New York, New York
If I can make it there ... Tausende von ausländischen Juristinnen und Juristen legen jährlich die Anwaltsprüfung in New York ab. Doch wie funktioniert die Anwaltszulassung in den USA und lohnt sich der Titel überhaupt?
Als ob New York nicht schon genug Anwälte hätte. Gemessen an der Zahl der Beschäftigten ist der Bundesstaat New York der größte Rechtsmarkt in den Vereinigten Staaten. Im vergangenen Jahr zählte die American Bar Association (ABA) 188.341 Anwältinnen und Anwälte im Empire State. Zusätzlich streben jährlich rund 3.000 Nichtamerikaner die dortige Zulassung als ‚Attorney at Law‘ an. Wie viele Deutsche darunter sind, lässt sich statistisch nicht ermitteln – doch etliche von ihnen arbeiten mit einer zweifachen Zulassung als Rechtsanwalt und Attorney in bekannten Wirtschaftskanzleien.

Der relativ hohe bürokratische Aufwand und die zusätzlichen Kosten werfen die Frage auf, ob sich eine Anwaltszulassung im Bundesstaat New York für deutsche Juristen überhaupt lohnt. Für viele LL.M.-Studierende macht es der zeitliche Ablauf verlockend: Am Ende eines Masterstudienjahres sattelt man noch eine weitere Prüfung obendrauf. „Es kommt stark darauf an, was man damit vorhat“, meint Anna-Luise Werder (33). Sie ist Senior Associate im Berliner Büro von Noerr. „Man sollte sich auf jeden Fall frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, ob man nach dem LL.M.-Studium auch zum Bar Exam antreten und dafür die Einschränkungen etwa bei der Kurswahl hinnehmen möchte.“
Werder arbeitet bei Noerr im Bereich Insolvenz und Restrukturierung, wo ihre US-Zulassung nur gelegentlich zum Tragen kommt. Sie hofft jedoch, in absehbarer Zeit noch einmal in die USA zurückzukehren, um zumindest zeitweise vor Ort als Anwältin praktizieren zu können. Sie begann 2019 ein LL.M.-Studium an der Columbia Law School in New York. Dort angekommen stellte sie fest, dass sie mit ihrem F1-Visum den Status eines ‚Optional Practical Training‘ erlangen und dadurch ein Jahr lang in den USA leben und arbeiten konnte, ohne ein separates Arbeitsvisum beantragen zu müssen. „Ich dachte mir, wenn ich schon mal vor Ort bin, dann wäre es eine Supergelegenheit, um praktische Arbeitserfahrung zu sammeln und dafür das Bar Exam mitzunehmen“, so Werder.
Wer als Anwalt oder Anwältin vor Ort arbeiten will, der wird von den dortigen Kanzleien vielfach nach einer US-amerikanischen Anwaltszulassung gefragt. Auch bei international tätigen Kanzleien außerhalb der USA ist der Titel mitunter eine gern gesehene Zusatzqualifikation. Anders als in Deutschland berechtigt eine Anwaltszulassung in den USA jedoch erst einmal nur zur Tätigkeit in dem jeweiligen Bundesstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist.
Abkommen sorgen für Flexibilität
Glücklicherweise gibt es zwischen den einzelnen Bundesstaaten Abkommen, mit denen Anwaltszulassungen aus anderen Bundesstaaten anerkannt werden. So kann man als Anwalt mit einer New Yorker Zulassung auch woanders praktizieren, zum Beispiel in Washington D.C. Außerdem ist New York einer der wenigen US-Bundesstaaten, in denen für eine Anwaltszulassung nicht der heimische J.D.-Abschluss (Juris Doctor) erforderlich ist.

Die Idee, das New Yorker Bar Exam abzulegen, dürfte bei vielen Berufsanfängern durch die Beschäftigung mit dem LL.M.-Studium in den USA entstehen. Nicht wenige frischgebackene Master-Absolventen entschließen sich dazu, auch das Bar Exam abzulegen. Jochen Hegener, Senior Associate im Münchner Büro von Noerr, ist einer von ihnen. Vor sechs Jahren strebte er die Zulassung als Attorney-at-Law im Bundesstaat New York an. „New York ist nach wie vor der relevanteste Standort in den USA und eine der wichtigsten Jurisdiktionen“, so der 34-Jährige. Dass er durch sein LL.M.-Studium an der Columbia Law School bereits vor Ort war, trug sein Übriges zur Standortwahl für das Bar Exam bei.
Frühe Planung ist wichtig
Zwar bleibt ausländischen Studierenden der J.D. erspart, im Gegenzug müssen sie allerdings einen außerhalb der USA erworbenen juristischen Abschluss nachweisen, der hinsichtlich der Studiendauer und -inhalte vergleichbar ist. Deutsche erfüllen die Anforderungen an die Studiendauer schon mit dem Ersten Staatsexamen. Für eine New Yorker Anwaltszulassung ist somit weder das Zweite Staatsexamen noch eine vorherige Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in Deutschland zwingend erforderlich.
