Teilzeit bedeutet hohe Zufriedenheit – mit Ausnahmen

Wenn es nur ein Argument braucht, um etwa gegenüber einem Juristen als Bundeskanzler die Vorzüge einer Teilzeitbeschäftigung zu rechtfertigen, dann liefert es die azur-Associate-Umfrage 2025. Wer als Anwältin oder Anwalt in Teilzeit arbeitet, ist sowohl insgesamt als auch in vielen Details zufriedener mit dem eigenen Arbeitgeber.

Wenig überraschend ist, auf welchen Feldern die Teilzeit (TZ)-Zufriedenheit am stärksten positiv von der Vollzeit (VZ)-Welt abweicht: Sowohl bei der Work-Life-Balance als auch bei der eng verwandten Kategorie ‚Veinbarkeit von Karriere und Familie‘ wird die Zufriedenheit durch TZ-Beschäftigte deutlich überdurchschnittlich bewertet.

Ein zusätzlicher Grund dafür mag der höhere Homeoffice-Anteil sein. 3 von 4 Teilzeit-Juristinnen und -Juristen arbeitet an einem oder mehreren Tagen von zuhause aus – im Durchschnitt sind es bei ihnen 2,2 Tage. Unter den Vollzeitbeschäftigten ist das Homeoffice etwas seltener und wird von 66 Prozent der Umfrageteilnehmer wahrgenommen.

Anspruchsvolle Arbeit

Die durchschnittliche Wochenstundenzahl der Umfrageteilnehmer in Teilzeit liegt bei rund 38 Stunden und entspricht damit zu 73 Prozent einer Vollzeitstelle, deren durchschnittliche Wochenstundenzahl laut azur-Umfrage zuletzt bei 52 lag. In der Zeit, in der die TZ-Juristinnen und -Juristen mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sind, fühlen sie sich adäquat ausgelastet: Mit dem Anspruch ihrer Arbeitsinhalte sind sie sogar deutlich zufriedener als die VZ-Beschäftigten.

Ihre Chancen auf eine Vollpartnerschaft bewerten beide Gruppen ungefähr gleich, obwohl knapp 70 Prozent der TZ-Antworten angeben, dass die Partnerschaft gar nicht das oberste Ziel sei. Damit sind sie weitaus bescheidener als die Vollzeitgruppe, in der es knapp 53 Prozent sind.

Problemfeld Gleichbehandlung

Die Umfrage lässt allerdings keine Rückschlüsse zu, ob die geringeren Partnerambitionen schon das Ergebnis einer über die Jahre wachsenden Ernüchterung der TZ-Arbeitenden sind. Sie sind beileibe nicht wunschlos glücklich. Denn in einem Punkt weicht die TZ-Zufriedenheit überraschend nach unten ab: Die Einschätzung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist unter den TZ-Teilnehmern, unter denen der Frauenanteil bei 60 Prozent liegt, negativer als im Marktdurchschnitt aller Associates.

Das Problem mit der Gleichbehandlung wird in zahlreichen Kommentaren bestätigt. Ein Umfrageteilnehmer verlangt von seiner Kanzlei, „für eine echte Akzeptanz von Teilzeitarrangements innerhalb der Partnerschaft zu sorgen“ und Ansichten „zu unterbinden, dass Schwangerschaft gleichbedeutend mit Karrierende“ sei. Aus einer anderen Großkanzlei heißt es: „Ein Angebot, dass der Arbeitgeber während und nach einer Schwangerschaft die Arbeitsbelastung gezielt reduziert und dass die Karriere nach dem Wiedereinstieg weitergeht, besteht nicht.“


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