Jurastudium: Regelstudienzeit auf zehn Semester verlängert

Künftig verlängert sich das Studium der Rechtswissenschaften bis zur ersten Staatsprüfung von neun auf zehn Semester, wie der Bundestag beschlossen hat. Das kommt insbesondere den Beziehern von Bafög-Leistungen zugute.

Gerade einmal jeder neunte Jurastudent legte bisher seine erste Staatsprüfung innerhalb der Regelstudienzeit ab. Laut Ausbildungsstatistik 2017 des Bundesamtes für Justiz treten auch nur 19,3 Prozent zum ersten Staatsexamen nach zehn Semestern an, die Semesteranzahl, die künftig die neue Regel wird. Mit der Änderung des Deutschen Richtergesetzes hat der Bundestag die Verlängerung der Regelstudienzeit verabschiedet und passt somit die Semesteranzahl etwas besser an die tatsächliche Studiendauer an. Diese lag zuletzt bei durchschnittlich 11,1 Semestern.

In der Praxis hat das vor allem positive Auswirkungen für diejenigen, die eine Ausbildungsförderung wie beispielsweise nach Bafög beziehen. Diese wird nur innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs gezahlt. Das führte bislang dazu, dass viele Studenten der Rechtswissenschaften zum Ende des Studiums auf dieses Geld verzichten mussten.

Auch auf den sogenannten Freischuss wird sich die Änderung des Gesetzes auswirken, weil die Frist entsprechend verlängert wird. Bislang hat genau ein Drittel der Studenten die Gelegenheit genutzt und sich bis zum Ende des achten Fachsemesters zur Prüfung angemeldet. Wenn der Freiversuch nicht bestanden wird, gilt er als nicht unternommen. Bei schlechter Note kann der Student innerhalb eines Jahres die Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen.


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