Die Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses, die sogenannte ‚Evaluation of Eligibility‘, müssen sich Anwärterinnen und Anwärter vorab förmlich bestätigen lassen. Dabei gilt: Je früher, desto besser. Für den Prüfungstermin im Februar müssen die erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 1. Mai des Vorjahres beim New York State Board of Law Examiners (BOLE) eingereicht werden. Für den Prüfungstermin im Juli gilt der 1. Oktober des Vorjahres als Stichtag. Dementsprechend lohnt es sich, die Bestätigung mindestens ein Jahr vor dem gewünschten Termin des Bar Exam zu beantragen.
Nach Prüfung der Unterlagen teilt das BOLE in der Regel mit, dass die Voraussetzungen für eine Anwaltszulassung in den USA mit dem deutschen Abschluss nicht vollständig erfüllt sind, dies aber durch ein LL.M.-Studium in den USA geschehen kann. Wichtig ist, dass das Masterstudium an einer von der American Bar Association akkreditierten Law School absolviert wird. Darüber hinaus müssen im Rahmen des Studiums bestimmte Pflichtkurse belegt und eine Mindestanzahl an Leistungspunkten erzielt werden.
Studierende sollten ihre Kurse daher bereits mit Blick auf das Bar Exam wählen. „Durch eine gute und frühzeitige Planung lässt sich der Organisationsaufwand während des laufenden Studienjahres erheblich verringern und man spart sich hinterher Zeit und Ärger“, bestätigt Hegener. Wer Sorge hat, im bürokratischen Dschungel den Überblick zu verlieren, der kann seinen Kursplan auch von einem für das Bar Exam zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen Law School prüfen lassen. „Die amerikanischen Universitäten sind hier wirklich gut aufgestellt und haben ein sehr umfangreiches Beratungsangebot“, weiß auch Anna-Luise Werder.
Drei US-Examen erforderlich
Für die Zulassung als Attorney-at-Law im Bundesstaat New York müssen Anwärter zusätzlich zum Ersten Staatsexamen und dem Abschluss des LL.M.-Studiums insgesamt drei Prüfungen ablegen. Eine dreht sich um das anwaltliche Berufsrecht und findet im März, August und November eines jeden Jahres statt. Für die Anwaltszulassung in New York ist eine Mindestpunktzahl von 85 Punkten erforderlich. Das ‚New York Law Exam‘ wiederum befasst sich mit dem Recht des Bundesstaates New York. Auf diese Prüfung, die viermal jährlich im Multiple-Choice-Format stattfindet, bereitet ein spezieller Onlinekurs vor.

Inhaltlicher Höhepunkt und zugleich die umfangreichste Prüfung für die Anwaltszulassung in New York ist aber das Bar Exam, genauer: das Uniform Bar Exam (UBE). Dabei handelt es sich um einen standardisierten Test, der von den meisten US-amerikanischen Bundesstaaten genutzt wird. Prüfungstermine für das zweitägige New Yorker Bar Exam sind der jeweils letzte Dienstag und Mittwoch im Februar und Juli. Die Teilnehmenden werden einem lokalen Testcenter zugewiesen und legen die Prüfung in Präsenz ab. Diese besteht aus einem Essay-Teil und einem Multiple-Choice -Teil. „Als deutsche Jurastudentin ist man mit dem Prinzip der Essays im Grunde vertraut, auch wenn die Sachverhalte und Falllösungen deutlich kürzer ausfallen“, so Werder. „Dafür ist der Multiple-Choice-Teil gewöhnungsbedürftig, weil die Fragen teilweise etwas irreführend sein können und einer anderen Herangehensweise bedürfen. Hier sind spezielle Kurse zur Vorbereitung sehr hilfreich.“
Repetitorium reloaded
Das LL.M.-Studium endet üblicherweise im Mai, sodass viele Studierende das Bar Exam direkt im Juli ablegen und das zweimonatige Zeitfenster für eine intensive Prüfungsvorbereitung nutzen. Ähnlich wie beim deutschen Staatsexamen gibt es in den USA eine Reihe kommerzieller Anbieter, die mittels Onlinevorlesungen, Probeklausuren und Begleitmaterial auf das Bar Exam vorbereiten.
Hier zählen Barbri, Kaplan und Themis zu den bekanntesten Anbietern. Auch Hegener, der in Deutschland auf ein kommerzielles Repetitorium verzichtet hatte, vertraute für die Vorbereitung auf das Bar Exam auf einen professionellen Anbieter: „Das war durchaus sinnvoll, weil sich die Kurse inhaltlich sehr eng am Prüfungsstoff orientieren und auf das vorbereiten, was auch tatsächlich im Bar Exam abgefragt wird.“
Viele Anbieter werben bereits auf den Campus der Law Schools mit speziellen Kurspaketen und Frühbucherrabatten. Jan Reiter (34), Associate im Frankfurter Büro von Willkie Farr & Gallagher, konnte vor rund neun Jahren als LL.M.-Student an der University of California von einem ganz besonderen Angebot profitieren: Er arbeitete für einen auf LL.M.-Studierende ausgerichteten Repetitor als sogenannter ‚Campus Representative‘ und konnte nach erfolgreichem Anwerben mehrerer Kommilitonen seinen eigenen Vorbereitungskurs auf das New Yorker Bar Exam umsonst absolvieren. „Das hat sich wirklich rentiert, denn schon damals kosteten die Kurse teils bis zu 4.000 Dollar“, berichtet Reiter.
