Partnerschaft

Die Partnerschaft einer Wirtschaftskanzlei ist der Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten einer Sozietät. Die Vollpartner, auch Equity-Partner genannt, schließen untereinander einen gesellschaftsrechtlichen Partnervertrag und werden durch einen Anteilserwerb an der Kanzlei selbst Miteigentümer. Jeder Partner trägt mit seiner Mandatsarbeit zum Gesamtumsatz der Partnerschaft bei. Nach unterschiedlichen Formeln entnehmen alle Mitglieder der Partnerschaft, die sozusagen in einen Topf wirtschaften, am Ende des Jahres ihren Gewinn. Aus diesem Topf zahlt die Partnerschaft gemeinsame Kosten wie Mieten, Mitarbeitende und Investitionen. Neben der vollumfänglichen Mitsprache über die Belange der Kanzlei nehmen die Vollpartner auch Managementaufgaben wie zum Beispiel die Personalleitung und Nachwuchsförderung wahr. Der Aufstieg zum Vollpartner erfolgt meist nach einer mehrjährigen Kanzleizugehörigkeit, wenn bestimmte Umsatzziele und Karriereschritte erreicht sind. Der Partnerstatus ist die höchste Karrierestufe, die ein Anwalt in einer Wirtschaftskanzlei erzielen kann.

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