Wirtschaft mit Haltung
Öffentliches Recht setzt die Leitplanken für die Wirtschaft.
An manchen Stellen steuert und bremst der Rechtsstaat womöglich zu viel. Aber ohne seinen Rechtsrahmen wäre wirtschaftliches Handeln ein Schlachtfeld ohne Regeln.
Wenn Anwältinnen und Anwälte „im Wirtschaftsrecht beraten“, dann klingt das erstens nach einer sehr großen Spannweite an Rechtsfragen und zweitens nach einem deutlichen Abstand zum Öffentlichen Recht. Letzteres umfasst nach bekannter Definition alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger sowie die Beziehungen der staatlichen Institutionen untereinander. Aber in der Wirtschaft, würde man meinen, da geht es aus juristischer Perspektive erst einmal um die Anwendung von Zivil- oder Privatrecht, um das Aushandeln und Durchsetzen von Verträgen aller Art, die Unternehmen untereinander schließen.
Und doch gibt es viele Juristinnen und Juristen, die im weitesten Sinne im „Öffentlichen Wirtschaftsrecht“ arbeiten und dabei oft die Grundlagen schaffen, damit Verträge überhaupt geschlossen und umgesetzt werden können. Eine ähnlich große Spannweite wie das Wirtschaftsrecht hat auch das Thema „Öffentliches Recht“. Viele Beraterinnen und Berater sind hochspezialisiert – auf einzelne Branchen oder auf einzelne juristische Themen. Einige Anwälte sind fast ausschließlich im Glücksspielrecht tätig, das sich durch Internationalisierung und Digitalisierung schnell weiterentwickelt hat. Auch das Hochschul- und Beamtenrecht sind überraschend lebhafte Nischen. Abfallrecht, Wasserrecht oder Bergrecht klingen ebenso exotisch, sind aber angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die jeweiligen Unternehmen existenziell.
Spezialisten oder Generalisten?
Hingegen sind in manchen internationalen Großkanzleien die Öffentlichrechtler unverändert als Generalisten unterwegs, die regelmäßig auf den Mandaten anderer Praxisgruppen arbeiten. So stellte die Kanzlei Latham & Watkins, die vor allem für Private-Equity-Transaktionen bekannt ist, Anfang des Jahres ihren neu ernannten Partner Joachim Grittmann als regulatorischen Allrounder vor: „Er berät Unternehmen des privaten wie auch des öffentlichen Sektors in allen regulatorischen Fragestellungen. Im Bereich Wirtschaftsverwaltungsrecht liegt ein besonderer Fokus auf dem Bereich Infrastruktur, Energieinfrastruktur und digitale Infrastruktur. Weitere Schwerpunktbereiche bilden das Umweltrecht sowie außenwirtschaftsrechtliche Compliance einschließlich der Beratung zu Sanktionen.“
Windenergie ans Netz bringen
Immobilien- und Infrastrukturprojekte erfordern oft eine tiefe Spezialisierung. Ab einer bestimmten Größe werden diese stets von Anwälten, manchmal in der Rolle von juristischen Projektmanagern, durch die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren gesteuert. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, speziell bei der Verfügbarmachung von Windstrom aus Norddeutschland in anderen Landesteilen, spielen die Juristinnen und Juristen eine entscheidende Rolle: Kanzleien aller Größenordnungen von internationalen Einheiten wie Linklaters über Mittelständler wie CBH Rechtsanwälte bis zu Spezialkanzleien wie BBG und Partner stehen der Bundesnetzagentur und den Stromnetzbetreibern zur Seite, um die großen Leitungen von Norden nach Süden (relativ) schnell bauen zu können. Weitere aktuelle Großvorhaben aus dem Bereich Elektrizität sind große Batteriespeicher und Rechenzentren, die jeweils aufwendige Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen und deshalb viele Planungsrechtler in Atem halten. In manchen Teilen des US-Bundesstaats Virginia hat der Boom der Rechenzentren für Stromausfälle, Wasserknappheit und hohe Geräuschpegel von Generatoren und Lüftungsanlagen gesorgt – das sollte in Deutschland nicht passieren. Häufig hat bei allen Bauprojekten das Öffentliche Recht einen markanten Gastauftritt in Form der Verwaltungsgerichte. Wenn öffentliche Stellen eine Genehmigung erteilt haben, werden vielfach Gerichtsverfahren angestrengt, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. So haben zum Beispiel die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte im Jahr 2025 rund 70.000 neue Verfahren auf den Tisch bekommen, ein Anstieg von rund 20 Prozent gegenüber 2024. Zieht man die asylrechtlichen Fälle ab, bleiben noch knapp 40.000 Fälle übrig. Auch das NRW-Oberverwaltungsgericht wird von Jahr zu Jahr immer häufiger eingeschaltet. In den meisten anderen Bundesländern ist die Situation ähnlich.
Kein Wunder also, dass Verwaltungsrichterinnen und -richter nach ihren Kollegen an ordentlichen Gerichten die größte Gruppe innerhalb der Richterschaft stellen, weit vor Sozial- und Arbeitsgerichten. Sie strengen sich seit einiger Zeit an, nicht nur Eilverfahren, sondern auch die Hauptsacheverfahren in einem akzeptablen Zeitrahmen zur Entscheidung zu bringen: Trotzdem liegt die durchschnittliche Dauer bei rund einem Jahr, in der Welt der Wirtschaft ein langer Zeitraum – manche Investitionsentscheidungen sind schon revidiert, wenn endlich alle Genehmigungen vorliegen. Prominentes Beispiel sind mehrere geplante Batteriefabriken für die Elektromobilität. Wegen der schwachen Nachfrage nach E-Autos wurden einige dieser Fabriken zwar geplant, aber nicht gebaut.
