UBT (Umsatz pro Berufsträger)

Der Umsatz pro Berufsträger (UBT) ist ein Indikator für die Produktivität einer Kanzlei. Berufsträger sind Personen, die die juristischen Staatsexamina oder ein Studium abgeschlossen haben und von der jeweiligen Kammer eine Berufszulassung bekommen haben. In Wirtschaftskanzleien handelt es sich um die Gruppe der Rechtsanwältinnen und -anwälte. Nichtberufsträger sind im Umkehrschluss die verbleibenden Mitarbeiter einer Kanzlei wie Rechtsanwaltsfachangestellte und das Sekretariat. Die Unterscheidung zwischen Berufsträgern und nicht Berufsträgern spielt für die Berechnung des Umsatzes einer Kanzlei eine Rolle, denn allein die Anwälte leisten durch die Mandate eine Dienstleistung, die letztlich den Umsatz der Kanzlei darstellt. Der UBT bemisst dabei den durchschnittlichen Umsatz, den jeder Anwalt rein rechnerisch macht. Dadurch lässt sich die Produktivität und die Umsatzstärke einer Kanzlei bestimmen. Letztendlich sind aber vor allem die Partner einer Wirtschaftskanzlei für den Umsatz verantwortlich, indem sie neue Mandate gewinnen.

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