Porträt Eva-Dorothee Leinemann: Erfolg mit Genauigkeit
Als Eva-Dorothee Leinemann 2001 ihr erstes Examen in der Tasche hatte, wollte sie sich eigentlich nur auf das Baurecht spezialisieren. Doch dann kam alles anders.
Heute gehört sie zu den führenden Vergaberechtlerinnen in Deutschland.
„Ich war von der ersten Stunde an dabei“, sagt Dr. Eva-Dorothee Leinemann heute. Es war 2001, genau zu dem Zeitpunkt, als die Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht gerade Fahrt aufnahmen. Dass Leinemann überhaupt Jura studierte, war keine Selbstverständlichkeit. Aufgewachsen in Ostdeutschland, wollte sie bis zur Wende Germanistik studieren. Nach 1989 war plötzlich alles anders und ihr Vater bestand auf einer handfesten Ausbildung vor dem Studium. Die Banklehre bei der Sparkasse in Halle fand sie „schrecklich“, vor allem weil sie dort zum ersten Mal erlebte, was es bedeutet, in einer von Männern dominierten Branche zu arbeiten. „Mir war klar, dass ich dort nicht bleiben möchte“, erinnert sie sich. Nach Beendigung ihrer Ausbildung, entschied sie sich für das Jurastudium in Halle. Nebenbei jobbte sie weiterhin in der Kreditabteilung der Sparkasse. Schließlich bewarb sie sich 2001 gezielt bei Kanzleien, die auf Baurecht spezialisiert waren. Darunter war auch die Kanzlei Leinemann & Partner, deren Namenspartner ihr späterer Ehemann, Prof. Dr. Ralf Leinemann, war. Das Vergaberecht steckte damals noch in den Kinderschuhen.
Spezialisierung als Kompetenznachweis
Heute, nach 25 Jahren als Anwältin, zählt Eva-Dorothee Leinemann zu den bekanntesten Köpfen in ihrem Fachgebiet. Sie ist Partnerin, Fachanwältin für Vergaberecht und seit 2017 in Berlin auch als Notarin zugelassen. Erst kürzlich hat die Juristin noch den Fachanwaltslehrgang für Baurecht erfolgreich abgeschlossen. Den Titel ‚Fachanwältin für Vergaberecht‘ hat sie schon lange – „ich war die erste Fachanwältin für das Vergaberecht in Berlin“, sagt sie stolz. Eingeführt wurde dieser im Jahr 2015 (Über Umwege ins Vergaberecht). Alle Anwältinnen und Anwälte in ihrem Team haben den Titel ebenfalls oder sind dabei, ihn zu erwerben. „Das erwarte und unterstütze ich auch. Insbesondere bei der Beratung der öffentlichen Hand ist es wichtig, diesen vorzuweisen“, betont Leinemann. Ihr Rat an angehende Vergaberechtler lautet, den Business Case im Blick zu behalten. Einen Mehrwert für das Vergaberecht sieht sie darin, es mit weiteren Rechtsgebieten zu verbinden, wie in ihrem Fall mit dem Baurecht.
Ohne Vergaberecht geht nichts
Wie sinnvoll ihre Spezialdisziplin mit anderen Beratungsfeldern verknüpft werden kann, zeigte sich 2021, als Leinemann für das Land Berlin tätig wurde, in der Vorbereitung auf die Fußball-Europameisterschaft 2024. „Für das Land Berlin sollten wir sowohl Vergaberecht als auch Sportrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht anbieten“, berichtet sie. Zu diesem Zweck ging Leinemann eine Kooperation mit drei weiteren Anwältinnen ein. Gemeinsam bereiteten die Juristinnen das Projekt vor – eine Erfahrung, die zeigt, wie viele Anknüpfungspunkte öffentliche Ausschreibungen bieten, aber auch, wie wertvoll die Zusammenarbeit mit weiblichen Kolleginnen sein kann: „Die Frauen oft zugeschriebene Genauigkeit, die aus meiner Sicht auch zutreffend ist, ist ein großer Vorteil“, meint Leinemann.
Ihr Team in Berlin umfasst sechs Anwältinnen und Anwälte, die sowohl Auftraggeber als auch Bieter beraten. Der Schwerpunkt hat sich über die Jahre verschoben. „Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht mehr vornehmlich auf die Bietervertretung und damit auch nicht mehr auf Bauvergaben, denn die Auftraggebervertretung hat zunehmend an Bedeutung gewonnen“, erklärt Leinemann. Besonders Kliniken sind zu wichtigen Mandanten geworden, nicht zuletzt durch das Krankenhausfördergesetz, das viele Häuser zwang, ihre IT-Infrastruktur vergaberechtskonform zu beschaffen. So berät Leinemann zum Beispiel das Klinikum Bayreuth seit Jahren: von der Beschaffung von Dienstfahrrädern bis hin zu großen IT-Ausschreibungen. Die Unterschiede zwischen der Beratung von öffentlichen Auftraggebern und privaten Bietern liegen ihrer Meinung nach vor allem im Timing. „Bei den meisten öffentlichen Auftraggebern herrscht ein geringeres Tempo vor als in der freien Wirtschaft“, findet Leinemann. Die Auftraggeberberatung biete den Vorteil, dass der Druck nicht so hoch sei und ließe sich gut mit moderaten Arbeitszeiten vereinbaren.
Teamsport
Nachprüfungsverfahren sind hingegen deutlich zeitkritischer. Fristen von drei Tagen sind keine Seltenheit. An Nachprüfungsverfahren fasziniert Leinemann vor allem der sportliche Charakter. „Es gibt keine Vergleiche – nur gewinnen oder verlieren. Und ich hasse Verlieren“, sagt sie. Unvergessen ist ihr daher das Verfahren zum Jade-Weser- Port im Jahr 2007. Es war einer der bis dahin größten Vergabestreite Deutschlands mit einem Auftragsvolumen von rund 500 Millionen Euro. Zunächst unterlag das Team von Leinemann vor der Vergabekammer, vor dem Oberlandesgericht in Celle gewann es dann jedoch den Zuschlag für die Bietergemeinschaft um das Papenburger Bauunternehmen Johann Bunte.
„Früher habe ich große Nachprüfungsverfahren allein bearbeitet, da gab es die eine oder andere Nachtschicht“, sagt sie. Heute kann sie sich auf ihr Team verlassen. „Mit der heutigen Teamgröße kann man die Arbeit gut aufteilen und in der normalen Arbeitszeit bewältigen.“ Ihr eigenes Hobby, das Golfspielen, das sie seit drei Jahren betreibt, kommt allerdings immer noch zu kurz. An ihrem Handicap arbeitet sie hauptsächlich im Urlaub. Wenn Leinemann auf Partys erklären muss, was sie beruflich macht, versucht sie es so einfach wie möglich: „Wenn die Steuergelder ausgegeben werden, dann soll jeder, der geeignet ist, die Möglichkeit haben, mitzubieten. Das gewährleistet das Vergaberecht.“ Außerdem sei die Vielseitigkeit enorm. Langweilig wird es also nie – auch nicht nach 25 Jahren.