M&A
M&A steht als Abkürzung für den englischen Begriff Mergers and Acquisitions. M&A bezeichnet die Fusion und Übernahme von Unternehmen. Mit diesem Begriff werden also Transaktionen oder auch ‚Deals‘ bezeichnet, bei denen sich Unternehmen oder Gesellschaften zusammenschließen oder eine Gesellschaft von einer anderen gekauft und integriert wird. Rechtlich sind M&A-Mandate sehr umfangreich und geschehen oft unter zeitlichem Druck, da in kürzester Zeit die Unternehmen oder Unternehmensteile für die Übernahme geprüft werden müssen, dieser Prozess nennt sich Due Diligence. Für Wirtschaftskanzleien stellt die Beratung zu M&A einen großen Teil ihrer Tätigkeit dar.
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