Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die gerechte und nachhaltige Vergabe von Aufträgen an Unternehmen, die von der öffentlichen Hand vergeben werden. Also wenn beispielsweise eine Stadt ein neues Gebäude baut, werden über ein Vergabeverfahren Bauunternehmen für diesen Auftrag bestimmt. Das Vergaberecht als Rechtsgebiet formuliert Vorschriften, die den öffentlichen Auftraggebern konkrete Handlungsanweisungen and die Hand geben, wie Aufträge zu Bau- und Dienstleistungen oder Lieferungen zu verteilen sind. Dadurch formt der öffentliche Dienst die wirtschaftlichen Faktoren und gestaltet so mittelbar die Infrastruktur mit. Ziel der öffentlichen Auftragsvergabe ist der faire Wettbewerb für alle Wettbewerbsteilnehmer und der möglichst wirtschaftliche Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des öffentlichen Haushaltes.
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