Notarrecht: Neues Institut in Göttingen gegründet
Die kleine Gruppe der Notarrechts-Institute in Deutschland hat weiteren Zuwachs erhalten. Das Präsidium der Universität Göttingen beschloss mit dem Dekanat der Juristischen Fakultät die Gründung eines eigenen Instituts für Notarrecht. Professor Dr. Andreas Spickhoff als geschäftsführender Leiter und Professor Dr. Joachim Münch als sein Stellvertreter wurden in den Vorstand gewählt. Eine Professur wird nicht eingerichtet, stattdessen übernehmen bereits bestehende Lehrstühle die Lehre. Zusätzlich sind Kooperationen mit Notaren geplant.
Professor Dr. Andreas Spickhoff
Die Georg-August-Universität Göttingen will mit diesem Angebot im Rahmen des examensrelevanten Schwerpunktstudiums das Interesse der Studierenden für die Arbeit des Notars wecken, erklärte Spickhoff. Die erste Vorlesung ist im Sommersemester 2013 geplant. Die Blockveranstaltung wird als rechtsvergleichendes Seminar zum Thema Erbrecht unter Beteiligung der Universitäten Luzern, Triest, Wien, Regensburg und Göttingen angeboten. Zwei weitere Fortbildungsveranstaltungen im Frühjahr 2013 werden die Themen Internationales Privatrecht in Europa und Recht der Notarhaftung behandeln. An Letzterer werden auch Richter des Bundesgerichtshofes beteiligt sein, so Spickhoff.
Das Institut ist eingegliedert in den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, IPR und Rechtsvergleichung. Ein externer Beirat mit sechs Mitgliedern wird die Arbeit unterstützen. Spickhoff teilte mit, dass die Fördermittel für das neue Institut jeweils zu einem Drittel von der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung, der Notarkammer Celle und der Universität Göttingen gestellt werden. Bislang gab es in der Bundesrepublik sechs Notarrechts-Institute an den Universitäten Würzburg, Berlin, Bielefeld, Jena (mehr …), München und Bonn. (Désirée Schliwa)