Partnerin ohne Zulassung?
Dass Elizabeth Oberholzer irgendwann einmal in Bayern heimisch werden würde, hätte sie sich lange nicht träumen lassen. Denn die Welt, aus der die 35 Jahre alte Anwältin stammt, ist in jeder Hinsicht weit entfernt von München. Oberholzer kommt aus dem südafrikanischen Kapstadt, wo Wellenreiten statt Alpenromantik Programm ist.
Elizabeth Oberholzer
(35) Freshfields Bruckhaus Deringer
Aufgewachsen in: Kapstadt, Südafrika
Erste berufliche Station: Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, Niederlande.
Inzwischen ist Oberholzer schon seit neun Jahren hier. Der Liebe wegen. 2013 heuerte sie an bei dem renommierten Münchner Corporate-Partner-Duo von Freshfields Bruckhaus Deringer, Dr. Barbara Keil und Dr. Wessel Heukamp. In diesem Frühjahr wurde sie selbst zur Partnerin ernannt – und ist damit eine der wenigen bei Freshfields in Deutschland nur mit Anwaltszulassung im ausländischen Recht. „Wir möchten unseren Mandanten als internationale Kanzlei den besten Service bieten. Und dabei kommt es nicht nur auf die klassische deutsche Zulassung an, sondern eben gleichwertig auf ein tiefes Verständnis für die Unternehmensziele und die Marktbedingungen“, so Oberholzer.
Tatsächlich aber zeigt ihre Ernennung, dass bei Freshfields Internationalität und Diversität nicht nur Schlagworte sind. Und Oberholzer hat erneut etwas geschafft, was so nicht vorhersehbar war. Ihr Weg begann an der Stellenbosch-Universität in Südafrika. Als sie nach ihrem Bachelor of Laws auf ein Stipendium für einen LL.M im Ausland wartete, haben ihr zwei Davis Polk & Wardwell-Partner eine Associate-Stelle in New York angeboten – obwohl sie mit 21 Jahren jünger als durchschnittliche amerikanische Associates war und nicht aus einer Ivy-League-Uni stammte, wo sich Davis Polk hauptsächlich umschaut. Nach New York kam sie dann, nachdem sie ihren LL.M an der Leiden-Universität in den Niederlanden gemacht und für ein Praktikum eine Zwischenstation am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien eingelegt hatte. Am Ende arbeite sie aber nur ein Jahr an der US-Ostküste. Amors Pfeil führte sie nach Deutschland, wo sie auf Empfehlung von Davis Polk bei Freshfields einstieg. Basierend auf ihrer Anwaltszulassung in New York ist sie bei der Rechtsanwaltskammer München als ausländische Anwältin zugelassen.
Mittlerweile praktiziert sie seit knapp zehn Jahren an der Seite von Keil in allen M&A-Fragen mit amerikanischem Bezug. Dort überzeugt sie neben ihrer Fachkenntnis mit ihrem Übersetzungstalent für kulturelle Angelegenheiten. Für Oberholzer war schon seit ihrem Berufseinstieg klar, dass sie eines Tages Partnerin einer Kanzlei sein möchte. Dafür musste sie bei Freshfields einen hohen Standard erfüllen. Anders als Partneranwärter mit deutscher Zulassung, baute sie schon vor ihrer Ernennung eine eigene Beratungspraxis auf – für die Branchen Tech, Industrie und Automotive – und pflegt ein langjähriges, treues Netzwerk.

Zwei Fragen an Oberholzer:
Wann wachen Sie auf, wenn Sie sich keinen Wecker stellen?
Ich habe eine drei Monate alte Tochter und sie weckt mich fast jeden Morgen um genau 05:30 Uhr. Sie ist definitiv ein Morgenmensch und lächelt immer, wenn sie mich sieht. Eine schöne Art den Tag zu beginnen.
Was macht Ihnen schlechte Laune?
Langsames WLAN und dünner Kaffee. Vor allem in Kombination.
Die Rubrik Karrieresprung erscheint monatlich im JUVE Rechtsmarkt.