Whatever it takes – Wie unabhängig sind Anwälte in den USA?

Der Druck auf die Justiz, die Angriffe auf Kanzleien und die politischen Eingriffe in die anwaltliche Unabhängigkeit in den USA zeigen, wie fragil der Rechtsstaat werden kann, wenn er zur Verhandlungsmasse gemacht wird. Und sie zeigen, wie schwer es Anwälte heute haben, ihre unabhängige Rolle in der Demokratie zu verteidigen.

Knapp anderthalb Jahre ist US-Präsident Donald Trump mittlerweile im Amt. Und baut seitdem den Staat nach seinen ganz eigenen Vorstellungen um, speziell den Rechtsstaat. Schon wenige Wochen nach seiner Amtseinführung wurde deutlich, dass Trump das amerikanische Justizsystem eher als ein Werkzeug und nicht als unabhängige Säule der Gewaltenteilung betrachtet. Das Justizministerium unter der mittlerweile entlassenen Pam Bondi ist längst zu einem willfährigen Gehilfen geworden. Unzählige Staatsanwälte haben gekündigt oder wurden wegen fehlender Linientreue entlassen.

Immer wieder waren und sind es allein die Gerichte, die versuchen, sein Vorgehen zu stoppen. Ein recht aktuelles Beispiel ist das Handeln der US-Bundesbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement), das mehrere Hundert Bundesrichter als unrechtmäßig eingestuft haben. Seit Oktober 2025 sollen mehr als 400 Bundesrichter in mindestens 4.000 Fällen zugunsten der Inhaftierten entschieden haben. Viele weitere von Trump erlassene Dekrete, sogenannte Executive Orders, wurden vor Gericht angefochten und von den zuständigen Richterinnen und Richtern gestoppt. Doch der US-Präsident hat einen Trumpf: den Supreme Court. Während im Frühjahr 2025 gut 94 Prozent der Verfahren vor Bezirksgerichten gegen die US-Regierung entschieden wurden, hat der oberste Gerichtshof in fast 94 Prozent der Fälle die angegriffenen Maßnahmen der US-Regierung gebilligt.

Seit Trumps Wiederwahl haben Drohungen gegen die Richterschaft spürbar zugenommen. Angespornt durch die aggressive Stimmungsmache der Regierung schreiten manche Bürger inzwischen selbst zur Tat. Bereits kurz nach der Regierungsübernahme warnte die Vereinigung der Bundesrichter vor einem drohenden „Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit“. Auch die American Bar Association stellte sich hinter die bedrohten Richter. Doch die Attacke auf die Justiz ist nur ein Baustein in Trumps Plan, den Rechtsstaat umzuformen.

Auch Anwaltskanzleien bleiben von Angriffen nicht verschont. Trumps neuester Schachzug instrumentalisiert die Federal Trade Commission (FTC), die amerikanische Wettbewerbsbehörde. Die warnte im Februar dieses Jahres 42 Kanzleien vor möglichen Kartellrechtsverletzungen. Grund sei deren Teilnahme am ‚Mansfield Certification Program‘, einem Diversity-Programm für die Anwaltschaft. Unter den 42 betroffenen Kanzleien sind etliche, die in Deutschland tätig sind, darunter Dentons, Gibson Dunn & Crutcher, Greenberg Traurig, Mayer Brown und White & Case.

Kanzleien mit deutschen Büros, die von der FTC gewarnt wurden

Covington & Burling ; Debevoise & Plimpton ; Dentons ; DLA Piper ; Gibson Dunn & Crutcher ; Goodwin Procter ; Greenberg Traurig ; Hogan Lovells ; K&L Gates ; Latham & Watkins ; Littler ; Mayer Brown ; McDermott Will & Schulte ; Morgan Lewis & Bockius ; Ogletree Deakins ; Reed Smith ; Sidley Austin ; Skadden Arps Slate Meagher & Flom ; White & Case ; WilmerHale

Der FTC-Vorsitzende Andrew Ferguson begründete die Warnung mit dem Vorwurf „potenziell wettbewerbswidriger Absprachen zwischen Anwaltskanzleien bei DEI-Kennzahlen“. DEI steht für Diversity, Equity & Inclusion. Laut Ferguson könnten solche Vereinbarungen „den Wettbewerb um Arbeitskräfte in juristischen Berufen verzerren, einschließlich Aspekten wie Einstellungsentscheidungen, Bezahlung und Beförderungen“. Das Mansfield Certification Program gibt es seit 2018. Teilnehmende Kanzleien verpflichten sich, bei Personalentscheidungen diverse Kandidatenpools zu berücksichtigen. Kaum zwei Wochen später gab das Diversity Lab, der Anbieter des Programms, bekannt, ihre Mansfield Rule vorübergehend einzustellen und den Großteil ihrer Mitarbeitenden zu beurlauben. Grund sei der Gegenwind der Trump-Regierung und erheblich geschrumpfte Betriebsmittel.

