Berufsträger

Berufsträger in einer Kanzlei sind alle Anwältinnen und Anwälte. Voraussetzung ist somit die Berufszulassung zum Anwalt. Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden durch bestimmte Kammern zugelassen. Die Unterscheidung zwischen Berufsträgern und Nichtberufsträgern spielt für die Berechnung des Umsatzes einer Kanzlei eine Rolle, denn allein die Anwälte leisten durch die Mandate eine Dienstleistung, die letztlich den Umsatz der Kanzlei darstellt.

Nichtberufsträger sind im Umkehrschluss die verbleibenden Mitarbeitenden einer Kanzlei aus anderen Abteilungen wie IT, dem Sekretariat aber auch Personal- oder Marketingabteilungen.

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