Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht spielt im Beratungsspektrum von Wirtschaftskanzleien eine zentrale Rolle. Das Rechtsgebiet des Zivilrechts und wird als Recht der privaten Zweckverbände oder der privaten Organisationen verstanden, also vor allem für Unternehmen.

Es regelt die rechtsgeschäftlichen Personenzusammenschlüsse, deren Gründung, deren Handeln sowie deren Auflösung. Eine Gesellschaft bezeichnet dabei die Vereinigung von Personen durch Rechtsgeschäft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks durch Leistung der vereinbarten Beiträge. Im Gesellschaftsrecht gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, wobei zwischen Personengesellschaften und Körperschaften unterschieden wird. Unter Personengesellschaften fallen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Personenhandelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu den Körperschaften zählt der eingetragene Verein (e. V.) und die Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG).

Zurück zum Glossar


azur Mail

Wir informieren dich kostenlos einmal im Monat per E-Mail über aktuelle Themen zu Studium, Referendariat und Karriere.

In der azur Mail erfährst du alles zu unterschiedlichen Rechtsgebieten, neuesten Gehaltsentwicklungen und tollen Arbeitgebern für junge Juristinnen und Juristen.