Inhouse-Abteilung

Der Begriff Inhouse bezieht sich im Rechtsmarkt auf die unternehmenseigene, also interne, Rechtsabteilung. Inhouse-Anwälte sind im Unternehmen angestellt und beraten es als interne Abteilung zu rechtlichen Fragestellungen und Problemen. Die Inhouse-Abteilung achtet dabei auf Änderungen durch Gesetze oder Richtlinien, die für die unternehmerischen Rechtsgeschäfte von Bedeutung sein könnten. Außerdem berät die Inhouse-Abteilung die Mitarbeitenden des Unternehmens mit ihrem juristischen Fachwissen bei Projekten und Vertragsverhandlungen. Die Inhouse-Abteilung ist in der Regel diejenige, die externe Anwälte, also Wirtschaftskanzleien, mandatiert. Ein Inhouse-Anwalt wird dann zum Mandanten für eine Wirtschaftskanzlei.

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