Morgens in den Knast: Der Job von Strafverteidigern und Compliance-Anwälten

Wer bei Diesel, Cum-Ex oder Wirecard als Strafverteidiger im Ring steht, hat seine Karriere häufig mit Fällen von ­Straßenkriminalität begonnen. Strafrecht war früher fast ­ausschließlich eine Sache der Boutiquen, während sich die Großkanzleien auf Compliance und lukrative interne Untersuchungen fokussiert haben. Mittlerweile verschwimmen diese Grenzen.

Jede Woche erklärt Strafrechtler Dr. Christian Rosinus der Welt, was es mit dem Thema ­Compliance auf sich hat. Dafür schaltet er das Mikro an und nimmt einen Podcast auf. ‚Rosinus on air, der Criminal Compliance Podcast‘ heißt seine Produktion, die er aus dem ein­fachen Grund auf die Beine gestellt hat, weil es ihm „riesig viel Spaß macht“. Was er selbst als Hobby bezeichnet, wissen auch seine Hörer zu schätzen. Fast 5.000 Abonnenten lauschen ihm regelmäßig, wenn er über aktuelle Entwicklungen spricht, etwa über Cybersicherheit, das ­neue Liefer­kettengesetz oder im Frühjahr dieses Jahres über den Umgang mit dem Gutachten, das das Erz­bistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs in Auftrag gab.

Rosinus on air: In seinem Criminal-Compliance-Podcast erklärt Christian Rosinus, was sich Neues in Compliance tut.

Doch sein Podcast ist nur ein Nebenprodukt seiner eigentlichen Arbeit. Der 45-Jährige ist Strafrechtler und Compliance-Experte und hat 2019 seine eigene Kanzlei gegründet. Rosinus Partner zählt mit ihrer überschaubaren Größe – zwei Equity-­Partner und drei angestellte Anwälte – zu den klassischen Wirtschaftsstrafrechtsboutiquen. Die Kanzlei ist eine von denjenigen, die sich neben der Verteidigung von Individuen und Unternehmen das Thema Compliance auf die Fahnen geschrieben hat. Immer mehr Boutiquen erobern sich bei Compliance-Mandaten Marktanteile, arbeiten oft eng mit Großkanzleien zusammen und stehen doch in anderen Fällen in Konkurrenz zu ihnen.

Was ist Compliance?

Der Begriff wurde der breiten Öffentlichkeit erst 2008 geläufig. Direkt übersetzt meint er schlicht: die Einhaltung von Regeln. Genau damit hatte Siemens sich seinerzeit alles andere als leicht getan. Um an Aufträge zu kommen, verwaltete der deutsche Vorzeigekonzern jahrelang prall gefüllte Schwarzgeldkonten. Bis zum VW-Dieselskandal war Siemens der größte Korruptionsfall der Nachkriegsgeschichte. Mittlerweile sprengt fast jedes neue Compliance-Verfahren die üblichen Ausmaße bei weitem.

Gerichte und Kanzleien arbeiten unter Volllast

Die Beispiele sind aus den Medien bekannt: VW ist längst nicht mehr der einzige Verfahrenskomplex in Sachen Dieselabgase, bei den Marken Audi, Porsche und Daimler wurden ebenfalls Werte optimiert. Auch die Prozesse zu Cum-Ex zählen zu den Umfangreichsten der vergangenen Jahre. Cum-Ex ist der Begriff für eine Form des massiven Steuerbetrugs. Aktienhändler, Steuerberater, Banker und auch Anwälte taten sich seit den Nuller-­Jahren zusammen, um eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktienpakete mehrfach vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Alleine die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen 1.000 Beschuldigte. Im vergangenen Sommer landete das ehemalige Dax-­Unternehmen Wirecard auf der Liste der unrühmlichen Compliance-Beispiele.

