Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet verfügt und dem die Rechtsanwaltskammer die Befugnis erteilt hat, den Fachanwaltstitel zu tragen. Neben theoretischen Kenntnissen, die auf Fachanwaltslehrgängen vermittelt werden, müssen Anwärter auch bestimmte praktische Erfahrungen vorweisen. Welche das sind, regelt die Fachanwaltsordnung, wobei sie für jedes Gebiet unterschiedliche Anforderungen vorsieht. In allen Fachrichtungen müssen Juristinnen und Juristen mindestens drei Jahre als Anwälte tätig gewesen sein, um einen Titel zu erlangen. Insgesamt gibt es 24 Fachanwaltstitel.

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