Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung ist in einem Unternehmen oder in einer Behörde dasjenige Referat, das juristische Fragestellungen bearbeitet und für die rechtlichen Entscheidungen Verantwortung trägt.
Die Juristen der Rechtsabteilung stehen dem Unternehmen rechtsberatend zur Seite und achten auf Änderungen und Einhaltung der Gesetze und Richtlinien, die für die unternehmerischen Rechtsgeschäfte von Bedeutung sind. Außerdem berät die Rechtsabteilung die Mitarbeitenden mit ihrem juristischen Fachwissen bei Unternehmensprojekten. Sie übernehmen Vertragsverhandlungen und sind auch für interne und externe Rechtsstreitigkeiten sowie für die Verwaltung von Gerichtsverfahren verantwortlich. Wichtig dabei ist, dass die Juristen ein breites Verständnis über die Tätigkeit des Unternehmens haben und gute Kenntnisse im Unternehmensrecht besitzen. In der Regel ist es die Rechtabteilung, die Kanzleien mandatiert und diese steuert.
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