Mehr Geld für Associates bei Gleiss Lutz – unter Umständen
Gleiss Lutz wird seinen Associates ab 2025 Boni zahlen. Die Regel gilt für Anwältinnen und Anwälte ab dem zweiten Berufsjahr und hängt von der Leistung des Einzelnen ab.
Bislang hatte Gleiss variable Erfolgshonorare strikt abgelehnt – sie passten nicht in die Kanzleikultur, die auch die Partner nur im reinen Lockstep vergütet, der sich nach Dauer der Kanzleizugehörigkeit bemisst. Nun reagiert die Kanzlei mit der Einführung von Boni auf anhaltende Kritik in der Associate-Mannschaft, die sich an der unterschiedlichen Auslastung in den einzelnen Praxisgruppen entzündet hatte.
Die Auszahlung von Boni kann nach dem 2. Berufsjahr erfolgen und ist dabei abhängig von der individuellen Leistung sowie vom Gesamterfolg der Kanzlei. Gekoppelt sind die individuellen Aufschläge aber auf jeden Fall an das Erreichen von Billable Hours, deren Höhe nun erstmals intern kommuniziert werden. Erst ab 1.800 abrechenbaren Stunden pro Jahr kann man in den Genuss von Boni kommen. Über die Höhe entscheiden die Personalpartner der Business-Einheiten dann gemeinsam mit dem Management im Personalausschuss.
Neuigkeiten gibt es auch bei den Gehältern. Das Einstiegsgehalt von 150.000 Euro gibt es nun für alle, unabhängig von Promotion oder LL.M. Wer einen von beiden oder gar beide mitbringt, bekommt für jeden Titel einen Bonus von 5.000 Euro. Das gilt auch, wenn ein Associate den Titel innerhalb der ersten vier Jahre nach Kanzeieintritt erwirbt.