Hamburg: Streit um Hilfsmittel im ersten Staatsexamen

Ab Oktober 2021 dürfen Jura-Prüflinge an den Hamburger Universitäten im ersten Staatsexamen nichts mehr in ihren Gesetzessammlungen markieren. Das hatte das Justizprüfungsamt bei dem hanseatischen Oberlandesgericht (JPA) in der überarbeiteten Hilfsmittelverfügung zu Ungunsten der Studenten geändert. Doch der Druck, der folgte, lässt das JPA nun kurzfristig zurückrudern.

Die Nachricht über die neuen Regeln erreichte die Studenten an der Universität Hamburg eher zufällig. Eine Studentin berichtet, dass Kommilitonen die Änderungen auf der Webseite des JPA entdeckten. „Wir fühlen uns mit dieser Änderung im Stich gelassen“, sagt sie. „Auch in der Corona-Zeit haben wir uns komplett alleine gelassen gefühlt: Bis Juli war die Bibliothek geschlossen. Und auch jetzt haben wir nur abgespeckte Öffnungszeiten, der Lehrbetrieb findet nur online statt, sodass der so wichtige Austausch grade in der Examensvorbereitung so gut wie nicht mehr möglich ist.“

Jurastudenten sind auf den breiten Zugang zu Fachliteratur und den gegenseitigen Austausch angewiesen. Dies ist durch die Pandemie enorm erschwert, was das Lernen schwieriger macht. Auf azur-Anfrage, ob es konkrete Pläne gibt, die Lernbedingungen für Jurastudenten wieder einfacher zu gestalten, verweist die Universität Hamburg darauf, dass die Corona-Pandemie auch die Fakultät der Rechtswissenschaft vor besondere Herausforderungen stelle. Es solle jedoch neben den gegenwärtigen digitalen Lehrveranstaltungen auch die Möglichkeit von Präsenzlehre wieder verantwortungsvoll genutzt werden, sobald die Umstände es zulassen. 

Viele Prüfungen aufgeschoben

Dass den Oktober-Termin 2021 besonders viele Studierende in Anspruch nehmen werden, ist wahrscheinlich. Denn die von der Pandemie besonders stark betroffenen Prüflinge dürfen eine von der Bürgerschaft beschlossene Verlängerung in Anspruch nehmen. Ihrem Unmut machen die Studenten in einer Petition Luft. Der Petitionsführer und Hamburger Student, Olcay Aydik, führt in seiner Petitionsansprache an, dass unter anderem die Chancengerechtigkeit gegenüber anderen Prüfungsdurchgängen nicht gewährleistet sei. Folgende Szenarien befürchten die Studenten: Der Prüfling hat sich für die Prüfung im August angemeldet, wird aber wegen überfüllter Durchgänge auf den Prüfungstermin im Oktober geschoben. Die schriftliche Prüfung erfolgt vor dem 1. Oktober, die mündliche allerdings danach. Der Freischuss wird vor dem 1. Oktober geschrieben, der Verbesserungsversuch danach. Bei allen drei Problemfällen ist der Prüfling unterschiedlichen Prüfungsbedingungen ausgesetzt.

Eine andere Studentin beklagt, dass ihre Markierungen aus der Examensvorbereitung, die ihr seit vier Jahren von Professoren nahegelegt werden, aus dem vergangenen halben Jahr nichtig sind. Und das nur, weil sie wegen jener Verlängerung nur im Oktober 2021, und nicht, wie ursprünglich geplant, im April ihr erstes Staatsexamen schreiben kann.

Protest wird laut

Die Petition fordert die Senatorin auf: „die bestehende Rechtslage nicht noch weiter zulasten der Studierenden zu ändern/ändern zulassen und darauf hinzuwirken, dass die Hilfsmittelverfügung wieder in ursprünglicher Fassung gilt.“ Die Universität entferne sich zunehmend davon, eine attraktive Universität für Jura-Interessierte zu sein. Sie führe Bedingungen ein, die das Jurastudium erschwerten: Wenn man zusätzlich den Verbesserungsversuch machen wolle, dann gehe das nur, wenn man den Freischuss eingehalten habe, außerdem könne man die Prüfungen nicht abschichten. Zusätzlich würden die Schwerpunktprüfungen durch die Klausuren erschwert. An anderen Universitäten gebe es etwa keine Klausuren im Schwerpunktbereich. Dass die Universität Hamburg dadurch für Jura-Interessierte an Attraktivität verlieren könne, weist das Dekanat der Fakultät für Rechtswissenschaft zurück.

Schritt in die falsche Richtung

Die Studenten stehen mit ihrer Meinung nicht alleine da. Auch Generationen, die die Hürden der Examina schon vor langer Zeit genommen haben, sehen das Vorhaben des JPA kritisch. Etwa der Präsident der Bucerius Alumni Ruben Rehr: „Werden Paragrafenverweise und einzelne Unterstreichungen verboten, steigt die Last dessen, was als auswendig gelernt vorausgesetzt wird. Ziel des Examens ist jedoch nicht, zu testen, ob der Prüfling gut auswendig lernen kann. Ziel des Examens sollte vielmehr sein, zu prüfen, ob der Prüfling ein guter Jurist oder Juristin ist. Die Hilfsmittelverfügung vom 1. Oktober 2020 ist daher ein Schritt in die falsche Richtung.“ 

Nur wenige Tage nach Veröffentlichung der geänderten Hilfsmittelverfügung reagiert das Justizprüfungsamt Hamburg auf die Kritik: Die JPA will das Gespräch mit den Studenten suchen, vor allem wegen der Kritik bezüglich der Corona-Krise. „Vor diesem Hintergrund wird die Geltung der Hilfsmittelverfügung vom 1. Oktober 2020 bis auf weiteres ausgesetzt“, schreibt das JPA in seiner gestrigen Stellungnahme.


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