Syndikusanwalt

Ein Syndikus bezeichnet einen Anwalt, der ausschließlich für einen nicht-anwaltlichen Arbeitgeber, wie beispielsweise einem Unternehmen (in Abgrenzung zur Kanzlei). Als Syndikus ist man also als Rechtsanwalt im Unternehmen angestellt, muss dabei aber nicht weisungsgebunden und unabhängig innerhalb der Unternehmensstruktur beraten können. Syndikusanwälte dürfen als Unternehmensjuristen das Unternehmen nicht vor Gerichten vertreten, dafür mandatieren sie externe Rechtsberater aus Kanzleien.

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