Die Vorgänge rund um die Mansfield Rule sind nur eine Aktion in Trumps Feldzug gegen die Diversity-Bemühungen im US-Rechtsmarkt. Bereits kurz nach seiner Amtseinführung im Januar 2025 hatte er ein Dekret erlassen, das sämtliche DEI-bezogenen Programme, Initiativen und Mandate in allen staatlichen Bereichen beendet. Zu diesem Zwecke sollten sämtliche Mitarbeitende in DEI-bezogenen Positionen beurlaubt und später entlassen werden.

Dominoeffekt

Doch es ging nicht nur gegen staatliche Programme. Auch die Diversity-Aktivitäten der Kanzleien waren bereits im vergangenen Jahr Ziel von Regierungsangriffen. Im März 2025 bekamen rund 20 Kanzleien elektronische Post von der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC), die sie aufforderte, bis Mitte April bestimmte Informationen offenzulegen – unter anderem persönliche Daten von Bewerberinnen und Bewerbern sowie von Anwältinnen und Anwälten, die in den vergangenen Jahren in die Partnerschaft aufgenommen wurden. Ihre Aufforderung begründete die US-Bundesbehörde damit, vermeintliche Diskriminierung in den Diversity-Programmen der Kanzleien aufdecken zu wollen. Die Aufforderungen erhielten unter anderem A&O Shearman, Freshfields, Hogan Lovells, Kirkland & Ellis, Latham & Watkins, McDermott Will & Emery (heute McDermott Will & Schulte), Milbank, Skadden Arps Slate Meagher & Flom, White & Case und WilmerHale.

Und wie reagierten die Kanzleien? Sie fielen reihenweise um, auch solche, die gar nicht Gegenstand der EEOC-Untersuchung waren. Viele überarbeiteten öffentlich einsehbare Informationen und Bekenntnisse zum Themenfeld DIE, vor allem auf den eigenen Websites. Unter ihnen waren einige, die sich über Jahre hinweg mit ihren umfassenden DEI-Bemühungen geradezu gebrüstet hatten. Manche Großkanzleien machten sogar einen Deal mit der Regierung, um drohende Anordnungen des Präsidenten abzuwenden. Und der Deal ging so: Die Kanzleien verpflichteten sich, Pro-bono-Leistungen zu erbringen und auf Diversity-Programme zu verzichten. Im Gegenzug sah Trump von Sanktionen ab.

Skadden und Paul Weiss kaufen sich frei

Kanzleien, die sich durch Zugeständnisse an die Regierung möglichen Sanktionen entzogen

A&O Shearman ; Cadwalader Wickersham & Taft ; Kirkland & Ellis ; Latham & Watkins ; Milbank ; Paul Weiss Rifkind Wharton & Garrison ; Simpson Thacher & Bartlett ; Skadden Arps Slate Meagher & Flom ; Willkie Farr & Gallagher

Den Anfang machte Paul Weiss, kurz darauf folgte Skadden Arps Slate Meagher & Flom, die der US-Regierung Pro-bono-Arbeit für insgesamt 340 Millionen Dollar in von Trump favorisierten Projekten und Organisationen zusagte. Auch Milbank und Willkie Farr & Gallagher schlossen eine ähnliche Vereinbarung. Wenige Tage später folgten Kirkland & Ellis, Latham & Watkins, A&O Shearman, Simpson Thacher & Bartlett, die eng mit der deutschen Top-Kanzlei Hengeler Mueller zusammenarbeitet, und Cadwalader Wickersham & Taft, die im Sommer 2026 mit Hogan Lovells fusionieren will. Die Deals lösten in der US-Anwaltschaft, aber auch in Deutschland Entsetzen aus.

Zugleich führten sie zu einer tiefen Spaltung des US-Anwaltsmarktes. Hatten Marktbeobachter anfangs noch die Hoffnung, die wirtschaftsstarken Big-Law-Kanzleien würden sich der Regierung geschlossen entgegenstellen und für den Rechtsstaat eintreten, machten die Deals diese Hoffnung zunichte. Auf der anderen Seite gab es auch Kanzleien, die sich Trumps Vorgehen nicht ohne Weiteres beugen wollten und gegen bereits erlassene oder drohende Dekrete kämpften.