In jedem einzelnen Komplex sind Heer­scharen von Anwälten mit der Aufklärung und Verteidigung beschäftigt. Da ist es wenig verwunderlich, dass es die großen Kanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer, Hogan Lovells, White & Case oder Clifford Chance sind, die große Teile des Kuchens unter sich aufteilen und kleinere Kanzleien und Boutiquen mit ins Boot holen. Das gilt vor allem für aufwendige interne Untersuchungen. Sie sind ein fester Bestandteil von Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland und klären die Umstände auf, die zu Straftaten im Unternehmen geführt haben. Was Mandanten hier brauchen? Manpower – und das ist genau das, womit Boutiquen in der Regel nur eingeschränkt dienen können, vor allem wenn es grenzüberschreitende Themen sind. „Das können und wollen viele Kanzleien unserer Größenordnung oft personell nicht darstellen“, sagt Rosinus. 

Aber zum einen gibt es reichlich zu tun jenseits dieser ganz großen Fälle, und kleinere Einheiten können interne Untersuchungen sehr effektiv bewältigen. Zum anderen benötigen bei Compliance-Verstößen meist mehrere Per­sonen strafrechtlichen Beistand: Nicht nur die vermeintlichen Täter, sondern auch die Organe eines Unternehmens suchen nach Verteidigern. Denn dem Vorstand und Aufsichtsrat wird in solchen Fällen vorgeworfen, dass sie die Regelverstöße nicht verhindert haben. Dann schlägt die Stunde von Strafverteidigern wie Christian Rosinus. Wie die Wettbewerber Feigen Graf, VBB, Wessing & Partner, Dierlamm, Krause & Kollegen und Thomas Deckers Wehnert Elsner steht er Angeklagten in den maßgeblichen Verfahren zur Seite.

Problem: Zeitmanagement

Aber alle diese kleineren Einheiten kämpfen mit dem Zeitmanagement, wenn große Prozesse starten. Ein aktuelles Beispiel ist das Verfahren gegen ehemalige VW-Manager und -Ingenieure, das Mitte September 2021 in Braunschweig startete. Das Gericht setzte allein für diesen Fall 133 Verhandlungstage an. Sie werden sich laut Plan bis zum Sommer 2023 hinziehen. Strafverteidiger stehen dann immer vor der gleichen Herausforderung: „Bei Cum-Ex und Diesel läuft manchmal monatelang wenig“, sagt Rosinus. „Wenn es dann eskaliert, ist es unter Umständen sehr zeitkritisch.“ Der Arbeitsaufwand, der dann akut ansteht, ist enorm. „Für eine Hauptverhandlung muss man die Akten wirklich gut kennen“, erläutert er. Die Akten sind mittlerweile digital verfügbar, sie werden so gescannt, dass sie durchsuchbar sind. Fragen, die sich unter anderem stellten, sind: „Was ist der konkret vorgeworfene Sachverhalt?“‚ „Wie stehen die angeblichen Tatbeiträge im Verhältnis zu anderen Beschuldigten oder Dritten?“, „Wie ist die generelle Beweissituation?“, „Wurde etwas übersehen?“ und „Gibt es Anzeichen, dass der subjektive Tatbestand erfüllt ist?“.

Die Standardfragen müssen sitzen

Wie wichtig es ist, die Standardfragen zu beantworten, vermittelt er auch den jungen Asso­ciates schon früh. „Sie müssen lernen, wie sie eine Akte auswerten“, erklärt Rosinus. Sie bekommen deswegen zunächst meist kleinere Fälle, die die Partner eng begleiten. Nicht immer ist so eine Aktenauswertung eines Anfängers von Erfolg gekrönt. „Wenn jemand drei Tage die Akten durchsucht, mit dem Ergebnis zu mir kommt und ich ihm sage, dass etwas Wichtiges übersehen wurde oder nicht stimmt, kann das für sie oder ihn schon frustrierend sein“, meint Rosinus. Ein Stück weit sei das Gespür, aber auch Begabung und eben Handwerk. So gebe es typische Stichworte, nach denen man sucht: etwa den Namen der Beschuldigten, bestimmte Verfügungen, Zeugenvernehmungen, Kennzahlnummern von Aktiendepots, Personalnummern.

Wie Rosinus übernehmen viele Boutiquen, die sich vorrangig mit Wirtschaftsstrafrecht beschäftigen, wegen der Ausbildung der Associates kleinere Verteidigungsmandate. Strafrechtler nennen diese Rubrik – ganz plastisch – ‚Blut und Sperma‘.

