Associate
Als Associate bezeichnet man einen jungen, angestellten Anwalt oder Anwältin, der oder die in einer Kanzlei anfängt oder dort erst wenige Jahre beruflich tätig ist. Der Associate ist also die Einstiegsstufe eines Rechtsanwalts in einer Wirtschaftskanzlei. Die Karriere in einer Großkanzlei ist meistens so organisiert, dass Associates nach drei bis sieben Jahren Berufserfahrung als Managing Associate oder Senior Associate aufsteigen können.
Mit der wachsenden Berufserfahrung und dem Aufstieg auf der in der Wirtschaftskanzlei individuellen Karriereleiter übernehmen Associates zunehmend mehr Verantwortung. Dann bearbeiten Associates bereits eigenständig Mandate oder übernehmen Personalverantwortung in den Teams.
Das Gehalt eines Associates steigt mit der Dauer der Kanzleizugehörigkeit meistens in festen Schritten.
Die nächste Karrierestufe ist in der Regel der Salary- beziehungsweise Non-Equity-Partner, der anders als der Partner weiterhin kein Gesellschafter der Kanzlei ist, jedoch oft bereits ein umsatzorientiertes Gehalt erhält.
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