Thüringen darf Extremisten vom Referendariat ausschließen
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Wer aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert, darf nicht Rechtsreferendar werden. Eine entsprechende Klage der AfD-Landtagsfraktion scheiterte.
Thüringen darf Extremisten grundsätzlich vom Rechtsreferendariat ausschließen. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion im Grundsatz ab. Diese hatte eine Regelung im Juristenausbildungsgesetz angegriffen, wonach Bewerbende, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.
Keine pauschale Parteiausgrenzung
Das Gericht betonte, dass der Ausschluss zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, dieser aber verhältnismäßig sei. Denn: Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege erfordere Vertrauen in die Justiz. Referendare, die aktiv gegen demokratische Grundwerte arbeiten, würden dieses Vertrauen gefährden, hieß es in der Begründung des Gerichts.
Allerdings, so die Richter, reiche die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei – auch der AfD – nicht aus. Entscheidend seien vielmehr konkrete Handlungen „von Gewicht“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Verfassungstreue bundesweit diskutiert
In anderen Bundesländern sind die Verfassungstreue von angehenden Juristinnen und Juristen und entsprechende Klauseln in den Juristenausbildungsgesetzen ebenfalls ein Thema. In Nordrhein-Westfalen etwa müssen alle Referendare im Rahmen der Einstellung seit Kurzem eine verpflichtende Erklärung zur Verfassungstreue abgeben. Auch Baden-Württemberg führte zuletzt eine Verfassungstreue-Erklärung für Referendare ein.