Nicht schon für die Anmeldung zum Bar Exam, aber für die Zulassung als Anwalt in New York ist das Ableisten von 50 Pro-bono-Stunden erforderlich. Viele Law Schools bieten die Möglichkeit, diese Anforderung bereits während des Studiums zu erfüllen. Von dieser Option machte auch Jochen Hegener Gebrauch. Über eine studentische Organisation setzte sich Hegener als Pro-bono-Rechtsberater für suspendierte Schülerinnen und Schüler ein.
Auch Noerr-Kollegin Anna-Luise Werder absolvierte einen Teil der Pro-bono-Stunden während des LL.M.-Studiums. Werder beantwortete in einem Seminar zum Umweltrecht die Anfragen einer juristischen Beratungsstelle. Jan Reiter leistete seine Pro-bono-Stunden dagegen von Deutschland aus. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Sullivan & Cromwell in Frankfurt engagierte er sich in Zusammenarbeit mit dem New Yorker Büro der Kanzlei für eine Person aus Haiti, die in den USA Schutz vor politischer Verfolgung suchte.
Weiterhin ist für die Zulassung als Attorney-at-Law in New York seit einigen Jahren auch der Nachweis von Praxiserfahrung erforderlich. Hier reicht eine sechsmonatige Vollzeittätigkeit unter Anleitung eines Anwalts, die dem LL.M.-Studium vorgelagert sein und außerhalb der USA abgeleistet werden kann. Oftmals wird auch das Referendariat anerkannt.
Bürokratische Hürden
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können Anwärterinnen und Anwärter schließlich die Zulassung als Attorney-at-Law beim New York Supreme Court beantragen. Dabei müssen unter anderem auch zwei Bestätigungen über die charakterliche Eignung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt, sogenannte ,Moral Character Affirmations‘, eingereicht werden.
Doch wie viele der auswärtigen Attorneys praktizieren tatsächlich im US-Recht? „Die Zulassung in den USA, etwa in New York, ist für die deutsche Beratungspraxis nicht von unmittelbarer Relevanz“, so Reiter. Dessen solle man sich mit Blick auf den organisatorischen Aufwand und die zusätzlichen Kosten bewusst sein. In einem Punkt sind sich alle drei jedenfalls einig: Für deutsche Juristen ist das Bar Exam mit der ausreichenden Vorbereitung gut zu bewältigen und der Bestehensdruck im Vergleich zum Staatsexamen deutlich niedriger.
Für Jochen Hegener waren das Bar Exam und die anschließende Zulassung vor allem eine weitere Herausforderung und Chance, das bereits Gelernte zu vertiefen. „Ich bin rückblickend sehr froh, dass ich das gemacht habe. Man erweitert den eigenen Horizont und gewinnt ein besseres Verständnis – nicht nur für das US-amerikanische Rechtssystem, sondern wegen der vielen Überschneidungen auch für andere Common-Law-Jurisdiktionen“, resümiert er. „Außerdem sorgt die Zulassung für Glaubwürdigkeit bei amerikanischen Mandanten.“
Der Weg zur Zulassung: Anforderungen und Voraussetzungen für eine Anwaltszulassung im Bundesstaat New York:
- Außerhalb der USA erworbener juristischer Abschluss (Study of Law in Foreign Country)
- Abgeschlossenes LL.M.-Studium in den USA an einer von der American Bar Association anerkannten juristischen Fakultät (ABA-approved Law School)
- Ablegen des Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)
- Teilnahme am New York Law Course (NYLC)
- Ablegen des New York Law Exam (NYLE)
- Ablegen des Bar Exam (UBE)
- 50 Stunden unentgeltliche Rechtsberatung (Pro Bono Requirement)
- Praxiserfahrung (Skills Competency Requirement)
Quelle: New York State Board of Law Examiners (BOLE)
Ein teurer Spaß: Neben den Law-School-Gebühren von bis zu 85.000 US-Dollar (rund 80.000 Euro) fallen weitere Kosten für eine Anwaltszulassung in New York an. Hier sind einige Gebühren, die Anwärter berücksichtigen sollten:
- Optionale Vorbereitung durch einen kommerziellen Anbieter (Bar Review Course)
▶ zwischen 2.000 und 4.000 Euro - Multistate Professional Responsibility Exam (MPRE)
▶ ca. 150 Euro - New York Law Exam (NYLE)
▶ ca. 25 Euro - Uniform Bar Examination (UBE oder Bar Exam)
▶ ca. 700 Euro
Quelle: New York State Board of Law Examiners (BOLE), Stand März 2024