Zivilstation
Die drei- bis fünfmonatige Zivilstation ist die erste Station des juristischen Referendariats. Die Zivilstation beginnt in der Regel mit einem zwei- bis vierwöchigen Einführungslehrgang, der als informatorische Vorbereitung dient. Bei der Veranstaltung werden von einem Zivilrichter die zivilprozessualen Grundlagen erklärt und die Referendarinnen und Referendare lernen Schriftsätze und Beschlüsse formal auszugestaltet. Außerdem erhalten sie Einblicke in die praktische Arbeit mit Akten. Anschließend beginnt die eigentliche Zivilstation, die nochmal in zwei Teile aufgeteilt ist.
Der erste Ausbildungsteil der Zivilstation besteht aus der praktischen Arbeit am Land- oder Amtsgericht. Dabei wird dem Referendar ein Zivilrichter zugeordnet, der ihm die praktischen Vorgehensweisen der Zivilgerichtsbarkeit näherbringen soll. In dieser Zeit nimmt der Referendar an Sitzungen teil, bearbeitet Akten und bespricht Urteile mit seinem Einzelausbilder.
Der zweite Teil der Zivilstaion ist die zeitgleich stattfindende Arbeitsgemeinschaft, die von einem Zivilrichter geleitet wird und wöchentlich stattfindet. Dabei lernen die Referendarinnen und Referendare den Urteilsstil, das Bearbeiten von Akten und vor allem auch zivilprozessuale Aspekte näher kennen und bereiten sich dadurch auf das zweite Staatsexamen vor.
azur Mail
Wir informieren dich kostenlos einmal im Monat per E-Mail über aktuelle Themen zu Studium, Referendariat und Karriere.
In der azur Mail erfährst du alles zu unterschiedlichen Rechtsgebieten, neuesten Gehaltsentwicklungen und tollen Arbeitgebern für junge Juristinnen und Juristen.