Hohe Erfolgsquote beim Freiversuch
Mehr als 85 Prozent der Studierenden, die ihr erstes Examen im Freiversuch ablegen, bestehen die Prüfung auch. Das zeigen die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Justiz.
Mit dem Freiversuch haben Studierende im Jurastudium eine zusätzliche Möglichkeit, das erste Examen abzulegen. Bestehen sie diesen nicht, bleiben ihnen weiterhin noch zwei Chancen. Der Freiversuch wird also nicht negativ bewertet.
Wer den Freiversuch angeht, muss diesen direkt im Anschluss an die Regelstudienzeit ablegen. Das ist meistens nach dem 8. Semester. Die übliche Lernzeit von einem Jahr, die sich viele Studierende explizit zur Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung nehmen, fällt damit weg. Doch das heißt im Umkehrschluss nicht, dass die Freiversuche weniger erfolgreich sind. Laut der Ausbildungsstatistik vom Bundesamt für Justiz bestanden im Jahr 2021 87,3 Prozent aller Kandidatinnen und Kandidaten im Freiversuch. 70 Prozent von ihnen sogar mit einer besseren Note als ‚ausreichend‘.
Erfolgsquoten steigen
In den Bundesländern Thüringen, Niedersachen, Hamburg, Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg bestanden sogar mehr als 90 Prozent derjenigen, die einen Freiversuch unternommen haben. Mit den Zahlen aus 2021 zeigt sich, dass die Erfolgsquote zuletzt immer weiter angestiegen ist. 2018 bestanden 78,7 Prozent den Freiversuch. 2020 waren es bereits 80,1 Prozent.
Im Zuge der Corona-Pandemie hatten die Bundesländer die Berechnungen der Freiversuchsfrist angepasst. Somit bleiben etwa in NRW die Semester vom Sommersemester 2020 bis einschließlich Wintersemester 2021/22 in der Zählweise der Freisemester unberücksichtigt. Somit haben die Studierenden vier zusätzliche Semester Zeit, bevor sie den Freiversuch antreten müssen. Dies könnte sich auch auf die Erfolgsquoten im Freiversuch ausgewirkt haben und auch für die kommenden Jahrgänge auswirken.