Zuverdienst im Referendariat
Wie viel verdiene ich eigentlich im Referendariat? Diese Frage stellen sich viele Nachwuchsjuristen, wenn sie ihren Vorbereitungsdienst planen. Denn die sogenannte Unterhaltsbeihilfe fällt nicht allzu großzügig aus. Ein üppiges Gehalt verspricht hingegen die Nebentätigkeit. Wenn hier das Maximum rausgeholt werden soll, müssen dabei allerdings Zuverdienstgrenzen beachtet werden.
Wer sein Rechtsreferendariat absolviert, befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis mit dem jeweiligen Bundesland. Ein Referendargehalt im eigentlichen Sinne gibt es vom Arbeitgeber nicht. Stattdessen erhalten Referendare eine Unterhaltsbeihilfe, die nicht an den Mindestlohn geknüpft ist. Der Grundbetrag variiert von Bundesland zu Bundesland und kann zwischen 1.270 und 1.680 Euro liegen. Auch der Familienstand spielt bei der Berechnung eine Rolle, hinzu kommen in allen Ländern individuelle Familienzuschläge. Referendare sind in den meisten Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Angestelltenverhältnis tätig. Sie müssen auf die Unterhaltsbeihilfe zwar keine Rentenversicherungsbeiträge, aber Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen. Einige Bundesländer stellen Referendare aber auch als Beamte auf Widerruf ein. Wer sein Referendariat etwa in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen absolviert, erhält netto mehr, da er von den meisten Sozialabgaben befreit ist.
Stationsvergütung und Nebentätigkeit
Von 1.270 Euro zu leben ist natürlich möglich, aber je nach Wohnort und Lebensstandard schwierig. Die gute Nachricht ist: Die meisten Referendare verdienen sich etwas dazu. Einer Nebentätigkeit können sie in Kanzleien, Unternehmen, Universitäten oder Gerichten nachgehen. Auch nichtjuristische Nebenjobs sind erlaubt.
Anders als etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg dürfen Kanzleien und Unternehmen in den meisten anderen Bundesländern nicht einfach so ein Gehalt während der Station zahlen. Dafür müssen sie einen gesonderten Arbeitsvertrag mit dem Referendar abschließen und darin eine inhaltlich abgegrenzte Nebentätigkeit vereinbaren. Dies geschieht dann in der Regel in Form einer Wissenschaftlichen Mitarbeit. Ob Referendare jedoch ein Stationsentgelt oder ein Gehalt für eine Nebentätigkeit erhalten, ändert meistens nichts an der tatsächlichen Arbeit oder dem bezahlten Betrag. Es handelt sich vielmehr um eine formelle Unterscheidung, die sozialversicherungsrechtliche Gründe hat.
Grenzen für den Zuverdienst
In den meisten Bundesländern wird der Zuverdienst jedoch auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. In vielen Fällen ist es daher nicht sinnvoll, mehr als rund 2.000 Euro brutto hinzuzuverdienen. Denn in einem Großteil der Länder dürfen Referendare höchstens das Anderthalbfache der Unterhaltsbeihilfe verdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Doch auch davon gibt es Ausnahmen: Das Land Nordrhein-Westfalen kürzt die Unterhaltsbeihilfe ab dem ersten Euro des Zuverdienstes um 25 Prozent, egal wie hoch dieser ausfällt. In Hessen dürfen Referendare unbegrenzt hinzuverdienen und erhalten trotzdem die volle Besoldung vom Land. In Bayern dürfen sie nur das Grundgehalt anrechnungsfrei
hinzuverdienen, danach wird die Beihilfe um den Differenzbetrag, maximal jedoch um 55 Prozent gekürzt. Erhalten sie ein Stationsentgelt, gilt wiederum eine andere Regelung.

Was bei der ganzen Rechnerei nicht vergessen werden darf: Das Referendariat dient als Ausbildungszeit und das Lernen sollte im Fokus stehen. Wer nicht nur aufs Geld schaut, setzt die Stationen wie auch weitere Nebentätigkeiten geschickt ein, um unterschiedliche Kanzleitypen kennenzulernen oder in verschiedene Rechtsbereiche und Praxisgruppen hineinzuschnuppern. Angehende Referendarinnen und Referendare sollten sich vorab trotzdem mit den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes beschäftigen. So gibt es keine bösen Überraschungen auf dem Gehaltszettel.
Du planst dein Referendariat? Hier findest du einen Überblick über die Höhe der Unterhaltsbeihilfen und die Zuverdienstgrenzen der einzelnen Bundesländer.