Bonus wächst schneller als das Festgehalt
Für den Berufseinstieg locken die Kanzleien mit hohen Gehältern. Dafür erwarten sie Leistung, die sich aber schon bald in der Bezahlung niederschlägt. Bereits im dritten Berufsjahr kann der mögliche Bonusanteil durchschnittlich mehr als 20 Prozent im Verhältnis zum Festgehalt ausmachen. Je nach Geschäftsmodell sogar noch deutlich mehr.
Auch ohne Berufserfahrung ist das Gehalt für Associates in Wirtschaftskanzleien hoch. An der Spitze zahlen US-Kanzleien bis zu 180.000 Euro im ersten Berufsjahr. Dafür erwarten sie viel: Der juristische Nachwuchs muss einer hohen Arbeitsbelastung standhalten und vor allem Leistung bringen. Mit jedem weiteren Berufsjahr steigt das Fixgehalt in den meisten Kanzleien um einen bestimmten Betrag. Denn je erfahrener ein Associate ist, desto wertvoller wird er auch für die Kanzlei – schließlich kann sie dann auch mehr abrechnen. Zugleich kann ein erfahrener Associate im Mandat und im Team mehr Verantwortung übernehmen. Je nach Kanzlei betragen diese Sprünge pro weiterem Berufsjahr zwischen 5.000 bis hin zu 20.000 Euro oder mehr.
Bonus wächst in Relation zum Festgehalt schneller
Seit die Einstiegsgehälter immer häufiger erhöht wurden, lohnt sich bei der Gehaltsentwicklung ein Blick auf den Bonus. Zwar schafften einige Kanzleien im Zuge der Gehaltserhöhungen den Bonus in den ersten Berufsjahren für Associates zuletzt ab. Doch für diejenigen, die Boni zahlen, gilt die Formel: Je länger ein Associate an Bord ist, desto höher wird die mögliche Bonuszahlung im Verhältnis zum Festgehalt. Liegt diese im ersten Berufsjahr durchschnittlich bei 17,6 Prozent, steigt sie bis zum sechsten Berufsjahr durchschnittlich bereits auf 29 Prozent. Wenn zum Beispiel eine Kanzlei im ersten Berufsjahr 85.000 Euro zahlt, beträgt der mögliche Bonus 15.000 Euro, der am Ende des Jahres noch oben drauf kommen kann. Würde das Fixgehalt bis zum sechsten Berufsjahr auf 100.000 Euro steigen, verdoppelt sich der Bonus im gleichen Zeitraum nahezu und steigt auf 29.000 Euro.

Bonus bei Transaktionsberatern noch höher
Je nachdem, welche Art von Geschäftsmodell die Kanzlei verfolgt, unterscheiden sich die Werte vom Gesamtdurchschnitt. So fällt das Bonuswachstum im Vergleich zum Festgehalt bei Transaktionsberatern deutlich signifikanter aus. Darunter sind die Kanzleien zu verstehen, die vor allem im M&A-Geschäft beraten, mit dem sich viel Umsatz erwirtschaften lässt. In dieser Gruppe steigt der Bonus bis zum sechsten Jahr auf 37,5 Prozent im Verhältnis zum Festgehalt.
Bei einigen Transaktionsberatern steigt die Bonuskomponente sogar auf bis zu 50 Prozent an. Wer also 150.000 Euro fest im sechsten Berufsjahr verdient, hat bei entsprechender Leistung die Möglichkeit, einen Bonus von bis zu 75.000 Euro zusätzlich zu kassieren. Das passt in das Geschäftsmodell dieser Kanzleien. Denn über einen hohen Bonus werden Associates frühzeitig an ein Vergütungsmodell gewöhnt, das Leistung und persönlichen Ertrag direkt miteinander verknüpft. Leistung wird unter anderem an der Summe der abrechenbaren Stunden (Billable Hours) gemessen.
Verschiedene Geschäftsmodelle, verschiedene Bonusmodelle
Anders entwickelt sich der durchschnittliche Bonus in Relation zum Festgehalt bei den Konzernberatern. Dazu zählen große Kanzleien, die meist Konzerne und größere Mittelständler in vielen unterschiedlichen Rechtsfragen, also Full Service, beraten. Bei Kanzleien mit diesem Geschäftsmodell liegt der mögliche Bonus im ersten Berufsjahr bereits bei durchschnittlich 25 Prozent. Damit ist der Peak dann auch schon erreicht. Denn bis zum sechsten Associate-Jahr gibt es keine weitere Steigerung. Dies ist ein Hinweis darauf, dass bei Kanzleien mit dieser Aufstellung der Bonus zwar auch eine wichtige Rolle spielt, allerdings nicht als Hauptanreiz für mehr Einsatz seitens der Associates gilt. Außerdem bieten diese Kanzleien im Wettbewerb um den besten Nachwuchs mit besonders hohen Einstiegsgehältern mit. Dass der Anstieg des Bonus über die Jahre flacher ausfällt, gleicht das hohe Niveau zum Einstieg wieder aus.
Ähnlich verlaufen die Kurven bei den Mittelstandsberatern und den Spezialisten, also Kanzleien, die als Boutique in ausgewählten Rechtsgebieten beraten. Hier ist der mögliche Bonus im ersten Berufsjahr mit jeweils knapp 15 Prozent insgesamt etwas geringer im Vergleich zum Festgehalt. Beide bleiben auch im dritten Berufsjahr bei unter 20 Prozent. Im sechsten Berufsjahr liegen die Mittelstandsberater mit 26,2 Prozent immer noch unterhalb des Durchschnitts aller Kanzleien. Für eine Auswertung der Spezialisten im sechsten Berufsjahr liegen azur nicht ausreichend Daten vor.
Als Associate lohnt sich somit sowohl ein Blick auf die Entwicklung des Festgehalts, als auch auf die möglichen Bonuszahlungen. Denn während sich die einen im ersten Berufsjahr bereits über ein besonders hohes Festgehalt freuen können, führen in anderen Kanzleien die Boni schnell dazu, dass unterm Strich mehr herauskommt. Ein hoher Bonus bedeutet aber in aller Regel auch viel Leistung und damit viele Arbeitsstunden.