Porträt Christian Schmitz: Et jitt kei Wood

Christian Schmitz ist Strafverteidiger durch und durch. Für ihn ist Wirtschafts- und Steuerstrafrecht weit mehr als Aktenarbeit: Es geht um Menschen, um Nervenstärke, um kluge Strategien – und darum, in den entscheidenden Momenten Haltung zu zeigen.

„Ich ben Lokalpatriot. (…) Alle wolle noh Berlin, erus en de große Welt. Doch mich kriss de hee nit fott. Ich kann nit sage, wat mich hee häld.“ Diese Zeilen aus einem sehr bekannten Kölner Kultsong (‚Et jitt kei Wood‘ heißt ‚Es gibt kein Wort‘) beschreiben die große Liebe, die (Wahl-)Kölner für ihre Heimatstadt empfinden. Diese starke Zuneigung teilt auch Dr. Christian Schmitz, Managing-Partner der Kanzlei Verte – aus Köln. Anders als in dem Lied weiß der 44-Jährige allerdings ganz genau, warum er die Stadt am Rhein seit seinem Studium nur noch zu Urlaubszwecken und Dienstreisen verlässt. „Mir gefällt der Umgang der Menschen miteinander. Das ist in Köln schon etwas sehr Besonderes.“ Hauptberuflich ist Schmitz allerdings nicht Lokalpatriot, sondern Strafverteidiger, noch dazu einer der bekanntesten des Landes.

Nicht nur Schmitz hat sich in den vergangenen Jahren von Köln aus in seinem Metier einen Namen gemacht. Insgesamt schickt sich die hiesige Strafverteidigerszene an, mit den lange dominanten Düsseldorfer Einheiten gleichzuziehen. Im Rheinland galt Düsseldorf viele Jahre als erste Adresse für die Verteidigung. Kanzleien wie tdwe Thomas Deckers Wehnert Elsner, VBB Rechtsanwälte und Wessing & Partner haben eine lange Tradition und einen guten Namen. Doch Kölner Kanzleien haben aufgeholt. Mit einer Riege junger und engagierter Partnerinnen und Partner haben Boutiquen wie Gercke Wollschläger, Gazeas Nepomuck und eben Verte für ordentlich Wirbel gesorgt. Und mittendrin Christian Schmitz. Er zählt und zählte in den vergangenen Jahren zur ersten Riege der Verteidiger für Beschuldigte und Angeklagte in Verfahrenskomplexen wie Wirecard, Cum-Ex und auch im Skandal um den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Klarer Fall

Dass er mal Strafrechtler werden würde, war ihm nach Beginn seines Jurastudiums schnell klar. „Im Studium habe ich relativ schnell gemerkt, dass mir das liegt. Die Unmittelbarkeit, mit der das Recht auf Menschen wirkt, fand ich faszinierend. Später im Referendariat wurde mir klar: Der Staatsapparat geht manchmal über das Individuum hinweg – nicht aus bösem Willen, aber aufgrund vorgefertigter Meinungen. Gegen den Widerstand einer staatlichen Ansicht aufzustehen und sich Gehör zu verschaffen – das ist es, was mich antreibt“, sagt er. Am Wirtschafts- und Steuerstrafrecht reizt ihn vor allem die Komplexität der Materie. „Hinter einem Betrugs- oder Untreuevorwurf kann sich ein recht simpler Sachverhalt verbergen, aber eben auch ein sehr komplizierter, der noch eine zivilrechtliche Komponente hat. Sich in solche Themen tief einzuarbeiten, ist herausfordernd und sehr motivierend. Und letztlich ist auch das Verteidigungspotenzial in solchen Fällen enorm.“

Einer seiner ersten Fälle als junger Anwalt war ein Sprung ins kalte Wasser: Ein Mandant, dem Betrug vorgeworfen wurde, war in Untersuchungshaft. Obwohl der Vermögensschaden aus heutiger Sicht eher gering war, bestand Fluchtgefahr – und deshalb saß der Mandant hinter Gittern. „Das war eine sehr herausfordernde Situation“, erinnert sich Schmitz. „Der Mandant will sofort eine Prognose. Er will wissen, wie es weitergeht. Dann sind seriöse Ansagen, aber auch Psychologie gefragt. Gleichzeitig muss man als Anwalt dabei helfen, Angelegenheiten außerhalb der JVA zu regeln und ihm durch intensive Besuche zeigen: ,Ich bin da‘.“ Diese Situation hat Schmitz geprägt. Sie zeigt, was erfolgreiche Strafverteidigung ausmacht: Nervenstärke, Frustrationstoleranz, schnelle Auffassungsgabe.

