Spin-off
Ein Spin-off ist eine neu entstandene Kanzlei, deren Gründer zuvor gemeinsam Anwälte in einer anderen, meist großen Wirtschaftskanzlei waren. Kommt der Großteil der Gründer einer neuen Einheit aus derselben Sozietät, wird dies im Kanzleiumfeld häufig als Spin-off bezeichnet, obwohl der Begriff im betriebswirtschaftlichen Sinn eine etwas andere Bedeutung hat.
Eine Spin-off kann aus ehemaligen Partnern, aus Associates oder aus einem gemischten Beratungsteam entstehen. Gründen kann eben jeder, der eine Anwaltszulassung und den Mut zum Neuanfang hat. Häufig schließt sich eine Gruppe von Associates zusammen, die bereits zuvor zusammengearbeitet hat. Dies kommt häufig vor, wenn Associates das Gefühl haben, in der eigenen Kanzlei keine Aufstiegsmöglichkeiten zu haben oder wenn sie die Strukturen der Mandatsarbeit stärker selbst bestimmen wollen. In anderen Fällen bietet ein Partner seinen Associates an, mit ihm gemeinsam eine neue Kanzlei zu gründen, weil er seine Vorstellung der Rechtsberatung in der Sozietät der aktuellen Partner nicht umsetzen kann. Genauso kann es aber auch wegen Interessenkonflikten, der Höhe der Honorare oder aus persönlichen Gründen zu Abspaltungen eines Teams oder mehrerer Partner aus der Kanzlei kommen. Der Vorteil für Spin-off-Kanzleien sind die Kontakte zu Mandanten, die sie während ihrer Zeit in einer Großkanzlei knüpfen konnten. Im besten Fall gelingt es über die schlankeren Strukturen des Spin-offs diese Mandanten auch in der neuen Einheiten für sich zu gewinnen und zu beraten.
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