Reform im Steuerberaterexamen
Das Steuerberaterexamen steht für Druck, Disziplin und schlaflose Nächte – und schreckt Jahr für Jahr viele Nachwuchskräfte ab. Eine Reform soll das Examen modernisieren und an die Bildungsrealität des 21. Jahrhunderts anpassen. Wird die Prüfung nach fast 90 Jahren endlich zeitgemäß – und damit auch attraktiver?
Das Krachen von Stempeln, wenn rund hundert nervöse Prüflinge unter Hochdruck ihre Namen auf leere Papierseiten setzen. Der süßliche Geruch von Energy-Drinks, die gemeinsam mit Traubenzucker-Bergen die letzten Kraftreserven mobilisieren sollen. Und der Anblick bandagierter Handgelenke, die in den kommenden sechs Stunden seitenweise Papierbögen füllen werden. Es ist der Auftakt zu einem dreitägigen Klausurenmarathon, mit dem sich angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater für ihren Berufsstand qualifizieren wollen – eine Prüfung, bei der es um alles geht – oder nichts.
Kaum jemand, der am Examen teilgenommen hat, blickt gern auf diese Zeit zurück. Und wer es noch vor sich hat, ahnt bereits, was ihn erwartet: ein Spagat zwischen Beruf und Prüfung, Büffeln am Wochenende, Übungsklausuren in der Nacht – und kaum Zeit für Freunde oder Familie. Kein Wunder, dass sich viele Nachwuchskräfte gegen das Steuerberaterexamen entscheiden.
Wie im juristischen Examen entscheiden auch bei der Prüfung zum Steuerberater wenige Tage darüber, ob die jahrelange Vorbereitung schließlich mit einer Aufnahme in die Berufsträgerschaft belohnt wird. Die hohe Durchfallquote in der Steuerberaterprüfung von durchschnittlich 50 Prozent spricht für sich. Unter angehenden Steuerberatern führte der hohe Druck innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte zum Rückgang von Prüfungsanmeldungen. Verzeichneten die Steuerberaterkammern 2004 noch 7.621 Prüfungszulassungen, waren es 2024 nur noch 5.506 – ein Rückgang um fast 30 Prozent. Für viele Kanzleien ist das ein ernstes Problem, denn Fachkräftemangel, fehlende Nachfolger und ein Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter prägen die Branche, allein 2024 fehlten laut Institut der Deutschen Wirtschaft 13.965 qualifizierte Kräfte.
Transformation der Prüfungsstruktur
Dieser Entwicklung will die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit einer umfassenden Reform der Steuerberaterprüfung begegnen, die bereits 1937 in ihrer heutigen Form fixiert wurde. Gemeinsam mit den regionalen Kammern sowie unter Einbeziehung des Berufsstands hat die BStBK folgende Reformvorschläge erarbeitet, um den Zugang zum Beruf attraktiver zu gestalten und die Zahl der Prüfungsanmeldungen wieder zu steigern:
- Modularisierung der Prüfung
- Aufhebung der Wiederholungsbeschränkung
- Wegfall des Fakultätsvorbehalts
- Digitalisierung der Prüfungen
- Zwei Prüfungstermine pro Jahr
Einen der zentralen Bausteine des Plans stellt die Modularisierung dar. Jede Klausur sowie die mündliche Prüfung sollen ein eigenes Modul bilden – die Prüflinge hätten so die Möglichkeit, die Klausuren über mehrere Termine zu verteilen. Die Geschäftsführerin des Steuerrechts-Instituts Knoll*, Andrea Jost, hält diesen Schritt für dringend notwendig: „Die Blockprüfung ist völlig antiquiert. Die Bildungswirklichkeit hat sich komplett verändert.“ Allerdings müsse zukünftig jede Prüfung bestanden werden, eine Verrechnung der Ergebnisse wäre nicht mehr möglich, stellt sie klar.
