Counsel
In der Personalstruktur einer Wirtschaftskanzlei bilden Associates das Fundament und die Partnerinnen und Partner die Spitze. Dazwischen sind die Grenzen für Karriereschritte von Anwältinnen und Anwälten teils fließend, und fast jede Wirtschaftskanzlei pflegt eigene Namen für ihre Karrierestufen. Bei den meisten ist der Counsel-Status eine davon; vor allem in Großkanzleien ist der Counsel häufig eine Karriereoption. Der Counsel bildet dann eine Alternative für Anwältinnen und Anwälte mit mehreren Jahren Berufserfahrung, die zwar den nächsten Karriereschritt weg vom Associate-Dasein gehen, aber nicht Partner werden wollen – oder können. Dies kann beispielsweise am eigenen Geschäft liegen, das ein Kandidat für die Partnerschaft umsatzstark aufbauen muss. Andererseits kann ein Counsel auch aus privaten Gründen auf den Aufstieg zur Partnerschaft verzichten und dabei trotzdem fachlich spezialisiert innerhalb der Wirtschaftskanzlei tätig sein.
Was sich genau hinter dem Counsel-Status verbirgt, ist von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. Counsel haben meist mehr Verantwortung und Befugnisse als Associates. Sie akquirieren etwa neue Mandanten, delegieren Aufgaben an Associates oder führen Mandate. Anders als die Partner müssen sie dabei jedoch keine unternehmerische Verantwortung oder strategische Aufgaben in der Mitarbeiterführung und -entwicklung übernehmen.
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