So viel verdienen wissenschaftliche Mitarbeiter

Die wissenschaftliche Mitarbeit ist für Jurastudierende eine beliebte Nebentätigkeit. Einige Kanzleien stellen allerdings erst nach dem ersten Staatsexamen ein. Mit der Erfahrung steigt auch der Stundenlohn erheblich.

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bekommen angehende Anwältinnen und Anwälte frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt von Wirtschaftskanzleien. Anders als bei einem Praktikum ist die wissenschaftliche Mitarbeit in der Regel auf einen längeren Zeitraum ausgelegt. Als Nebenjob zum Studium lässt sich zudem der Lebensunterhalt mitfinanzieren. Doch ein Blick auf die Stundenlöhne zeigt, dass der Verdienst nicht die einzige Motivation für einen solchen Job sein sollte. Dies gilt insbesondere für Jurastudierende, die das erste Staatsexamen noch nicht abgeschlossen haben.

Eine ganze Reihe großer Wirtschaftskanzleien zahlt allerdings auch ohne die Qualifikation des ersten Examens einen guten Stundenlohn von 20 Euro und aufwärts. Darunter befinden sich große Einheiten wie Taylor Wessing oder Hogan Lovells. Ebenfalls gut verdienen lässt es sich bei den US-Kanzleien, die in Deutschland ebenfalls die höchsten Associate-Gehälter zahlen. Letztere dominieren auch die Liste der Top10-Zahler für wissenschaftliche Mitarbeiter.

KanzleiStundenlohn vor dem ersten Examen (in Euro)
Taylor Wessing26,00
Kirkland & Ellis25,00
von Boetticher*25,00
Shearman & Sterling24,54
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan24,38
Skadden Arps Slate Meagher & Flom24,25
Orrick Herrington & Sutcliffe
23,09
Bryan Cave Leighton Paisner23,09
Gibson Dunn & Crutcher21,94
Hoyng ROKH Monegier21,65
Stand: 10/22. Quelle: azur-Recherche. Die Redaktion stützt sich dabei auf Angaben der Arbeitgeber und Auskünfte der Associates ebenso wie auf marktbekannte und öffentlich zugängliche Informationen. Ggf. hat die azur-Redaktion aus diesen Informationen einen Stundenlohn berechnet (Annahme: 8 Arbeitsstunden pro Tag). *Angaben aus dem Vorjahr. Die regelmäßig aktualisierten Gehälter findet ihr hier.

Doch abseits dieser Top-Zahler liegt der Stundenlohn bei vielen Kanzleien auch unterhalb von 20 Euro, bei einigen wenigen sogar gerade im Mindestlohnbereich (alle Gehälter für wissenschaftliche Mitarbeiter vor dem ersten Examen). Auch aus diesem Grund sollte der Verdienst für Studierende nicht unbedingt im Vordergrund stehen bei der Entscheidung für eine wissenschaftliche Mitarbeit.

Aufgaben von wissenschaftlichen Mitarbeitern in Kanzleien

Jurastudierende können sich als wissenschaftliche Mitarbeiter einen breiten Erfahrungsschatz aufbauen. Sie haben in Wirtschaftskanzleien zwar in der Regel keinen Mandantenkontakt. Dafür arbeiten sie anderen Juristinnen und Juristen zu und übernehmen dabei vor allem Rechercheaufgaben. Neben der Aufarbeitung von Sachverhalten erstellen sie Gutachten zu bestimmten Rechtsfragen. Je nach Einsatzgebiet legen sie Gerichtsakten an. Auch die Pflege von Datenbanken innerhalb der Kanzlei zählt regelmäßig zu den Arbeitsbereichen von wissenschaftlichen Mitarbeitern. Ebenso unterstützen sie bei der Vorbereitung von Vorträgen.

Viele Großkanzleien bieten ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern vor allem die Teilnahme an Ausbildungs- und Netzwerkveranstaltungen an. Dies ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, um die Kanzlei sowie andere angehende Juristinnen und Juristen kennenzulernen und sich zu vernetzen. Steht dann später etwa die Entscheidung für eine Anwaltsstation im Referendariat an, fällt diese möglicherweise leichter, wenn bereits erste Einblicke durch die wissenschaftliche Mitarbeit gewonnen wurden.

Einige Kanzleien stellen erst ab dem ersten Staatsexamen ein

Kanzleien erwarten von wissenschaftlichen Mitarbeitern gewisse Grundkenntnisse. So setzen etwa diejenigen, die bereits vor dem ersten Examen Stellen anbieten, häufig eine bestandene Zwischenprüfung voraus. Nicht wenige Kanzleien stellen sogar nur wissenschaftliche Mitarbeiter ein, die mindestens das erste Staatsexamen abgeschlossen haben.

Da die Studierenden für Kanzleien umso besser einzusetzen sind, je mehr Wissen sie bereits mitbringen, bedeutet mehr Erfahrung auch mehr Geld. Der Blick auf die Stundenlöhne von wissenschaftlichen Mitarbeitern, die bereits das erste Examen in der Tasche haben, ist insofern nicht überraschend. Eine Vielzahl der Kanzleien legt dann bereits weit über 30 oder gar 40 Euro pro Stunde hin. Kirkland zahlt beispielsweise über 43 Euro pro Stunde. Von den in Deutschland größeren Kanzleien zahlen etwa Hengeler Mueller oder Latham & Watkins knapp über 30 Euro. Wer sogar das zweite Examen schon abgeschlossen hat, verdient entsprechend noch mehr.


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