Equity-Partner
Ein Equity-Partner oder auch Vollpartner einer Wirtschaftskanzlei. Das bedeutet, dass er als Teil der Partnergesellschaft selbst Anteile an der Kanzlei erworben hat und den Umsatz aus seiner eigenen Mandatsarbeit in den gemeinsamen Topf der Partnerschaft wirtschaftet. Daher ist das Gehalt bzw. die Entnahme eines Equity-Partners auch abhängig vom finanziellen Erfolg der gesamten Kanzlei. Anders als ein angestellter Rechtsanwalt übernimmt der Equity-Partner auch Managementaufgaben wie Personalführung, Nachwuchsförderung und Mandantenakquise. Als Miteigentümer der Kanzlei treffen Equity-Partner im Rahmen von Partnerversammlungen gemeinsam strategische Entscheidungen. Innerhalb der Kanzleistruktur ist die Equity-Partnerschaft die höchste Hierarchiestufe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
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