Gehalt: Taylor Wessing zahlt notenabhängige Vergütung bei Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern

Taylor Wessing vergütet Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter seit dem Jahreswechsel notenabhängig. Wer eine bessere Note im Examen hat, kann bis zu 150 Euro mehr pro Wochenarbeitstag mit nach Hause nehmen. Ist dies der nächste Schritt im Gehälterwettbewerb um die besten Absolventen?

Dass die Vergütung von wissenschaftlichen Mitarbeitern mit ihrem Ausbildungsgrad steigt, ist nichts Neues. So liegen bei den Top-Zahlern wie Milbank Tweed Hadley & McCloy zwischen dem Stundenlohn nach dem ersten und zweiten Examen rund 17 Euro Unterschied. Auch Weil Gotschal & Manges oder Allen & Overy zahlen zwischen 12 und 15 Euro mehr pro Stunde an wissenschaftliche Mitarbeiter, die das zweite Examen bereits geschafft haben. Doch eine Vergütung, die sich konkret und transparent am Ergebnis der Examina orientiert wie sie nun Taylor Wessing eingeführt hat, ist im Markt bisher nicht bekannt.

Zum Januar hat Taylor Wessing das neue Konzept eingeführt. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die zwei Prädikatsexamina vorweisen können, erhalten 1.100 Euro pro Wochenarbeitstag. Das entspricht einem umgerechneten Stundenlohn von rund 32 Euro bei einem Arbeitstag von acht Stunden. Zum Vergleich: Jemand, der in beiden Staatsexamen kein Prädikat erreicht hat, erhält rund 27 Euro pro Stunde. Nach dem neuen System kann sogar ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder auch ein Referendar, der bisher nur das erste Examen absolviert hat, mit 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag genauso viel verdienen wie jemand, der beide Examina in der Tasche, aber schlechtere Noten erzielt hat.

Damit setzt Taylor Wessing ein klares Zeichen, hochqualifizierte Bewerber auch schon vor dem Berufseinstieg durch entsprechende Bezahlung für sich gewinnen zu wollen. Damit geht sie einen Schritt weiter im Wettbewerb um die Top-Absolventen.

Unter dem Strich mehr Geld

Bisher überbieten sich Kanzleien vor allem bei den Einstiegsgehältern, die sie für Associates zahlen. In den vergangenen Jahren sind die Einstiegsgehälter von rund 100.000 Euro auf 120.000 Euro angestiegen. Darüber liegen vor allem US-Kanzleien wie Milbank oder Sullivan & Cromwell mit 140.000 Euro Einstiegsgehalt.

Doch es gibt auch andere Vergütungsmodelle, vor allem für wissenschaftliche Mitarbeiter nach dem zweiten Examen. So bietet etwa Glade Michel Wirtz eine Anstellung als Rechtsanwalt, wenn diese promotionsbegleitend ist. Das beinhaltet 85 Prozent des Gehalts, was auch ein fertig promovierter Associate erhalten würde. Runtergerechnet auf die zwei Tage, die der Promovierende pro Woche in diesem Modell arbeitet, entspricht dies einem Monatslohn von 3.117 Euro. Auch die Frankfurter Kanzlei Greenfort stellt wissenschaftliche Mitarbeiter nach dem zweiten Examen in der Regel als Teilzeit-Anwälte ein und orientiert sich bei der Vergütung an einem Teilzeit-Anwaltsgehalt.

Mit dem neuen System hat Taylor Wessing die Gehälter auch deutlich erhöht. Vorher erhielten wissenschaftliche Mitarbeiter nach dem 1. Examen 600 Euro pro Wochenarbeitstag, nach dem 2. Examen 750 Euro. Zugleich erhalten Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter, die die zweite Staatsprüfung noch nicht abgelegt haben – und soweit das jeweilige Landesrecht es regulatorisch zulässt –, bei der Kanzlei ein Arbeitszeitkonto. Das ermöglicht den wissenschaftlichen Mitarbeitern vorzuarbeiten, um sich vor dem zweiten Staatsexamen zu entlasten. (Anika Verfürth)


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