Beihilferecht
Beihilfe im europarechtlichen Sinne ist die staatliche Zuwendung an ein Unternehmen ohne eine Gegenleistung. Das öffentlich-rechtliche Beihilferecht steht mit dem Kartell- und Vergaberecht im engen Zusammenhang, denn durch staatliche Fördergelder und Anschubfinanzierungen, wie beispielsweise für infrastruktur- oder verkehrsrelevante Start-ups, greift der Staat in den Wettbewerb des europäischen Binnenmarktes ein. Auch in politischen und ökonomischen Bereichen wie bei der Förderung regionaler Infrastrukturen und dem Klimaschutz wie beispielsweise der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken oder der Schließung von Regionalflughäfen spielt das Beihilferecht eine zunehmend große Rolle. In diesem Rechtsgebiet sind Wirtschaftskanzleien als Mitgestalter bei politischen und ökonomischen Fragestellungen involviert. Wirtschaftskanzleien beraten Unternehmen beispielsweise, wie sie ihren Betrieb strukturieren müssen, um eine Förderfinanzierung zu erhalten.
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