Neuer LL.M. für Wirtschaftsrecht in München

Die Ludwig-Maximilians-Universität München führt zum Wintersemester 2026/27 einen neuen Masterstudiengang „European and International Economic Law" ein – komplett in englischer Sprache und ohne zusätzliche Gebühren.

Das zweisemestrige LL.M.-Programm vermittelt vertiefte Kenntnisse im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht und richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines ersten juristischen Studiums – etwa des Ersten Staatsexamens oder eines gleichwertigen ausländischen Abschlusses. Ein Alleinstellungsmerkmal: Anders als bei vergleichbaren Angeboten anderer europäischer Universitäten fallen an der LMU keine Studiengebühren an, lediglich der reguläre Semesterbeitrag von rund 85 Euro ist zu entrichten.

Kleine Gruppen, breites Curriculum

Mit einer Jahrgangsgröße von rund 30 Studierenden setzt die LMU bewusst auf intensive Betreuung und engen Austausch innerhalb der internationalen Gruppe. Das Curriculum umfasst neben Pflichtmodulen zum Wirtschaftsverfassungsrecht der Europäischen Union und Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts auch eine ganze Reihe an Wahlkursen, darunter Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, geistiges Eigentum und Datenrecht.

„Während die meisten Module von Professorinnen und Professoren der LMU unterrichtet werden, laden wir in ausgewählten Bereichen Expertinnen und Experten aus der Praxis ein – zum Beispiel aus international tätigen Kanzleien“, betont Studiengangskoordinator Tim Gramolla. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht.

Promotion als Perspektive

Bei der Masterarbeit, die parallel zu den Lehrveranstaltungen angefertigt werden soll, legt die Fakultät besonderen Wert auf die Förderung der nächsten Generation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. „Unser Ziel ist es, die Masterphase stärker mit der Promotion zu verzahnen und qualifizierte Absolventinnen und Absolventen auch für eine wissenschaftliche Promotion an der LMU zu gewinnen“, so Gramolla. Nach Abschluss des Studiums erhalten die Absolventinnen und Absolventen den akademischen Titel ‚Legum Magister‘ (LL.M.).

Bewerbungen für den ersten Jahrgang sind noch bis zum 15. Februar 2026 über das Bewerbungsportal der Universität möglich.

Du interessierst dich für ein LL.M.-Studium? Hier findest du Informationen zu rund 100 LL.M.-Programmen in Deutschland sowie einer Vielzahl von Angeboten ausländischer Law Schools.


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