of Counsel
Als of Counsel bezeichnet man in der Regel einen erfahrenen Anwalt, der im Gegensatz zu Partnerinnen und Partnern oder angestellten Associates nicht in Vollzeit für eine Kanzlei arbeitet. Stattdessen wird er auf projektbezogener Basis oder für spezielle Beratungsaufträge oder Gutachten herangezogen. Sie bringen in der Regel spezielles Fach- oder Branchenwissen bzw. Kontakte mit, die im Rahmen von Mandatsarbeit hilfreich sind. Oft handelt es sich dabei auch um Anwälte, die aus der Partnerschaft ausgeschieden sind und weiterhin als externe Berater für die Sozietät agieren. Was sich genau hinter dem of Counsel-Status verbirgt, ist von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich.
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