Menschlichkeit im professionellen Rahmen

Diese Nähe zum Menschen ist ein weiterer wichtiger Faktor, der die Arbeit als Strafverteidiger so reizvoll macht. „Als Staatsanwalt arbeitet man an der Akte, nicht am Menschen. Man kennt die Person, mit der man sich über Monate befasst, nur auf dem Papier. Als Richter ist man kein Teamplayer und muss sich neutral verhalten.“ Als Strafverteidiger hingegen ergreife man Partei. Wie man Partei ergreift, welche Strategie und welcher Verhandlungsstil in einem Mandat richtig ist, das hängt laut Schmitz sehr vom Einzelfall ab. Es gibt nicht den einen Weg ein Ermittlungsverfahren oder einen Strafprozess anzugehen.

„Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert, dass man verschiedene Verhandlungsstile anwenden kann“, sagt Schmitz. „Die Grundhaltung – mal kommunikativ, mal konfrontativ – variiert, bewegt sich aber immer im professionellen Rahmen. Man darf nichts persönlich nehmen. Aber man sollte sich bewusst machen, dass überall Menschen miteinander agieren. Das geht nicht immer ohne Emotionen.“ Welches Mandat erfordert welchen Angang? Das lernen junge Strafrechtlerinnen und Strafrechtler erst mit der Zeit. Was Bewerber grundsätzlich mitbringen sollten, wenn sie sich für den Beruf interessieren, fasst Schmitz so zusammen: „Jura als Skill reicht alleine definitiv nicht, ist aber erforderlich. Ich habe es immer wieder erlebt, dass junge Juristen Top-Noten haben, aber kein Verständnis für das Wirtschaftsstrafrecht.“ Verte sucht Leute mit strafrechtlicher Prägung, aus deren Vita sich bereits ergibt, dass sie sich konsequent dem Strafrecht verschrieben haben. „Bewerber, die die Weichen bereits im Studium gestellt und die Stagen im Referendariat entsprechend gewählt haben, bringen häufig ein gutes Grundverständnis und das erforderliche Engagement mit“, sagt Schmitz.

Kinder und Knast

Denn Engangement braucht es in jedem Fall. Also keine Work-Life-Balance im Strafrecht? So will er nicht verstanden werden. „Nur weil man den Job als Strafverteidiger mit viel Einsatz ausübt, heißt das nicht, dass man jede Woche 80 Stunden arbeiten muss“, stellt er klar. In Krisensituationen müsse man für die Mandanten da sein, auch mal früh morgens oder spät am Abend. „Aber die Krise ist ja kein Dauerzustand. Und nach einer heißen Phase spricht nichts dagegen, auch mal zur Ruhe zu kommen.“

Dass ein Leben neben der Arbeit bei Verte funktioniert, zeigt auch der Umstand, dass mehrere Anwältinnen und Anwälte in Teilzeit arbeiten. Kinder und Knast – geht beides. „Was es braucht, ist eine gute Abstimmung im Team. Die haben wir. Und deshalb haben wir es bisher auch immer geschafft, das richtige Modell für die jeweilige Lebenssituation zu finden“, so Schmitz.

Wer seine theoretischen Fertigkeiten zusätzlich zu Studium und Referendariat weiter schulen und von den Besten ihres Metiers lernen will, der kann seit Ende 2024 einen berufsbegleitenden Master für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Köln machen. Nach den materiellen und prozessualen Grundlagen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht folgen im zweiten Semester Vertiefungen zu Kapitalmarkt- oder Insolvenzdelikten sowie zum Arbeitsstrafrecht. Gehalten werden die Vorlesungen unter anderem von renommierten Strafrechtlern. Inklusive Christian Schmitz. Er liest die Korruptionsdelikte. Den LL.M. hält er für sinnvoll und eine echte Bereicherung. Letztlich noch ein Grund mehr, in Köln zu bleiben. Wer will schon nach Berlin?


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