wirtschaftskanzlei arbeiten möchte, sollte versuchen, mindestens 9 Punkte in beiden Staatsexamina zu erreichen, da die Sozietäten am liebsten Associates einstellen, die ein Prädikatsexamen vorweisen können. Anders als bei den Einzelnoten gilt die Gesamtleistung beider Examina schon ab 9 Punkten als „vollbefriedigend“. In kleineren Kanzleien haben aber auch Nachwuchsjuristinnen und -juristen eine Chance, die 7 bis 9 Punkte erreicht haben. Häufig kann es auch von Vorteil sein, wenn man einen potenziellen Arbeitgeber vor dem Berufseinstieg schon kennengelernt hat, etwa im Rahmen eines Praktikums, im Referendariat oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Einige Kanzleien sehen dann die Notenanforderungen im Einzelfall nicht mehr so streng. Für eine Tätigkeit als Richter hingegen benötigen Kandidatinnen und Kandidaten in den meisten Bundesländern 7 bis 7,5 Punkte im Ersten Staatsexamen und 8,5 in der Zweiten Staatsprüfung.

Ist das Erste Staatsexamen erfolgreich bestanden, können die Absolventen den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) in Angriff nehmen.

Wieviel kostet das Jurastudium?

Wer an einer staatlichen Universität im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben ist, zahlt keine Studiengebühren, sondern nur einen sogenannten Semesterbeitrag. Dieser betrug zuletzt zwischen 122 Euro (in Augsburg) und 408 Euro (in Hannover). Enthalten sind Beiträge an das Studentenwerk sowie unterschiedliche Nahverkehrstickets. Besonders wenig zahlen Studierende in Bayern und Baden-Württemberg. An privaten Hochschulen hingegen ist bei einer Studienzeit von 9 Semestern mit Studiengebühren von bis zu 62.000 Euro zu rechnen. Pro Semester zahlen Eingeschriebene hier zwischen 6.000 und 7.000 Euro. An der Bucerius Law School in Hamburg wird zwar in Trimestern gerechnet, die Kosten sind aber ähnlich wie an der EBS Wiesbaden und der BSP in Berlin.

Hinzu kommen Kosten für Lernmaterialien. Studierende des Fachs Jura benötigen besonders viel Studienliteratur und Gesetzestexte, welche die Kosten für das Jurastudium erhöhen. Studierende können Bücher zwar auch in der Universitätsbibliothek ausleihen. Zum Lernen möchten viele jedoch Notizen machen und schaffen sich Standardwerke selbst an. Die Kosten für Literatur, Skripte etc. belasten das Konto der Jurastudierenden genauso wie die Repetitorien gegen Ende des Studiums, wenn sie sie sich nicht allein auf das universitäre Angebot verlassen möchten.

Wie bei allen Studierenden sind auch für Eingeschriebene im Fach Jura die Wohnkosten der größte Kostenfaktor. Wer in München oder Frankfurt am Main studieren möchte, muss somit automatisch höhere Studienkosten finanzieren als Studierende in Jena, Bochum oder Greifswald. Im Gegensatz zu Studierenden anderer Fachrichtungen haben Jurastudentinnen und -studenten jedoch besonders wenig Zeit für einen Nebenjob, da ihnen neben dem Lernen wenig Zeit für andere Aktivitäten bleibt.

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