Bereits vor der EEOC-Initiative gegen die Diversity-Programme gerieten Anfang 2025 einige US-Großkanzleien unter Druck, als die Trump-Regierung sie mit Executive Orders ins Visier nahm. Diese Anweisungen hatten das Ziel, unliebsamen Kanzleien den Zugang zu Bundesgebäuden inklusive Gerichten zu verwehren, Sicherheitsfreigaben zu entziehen oder Beratungsverträge mit dem Staat zu kündigen. Die Dekrete richteten sich gezielt gegen Kanzleien, die Verbindungen zu Trumps Gegnern haben und früher bei Verfahren oder Ermittlungen gegen ihn aufgetreten sind. Neben der auch in Deutschland mit zwei Büros vertretenen Ostküstenkanzlei WilmerHale traf es Perkins Coie, Jenner & Block, Susman Godfrey und Paul Weiss. Die Anordnung gegenüber Paul Weiss nahm der Präsident wieder zurück, nachdem die Kanzlei Zugeständnisse machte. Alle anderen Kanzleien zogen vor Gericht und waren in der ersten Instanz erfolgreich.

Die Solidarität mit den ,Widerstandskanzleien‘ war groß. Fast 70 ehemalige und aktuelle General Counsel bewiesen Rückgrat, indem sie einen Unterstützerbrief für Perkins Coie unterzeichneten. Bereits zuvor gab es weitere Unterstützungsschreiben von 360 Rechtsprofessoren, elf Rechtsorganisationen und fast 250 ehemaligen Richtern. Auch Generalstaatsanwälte demokratischer US-Staaten positionierten sich klar. Mehr als 500 Anwaltskanzleien haben sich in einem Brief für Perkins Coie ausgesprochen, darunter Freshfields, die auch für WilmerHale einen Brief unterzeichnete. Zwar hat Freshfields in den USA nicht so viel zu verlieren wie Latham & Watkins, Kirkland & Ellis oder Paul Weiss, die allesamt in ihrem Heimatmarkt zur Elite zählen. Freshfields’ US-Präsenz befindet sich hingegen noch im Aufbau. Mutig war der Schritt, sich mit den von Trump bedrängten US-Wettbewerberinnen zu solidarisieren, dennoch. Denn auch Freshfields stand im Fadenkreuz von Ermittlungen der US-Behörden und hätte gute Gründe gehabt, zumindest die Füße stillzuhalten. Ihre Website hat die britische Spitzenkanzlei dennoch angepasst und ihre Diversity-Ziele weniger konkret formuliert. Aus „Diversity and Inclusion“ wurde außerdem „Culture and Inclusion“.

Unterstützung für WilmerHale und Co. gab es auch auf globaler Ebene, der sich neben der American Bar Association auch die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein und der europäische Syndikusdachverband ECLA anschlossen.

Associates stimmen mit den Füßen ab

Die Dealkanzleien wiederum hatten noch länger mit den Auswirkungen ihrer Entscheidungen zu kämpfen. Auch von der eigenen Belegschaft hagelte es Kritik. Eine breit angelegte Umfrage von ,The American Lawyer‘ aus dem Frühjahr 2025 zeigte: Für die jungen Anwälte war das Thema noch lange nicht erledigt. Besonders hart traf es Willkie, wo die Associates die 100-Millionen-Dollar-Pro-bono-Vereinbarung mit der Regierung scharf kritisierten. „Ihr habt absolut kein Rückgrat und keinen moralischen Kompass. Ich schäme mich, hier zu arbeiten, und werde nicht mehr lange hierbleiben“, sagte ein Associate aus der Bay Area. Ein anderer ist „extrem enttäuscht über die schwache, kurzsichtige und unethische Entscheidung“. Die Unzufriedenheit in der kalifornischen Niederlassung führte dazu, dass ein Litigation-Team mit sieben Partnern und mindestens sieben Associates aus San Francisco die Kanzlei verließ. Auch Latham & Watkins kam in der Umfrage nicht gut weg: Associates aus Washington und New York warfen der Kanzlei Heuchelei und Feigheit vor und kündigten Jobwechsel an.