Umweltschutz kontra Industrie?
Mit dem Planungs- und Verwaltungsrecht sind schon zwei große Bereiche des Öffentlichen Wirtschaftsrechts benannt. Oft werden Umwelt- und Planungsrecht in einem Atemzug genannt, denn die umweltrechtlichen Vorgaben des Staates betreffen alle Bauvorhaben der Wirtschaft. Ganz besonders betrifft das die produzierende Industrie, die – zum Beispiel unter dem Stichwort Wasserstoff – bestehende Anlagenstandorte aus- oder umbauen möchte. Meistens gegen Widerstände: Flächenverbrauch und Artenschutz, Lärm- und Geruchsbelastung sowie Gefahren für die Luft- und Wasserqualität liefern die wiederkehrenden Argumente. Und es geht dabei nicht allein um die Standorte und ihre Genehmigung, sondern auch die hergestellten Produkte: Sind sie giftig? Hinterlassen sie Spuren in der Umwelt? Wie werden sie transportiert und überwacht? Von dort ist es nicht weit zu aktuellen politischen Debatten um die Begriffe ‚Deindustrialisierung‘ oder ‚Überregulierung‘. Auch diejenigen Kanzleien, die vor allem auf Unternehmensseite tätig sind, sehen sich nicht nur als Rechtsberater, sondern geradezu als Kämpfer für den Industriestandort Deutschland. Sie suchen im Dickicht der Regulierung nach Wegen, um ihren Mandanten Freiräume und Planungssicherheit für deren wirtschaftliche Aktivitäten zu verschaffen.
Unter Aufsicht des Staates
Staatliche Regulierung betrifft natürlich nicht nur die Industrie, sondern auch die großen Felder Energie- und Finanzwirtschaft sowie den Verkehr, die Telekommunikation und das Gesundheitswesen. Wer in diesen Sektoren berät, braucht nicht nur spezielle juristische Kenntnisse, sondern sicheres Branchen-Know-how und ein gutes Verständnis für die Arbeit der jeweiligen Aufsichtsbehörden wie Bundesnetzagentur oder BaFin. Ähnliches gilt für die Nähe zu politischen Entscheidungsträgern. Berlin als Kanzleistandort ist auch deshalb so wichtig, weil Kanzleien hier ganz nahe an Ministerien und Verbände herankommen können (Die Größte, Seite 120). Manche internationalen Kanzleien haben in Berlin deshalb ihren einzigen oder ihren wichtigsten deutschen Standort.
Nähert man sich dem Regulierungsthema aus einer internationalen Perspektive, wird oft die Abkürzung ESG gebraucht: Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind für einige Großkanzleien ein lukratives Beratungspaket geworden. Grob gesagt geht es darum, Unternehmen nicht nur bei der Beachtung von Einzelvorschriften zu helfen, sondern mit ihnen die Sorgfalts-, Aufsichts- und Berichtspflichten in einem ganzheitlichen Konzept zu bewältigen. Während Umwelt- und Planungsrecht doch in erster Linie nach deutschem Recht verhandelt wird, spielen auch die grenzüberschreitenden Vorschriften und Probleme bei ESG eine wichtige Rolle. Doch als Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind auch für Deutschland und die deutschen Öffentlichrechtler die internationalen Vorgaben wichtig. Mit Richtlinien und Verordnungen steuert die EU ihren Anteil an Regulierung bei – und wird dafür oft und hartnäckig kritisiert, man denke an die Brexit-Entscheidung in Großbritannien oder die Widerstände gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Aber wenn die EU staatliche Beihilfen gewährt oder genehmigt, sind alle zufrieden: Das Beihilfe- und Fördermittelrecht war zwar lange nur eine Nische im öffentlich-rechtlichen Geschäft, wurde aber zuletzt immer wichtiger. Einige Großverfahren illustrieren die Dimensionen: Die EU-Kommission entschied Ende 2024 über Einzelheiten im Verhältnis zwischen der Deutschen Bahn und ihrer Tochter DB Cargo; sie untersuchte die Stützungsmaßnahmen für Lufthansa während der Corona-Pandemie; und sie genehmigte den rettenden Einstieg von Bund und Land Niedersachsen bei der Meyer Werft.
Sondervermögen beschert Mandate
Recht nah an der Politik und ihren Entscheidungen agieren außerdem diejenigen Öffentlichrechtler, die Ausschreiber und/oder Bieter in Vergabeverfahren vertreten. Mit dem Sondervermögen, das die Bundesregierung eingerichtet hat, sollen Infrastruktur, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Bildungssektor, die öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sicherheit und Cybersecurity sowie Projekte für Klimaneutralität gefördert werden. Vergaberecht nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein (Über Umwege, Seite 76). Eine weitere Schlüsselrolle kommt dem Verfassungsrecht zu. Dabei geht es auch, aber nicht nur um den berühmten ‚Gang nach Karlsruhe‘, um vom Bundesverfassungsgericht vorhergehende Entscheidungen oder Gesetze prüfen zu lassen. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind Anwältinnen und Anwälte damit beschäftigt, dem Rechtsstaat zu seiner Geltung zu verhelfen. Manche sind wie Deubner & Kirchberg direkt in Karlsruhe angesiedelt, andere wie Redeker Sellner Dahs agieren vor allem von Berlin aus, wo sie nahe an den politischen Entwicklungen sind.