Start im September: Neuer Fachanwaltstitel für Vergaberecht beschlossen
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Mitte März einen neuen Fachanwaltstitel eingeführt. Als 22. Titel können Rechtsanwälte bald auch im Fachbereich Vergaberecht eine Zusatzqualifikation erwerben.
„Für Anwälte in kleineren und mittleren Kanzleien hat der Fachanwalt die größte Bedeutung“, sagt Professor Dr. Heiko Höfler von der Großkanzlei Bird & Bird. In den letzten fünf Jahren hätten sich Wirtschaftskanzleien aus diesem Segment bei Vergaben um kleinere Projekte stark positioniert.
Neuer FA Vergaberecht: Heiko Höfler von Bird & Bird hat die Entstehung begleitet.
Zwar gehört auch bei Großkanzleien das Vergaberecht zum Repertoire. Dort werde, so Höfler, der Fachanwaltslehrgang im Vergaberecht allerdings weniger als Marketinginstrument denn als formale Bestätigung einer Spezialisierung begrüßt. Höfler war gemeinsam mit Dr. Martin Schellenberg von Heuking Kühn Lüer Wojtek an der Vorbereitung beteiligt.
Mehr Mandate als Fachanwalt
Ein Fachanwaltstitel kann Anwälten ein höheres Mandatsaufkommen bescheren. So verweist die BRAK auf eine Studie, wonach sie dadurch ihren Umsatz um bis zu 30 Prozent steigern könnten. Diese Zahl ist jedoch stark abhängig von Spezialisierung und Kanzleigröße. Besonders gefragt ist der Fachanwalt laut einer BRAK-Statistik im Arbeits- und Familienrecht. In diesen Rechtsgebieten sind jeweils über 9.000 Fachanwälte anerkannt.
Für den Ttitel müssen Anwälte mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen, einen mehrtägigen Lehrgang mit Abschlussklausur und den Nachweis ihrer praktischen Erfahrung erbringen. Dazu dient eine Liste mit rund 40 eigenverantwortlich geführten Fällen. Darunter müssen mindestens fünf gerichtliche oder Nachprüfungs-Verfahren sein. Die Liste wird gewichtet. Dabei zählt ein mehrere Instanzen umfassendes Verfahren mehr als eine kurze Beratung.
FA Vergaberecht ab September
Der Beschluss zur Einführung der Spezialisierung im Vergaberecht wird nach einer Prüfung durch das Bundesjustizministerium wirksam. Anschließend wird er in den BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und tritt drei Monate später in Kraft. Experten rechnen damit, dass ab September 2015 die ersten Anwärter mit der Zusatzausbildung beginnen können. (Christina Geimer)
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