„Kein Rückgrat und kein moralischer Kompass“

Auch in Deutschland gab es in der aktuellen azur100-Umfrage, die im Sommer 2025 lief, Kritik am Vorgehen der US-Kanzleien, wenn auch nicht in so großem Ausmaß wie in den USA. Deutsche Associates monierten unter anderem, dass ihre Arbeitgeber in „vorauseilendem Gehorsam ihre DEI-Programme angepasst oder eingestellt“ hätten. Viele wünschten sich eine andere Haltung: „Mehr Mut gegen Trump! Mehr Solidarität mit anderen Kanzleien!“ Einigen Anwälten stieß besonders sauer auf, dass ihre Arbeitgeberin versuchte, die Kehrtwende in der Diversity-Politik so zu verkaufen, als ob sie mit den USA nichts zu tun hätte: „Absolut untragbar ist auch, dass man sich nicht offen und konsequent für seine eigene Diversity-Richtlinie ausspricht und stattdessen bei Gegenwind durch Trump sofort einknickt und den eigenen Angestellten noch nicht mal ehrlich die Gründe für so ein Verhalten nennt, sondern stattdessen die Problematik totschweigt und so tut, als wäre die Neuausrichtung völlig unabhängig vom Vorgehen der Trump-Regierung. No-Go“, findet ein Associate einer internationalen Kanzlei.

Kündigung vor aller Augen

Die deutschen WilmerHale-Anwälte hingegen sind erfreut über die Haltung ihrer US-Büros. Einer fasst es so zusammen: „Ich bin stolz auf das Engagement meines Arbeitgebers gegen den Abbau des Rechtsstaats in den USA und, dass wir an unseren Werten festhalten, insbesondere, dass WilmerHale eine der wenigen Kanzleien ist, die gegen die Executive Order gerichtlich vorgegangen und keinen Deal mit der Trump-Organisation eingegangen ist. Die Kommunikation und die Einbeziehung seitens des Arbeitgebers war hier sehr gut.“

Während viele US-Associates mit den Deals ihrer Arbeitgeber haderten, ihrem Ärger aber hauptsächlich anonym Luft machten, trat eine junge Anwältin an die Öffentlichkeit. Rachel Cohen, zu diesem Zeitpunkt Associate bei Skadden Arps Slate Meagher & Flom im dritten Jahr, kündigte im März 2025 ihren Job als Reaktion auf den Deal und schickte die Mail mit ihrem ausführlich begründeten Kündigungsschreiben nicht nur an ihre Vorgesetzten, sondern an die gesamte Kanzlei (Die Rebellin, Seite 55). Die öffentliche Kündigung löste eine Welle der Zustimmung aus. Auch nach ihrem Weggang bei Skadden setzte sie sich öffentlich gegen die Angriffe auf die US-Anwaltschaft ein, indem sie unter anderem einen von mehr als 600 Anwältinnen und Anwälten unterschriebenen öffentlichen Brief an die Wirtschaftskanzleien richtete und diese aufforderte, für die Rechtsstaatlichkeit und die freie Anwaltschaft einzustehen und sich dem politischen Druck nicht zu beugen.

Bäumchen wechsel Dich

Und wie reagierten die Mandanten? Unterschiedlich. Viele waren nicht begeistert vom Vorgehen ihrer Rechtsberater. Gleich mehrere Konzerne sollen im Sommer 2025 den Kanzleien, die sich der Regierung unterworfen hatten, den Rücken gekehrt haben, darunter der IT-Riese Oracle, Morgan Stanley, Microsoft und McDonald’s. Auf der anderen Seite verloren die wehrhaften Kanzleien manche Mandanten, die Nachteile für sich befürchteten. Noch nie seit Mitte des 20. Jahrhunderts standen die Justiz, aber auch die Anwaltschaft so unter politischem Druck wie derzeit in den USA. Und nur selten wurde die Haltung von Anwältinnen und Anwälten zur sogenannten Rule of Law so kritisch beäugt und heftig diskutiert wie derzeit.

Und das ist gut so. Denn die USA sind nicht der einzige Staat, in dem demokratische Strukturen zumindest ins Wanken geraten. Entwicklungen in den USA können auch immer Effekte auf Europa – und insbesondere auf Deutschland – haben. Ein Beispiel ist die Sympathie von Trump-Vize J.D. Vance oder auch Techmilliardär Elon Musk für die AfD. Auch deshalb ist es wichtig, so wachsam zu sein und nicht abzuwarten, bis man am Ende den Kipppunkt überschreitet, an dem die Demokratie unumkehrbar Schaden nimmt.


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