Geht es nach dem Willen der BStBK, soll die derzeit geltende Wiederholungsbeschränkung, wonach die Prüfung nur zweimal wiederholt werden kann, entfallen. Nicht selten treten Teilnehmer in der Prüfungssituation zurück, aus Angst, durchzufallen und endgültig vom Examen ausgeschlossen zu werden. Im Rahmen eines modularisierten Prüfungswesens bestünde stattdessen die Möglichkeit, die Module uneingeschränkt zu wiederholen.
Bislang setzt die Zulassung zur Prüfung den Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums voraus. Der Wegfall des Fakultätsvorbehalts hingegen würde es auch anderen möglich machen, in den Beruf zu kommen – laut Jens Henke, Vizepräsident des Steuerberaterverbands, vielversprechend, denn: „Steuerberatung ist heute extrem daten- und prozessgetrieben. Daher brauchen wir Menschen, die in der Lage sind, mit Daten zu arbeiten, Prozesse zu analysieren und zu entwickeln.“ Neben der Anpassung der Prüfungsform hält Henke eine Diskussion über eine Änderung der Prüfungsinhalte für wichtig. Inhaltliche Anpassungen sehen die aktuellen Reformvorschläge allerdings noch nicht vor.
Digital statt analog
Einen wesentlichen Schritt in Richtung technologisches Zeitalter sehen die Reformvorschläge vor, in dem das bislang analoge Verfahren der schriftlichen Prüfung digitalisiert werden würde. Anstelle von Zettel und Papier sollen zukünftig Laptops zum Einsatz kommen.
Bereits seit zwei Jahren bietet die Prüfstelle Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojekts in Zusammenarbeit mit der BStBK die schriftliche Prüfung in digitaler Form an. Seit 2024 ist dies außerdem in Baden-Württemberg der Fall. Rund 25 Prozent der Teilnehmer hatten sich 2024/25 für das digitale Verfahren entschieden, für die Prüfungskampagne 2025/2026 waren es sogar 30 Prozent.
Während das elektronische Schreiben zunächst unverändert an zentralen Prüfungsorten und unter Aufsicht erfolgen soll, sehe die langfristige Vision eine digitale Überwachung durch eine Proctoring-Software vor. Dieses Verfahren ist nicht neu, sondern kommt bereits an verschiedenen Hochschulen zum Einsatz. Mittels Webcam, Mikrofon sowie Bildschirmteilung können Teilnehmer von einem sogenannten Proctor live beaufsichtigt werden – so wäre es irgendwann möglich, die Klausuren am heimischen Rechner zu schreiben.
Zudem besteht das langfristige Ziel, das Steuerberaterexamen als Open-Book-Prüfung einzuführen. Bis es so weit ist, bleibe mit Blick auf die Hilfsmittel jedoch vorerst alles wie gehabt: Erlaubt sind Loseblattsammlungen, die mühsam von Hand befüllt und aktualisiert werden müssen.
Signale der Zustimmung
Auch wenn nach ihrer Umsetzung weiterhin Reformbedarf besteht, ist die geplante Modernisierung nach vorherrschender Ansicht der Steuerfachkräfte ein wichtiger Schritt, um den Zugang zum Berufsstand attraktiver zu gestalten. Jens Henke ist zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass sich die Teilnehmerzahlen nach oben entwickeln werden.“ BStBK-Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Uwe Schramm prognostiziert einen Zuwachs von circa 20 Prozent.
Nachdem im Berufsstand Einigkeit über die Reformpunkte erzielt werden konnte, kommt es nun auf die Finanzverwaltung an. Laut BStBK habe diese bereits in vielen Punkten ihre Zustimmung signalisiert. Allein der Vorschlag zweier Prüfungstermine scheint zur Zeit unwahrscheinlich. Zu welchem Zeitpunkt die Reformvorschläge und welche genau tatsächlich umgesetzt werden, ist jedoch noch nicht klar. Anwärter können frühestens ab dem Prüfungsturnus 2027/2028 mit Veränderungen rechnen.
Dieser Artikel ist eine gekürzte Version aus der Sonderpublikation JUVE Karriere Steuern 2026. Autorin ist Sarah Francke.
Transparenzhinweis: Das Steuerrechts-Institut Knoll gehört teilweise zur NWB-Gruppe, zu deren Tochterunternehmen auch der JUVE Verlag zählt.