Wie viele schaffen das Staatsexamen?
Das Bundesamt für Justiz hat die neuesten Absolventenzahlen im Fach Jura veröffentlicht. Weniger Jurastudierende haben demnach zuletzt das Erste Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Das Zweite Staatsexamen absolvierten mehr Personen als im Vorjahr. Der Frauenanteil in beiden Examina blieb konstant hoch.
Zuletzt haben weniger Jurastudierende das Erste Juristische Examen erfolgreich absolviert. Das zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Justiz Ende Juli 2023 veröffentlicht hat. 2021 bestanden 8.730 Personen das Erste Staatsexamen, im Jahr davor gab es 9.028 erfolgreiche Prüflinge. Damit zeigt sich ein leichter Abwärtstrend der Absolventenzahl im Ersten Staatsexamen seit 2017. Wer sich für die Prüfung anmeldet, hat jedoch keineswegs schlechtere Chancen als früher zu bestehen. Die Quote der erfolgreichen Prüflinge stieg von 2020 bis 2021 sogar leicht an.
Die durchschnittliche Studiendauer unterscheidet sich je nach Bundesland stark. Am schnellsten schlossen Jurastudierende in NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ihr Studium ab.
Viele erlangten Befähigung zum Richteramt
Das Zweite Staatsexamen legten 2021 mehr Personen erfolgreich ab als zuvor: Bestanden 2020 noch 7.818 Personen die Prüfung, waren es 2021 mit 8.415 knapp 600 mehr. Die Bestehensquote blieb gleich (85 Prozent). Wahrscheinlich werden in den kommenden Jahren weniger Personen das Zweite Juristische Staatsexamen ablegen. Da sich seit 2018 kontinuierlich weniger junge Menschen für das Jurastudium eingeschrieben haben, wird es voraussichtlich auch weniger Prüflinge geben. Der Frauenanteil der erfolgreichen Prüflinge ist sowohl im Ersten (57,6 %) als auch im Zweiten Staatsexamen (58,3 %) weiterhin hoch.
Doppel-VB für Richteramt und Top-Kanzlei
Viele Prüfungskandidatinnen und -kandidaten erhoffen sich in beiden Staatsprüfungen mindestens ein „vollbefriedigend“. Das begehrte Prädikatsexamen erzielten 2021 deutschlandweit 37,9 Prozent im Ersten Staatsexamen. Im Zweiten Examen erhielten 21,4 Prozent die Note „vollbefriedigend“ oder besser. Top-Wirtschaftskanzleien setzen oft ein „Doppel-VB“ bzw. mindestens 18 Punkte in der Summe beider Examina voraus. Anders als bei den Einzelnoten (vollbefriedigend = 10 bis 12 Punkte) gelten in der Gesamtwertung schon 9 Punkte in beiden Prüfungen als Prädikatsexamen.
Wer den gehobenen Staatsdienst anstrebt, benötigt ebenfalls überdurchschnittliche Noten. Aufgrund von Nachwuchssorgen senkten die Justizministerien einiger Länder in der jüngeren Vergangenheit jedoch ihre Notenanforderungen. Wer in der Prüfung nicht die gewünschten Punkte erzielt hat, sollte daher nicht vorschnell eine geplante Karriere an den Nagel hängen. Mancherorts können Bewerberinnen und Bewerber in der Justiz Notenpatzer auch mit Berufserfahrung ausgleichen.