Wahlstation

Die Wahlstation ist der letzte Teil des juristischen Vorbereitungsdienstes, dem Referendariat. Die Wahlstation startet nach den schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens.

In der Wahlstation haben Referendarinnen und Referendare, wie der Name schon sagt, die freie Wahl, wo sie diese dreimonatige Station absolvieren möchten. So kann die Wahlstation in einer Kanzlei, beim Gericht oder in einem Unternehmen stattfinden. Für den juristischen Nachwuchs ist die Wahlstation somit eine gute Möglichkeit, um Interessenschwerpunkte in einem juristischen Berufsfeld zu konkretisieren. Oftmals nutzen Referendarinnen und Referendare die Wahlstation auch dafür, um ins Ausland zu gehen, etwa in ein ausländisches Büro einer Kanzlei oder eines Unternehmens.
Nach der Wahlstation stehen die mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens an. Nach erfolgreichem Bestehen des Assessorexamens ist der Titel des Volljuristen erreicht. Nun sind Juristinnen und Juristen befähigt, einen juristischen Beruf wie Anwalt, Staatsanwalt oder Richter auszuüben.

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