Pro Bono

‚Pro Bono Publico‘ lautet die lateinische Wendung für ‚zum Wohle der Öffentlichkeit‘ und meint die kostenfreie Tätigkeit von Anwälten für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Stiftungen oder Privatpersonen. Dahinter steht der Gedanke, die fachlichen wie persönlichen Ressourcen einer Kanzlei einem guten und sozialen Zweck zur Verfügung zu stellen.

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