Die Top-Zahler im Referendariat

Das Referendariat bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten wertvolle Chancen: Sie sammeln erste praktische Erfahrungen, können sich potenziellen Arbeitgebern empfehlen und mitunter viel Geld verdienen. Einige Wirtschaftskanzleien zahlen üppige Gehälter an die Anwaltsanwärter. Gerade in Wirtschaftskanzleien können Referendare zumindest theoretisch sehr viel hinzuverdienen.

Während der Anwaltsstation erhalten viele Referendarinnen und Referendare eine Vergütung von der Kanzlei, in der sie tätig sind. Mit dieser können sie die Unterhaltsbeihilfe aufbessern, die sie vom Bundesland erhalten. Viele große Kanzleien bezahlen Referendare pro Wochenarbeitstag, also pro Wochentag, den sie in jeder Woche eines Monats arbeiten. Andere zahlen einen pauschalen Betrag pro Monat oder rechnen auf Stundenhonorarbasis ab.

Attraktive Vergütung in Kanzleien

Laut azur-Recherche unterscheiden sich die Gehälter stark je nach Kanzleityp. Während kleinere Kanzleien zwischen 100 und 400 Euro pro Wochenarbeitstag bezahlen, können Referendare in großen Kanzleien bis zu 1.500 Euro für jeden Tag verdienen, den sie pro Woche im Monat arbeiten. Bei den Top-Zahlern im Referendariat ergibt sich so ein monatliches Maximalgehalt von 7.500 Euro – in der Theorie. De facto ist es für die Referendarinnen und Referendare kaum möglich, so viel zu verdienen. Einerseits benötigen sie genügend Zeit für den Besuch der Arbeitsgemeinschaften während des Referendariats und zum Lernen. Außerdem ist die Tätigkeit in der Kanzlei Teil der Ausbildung, sodass nicht immer alle Tage zusätzlich vergütet werden dürfen. Hinzu kommen Grenzen der erlaubten Arbeitsstunden für Referendarinnen und Referendare sowie die Zuverdienstgrenzen.

Aufgenommen sind alle Kanzleien, die Gehälter pro Wochenarbeitstag angegeben haben und mindestens 1.200 Euro pro Wochenarbeitstag zahlen. Mehr Gehälter findest du auf unserer Gehaltsseite.

Individuelle Lösungen

In den meisten Bundesländern wird der Zuverdienst auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. In vielen Fällen ist es daher nicht sinnvoll, mehr als rund 2.000 Euro brutto hinzuzuverdienen, da das Geld vom Bundesland sonst gekürzt wird. So kompliziert die Anrechnungsregeln in den einzelnen Bundesländern sind, so individuell sehen aber auch die Lösungen aus, die Referendare mit ihren Arbeitgebern finden.

Eine beliebte Variante ist etwa, in den ersten Monaten der Anwaltsstation möglichst viele Tage pro Woche in der Ausbildungskanzlei zu arbeiten. Dafür lassen sich die Referendare in den letzten Monaten der Station zur Prüfungsvorbereitung freistellen. Die vorab geleisteten Arbeitstage sowie die Vergütung hierfür werden dann über die gesamte Zeit gestreckt. Viele arbeiten entweder drei Monate lang vier Wochenarbeitstage oder vier Monate lang drei Wochenarbeitstage.

Statt beispielsweise drei Monate lang 4.000 Euro zu verdienen, erhalten diese Referendare dann neun Monate ein Bruttogehalt von 1.300 Euro, obwohl sie die Kanzlei in den letzten fünf Monaten nicht betreten. So lassen sich monatsbezogene Kürzungen der Unterhaltsbeihilfe umgehen, zudem sinken in Summe die Beiträge für die Sozialversicherung.

Offiziell ist das sogenannte ‚Tauchen‘ zwar nicht erlaubt: In den Einführungslehrgängen wird es den Anwärtern auf das Richteramt klar untersagt, meist mit einem deutlichen Augenzwinkern. Die Referendarinnen und Referendare benötigen vor ihren Prüfungen jedoch Zeit zum Lernen. Deshalb stellen viele Kanzleien die Kandidaten für die letzten Monate zumindest weitgehend von der Arbeit frei. Regelungen hierzu müssen jedoch bei jedem Arbeitgeber individuell erfragt werden.

Natürlich können Referendarinnen und Referendare auch während anderer Stationen einer Nebentätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei nachgehen. Je nach Rechtsgebiet, Erfahrung und Qualifikation zahlen Kanzleien hier andere Gehälter pro Wochenarbeitstag.

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