„Bei mir hieß die Rubrik am Anfang eher ‚Blut und Drogen‘“, erzählt Maximilian Müller, Namenspartner der Münchner Boutique Beukelmann Müller Partner. In seinem ersten Verfahren verteidigte er eine Kleptomanin. ­Damals arbeitete er noch in der Kanzlei seines Vaters, die unter dem Namen Prof. Dr. Müller firmierte und als angesehene Einheit im ­Wirtschaftsstrafrecht galt. Ent­sprechend groß war die Bandbreite in Müllers Arbeitsalltag. „Ich ­habe morgens einen Junkie und nachmittags ­einen CEO verteidigt“, erzählt der 42-Jährige. Mittlerweile ist er aber, wie sein Partner Dr. ­Stephan Beukelmann (48), deutlich auf die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren fokussiert. Damit entfallen auch die Besuche im Knast, die früher regelmäßig anstanden. Müller ist heute froh darüber. „Inhaftierte Betroffene sind nah am Abgrund, und nicht immer kann Hoffnung auf die baldige Freiheit gemacht werden – entsprechend zehrend sind regelmäßige Haftbesuche“, meint er. „Das geht einem natürlich besonders nahe.“

Von der Kleptomanin bis Cum-Ex: Stephan Beukelmann (re.) und Maximilian Müller vertreten in ihrer Kanzlei Beukelmann Müller ein breites Spektrum an Mandanten, fokussieren sich heute aber hauptsächlich aufs Wirtschaftsstrafrecht.

Auch Beukelmann hatte solche Verfahren auf dem Tisch, etwa den Fall, den die Münchner Presse den ‚Doppelmord ohne Leiche‘ nannte. Zum Strafrecht kam er über die Universität, wo er den angesehenen Strafrechtler Prof. Dr. Klaus Volk kennenlernte. Der wurde der breiten Öffentlichkeit durch seine Vertretung von Boris Becker bekannt, als dieser wegen Steuerhinter­ziehung vor Gericht stand. Mittlerweile machen kleinere Individualmandate aber nur noch einen geringen Prozentsatz vom Umsatz bei Beukelmann Müller aus. Die Kanzlei setzt mehr auf Wirtschaftsverfahren. Sie vertritt etwa die Macquarie Bank im Cum-Ex-Verfahren.

Bezahlt werden für die Neugier

Für Beukelmann ist es wichtig, dass sich junge Associates offen für einzelne Branchen zeigen. Mit jedem einzelnen Fall lerne man Neues aus der Branche. „Man wird bezahlt fürs Neugierig­sein“, sagt er. Für komplexe und umfangreiche Ermittlungsverfahren haben sie mittlerweile eine Projektjuristin eingestellt, die sich um das sogenannte Case Management kümmert. „Sie organisiert zum Beispiel die Workstreams, überwacht Fristen und führt die notwendigen Bausteine zusammen, kümmert sich um die Rechnungs­stellung, setzt Calls auf für die Individualverteidigung und unterstützt uns so juristisch und organisatorisch “, erklärt Beukelmann. „Wenn Verfahren lange laufen, geht es auch um Knowledge-­Management.“

Gleichzeitig haben immer mehr Boutiquen die präventive Compliance-Beratung für sich entdeckt und damit ein Feld, das für die Großkanzleien oft nur eine Art Beiwerk ist. Denn in der Prävention kann eine große Kanzlei weder die Manpower einsetzen, die sie für die Großverfahren prädestiniert, noch kann sie damit allzu hohe Stundensätze generieren. Bei Christian Rosinus etwa kam im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 keine Langeweile auf, weil er für Frosta ein Compliance-Management-System aufsetzte.

Berufseinstieg in der Strafrechtsboutique

Und auch Dr. Tobias Eggers, Partner bei der Kanzlei Park in Dortmund, hält die präventive Compliance-Beratung mehr und mehr beschäftigt. Regelmäßig laden ihn Unternehmen zu Pitches ein, und regelmäßig setzt er sich gegen die Großkanzleien durch. „Großkanzleien gewinnen Pitches für Projekte, in denen Manpower wichtig ist“, sagt er. Jedoch – und damit punkten er und seine Kollegen immer wieder – gerade im Mittelstand ist ein großes Team in der Regel gar nicht notwendig. „Wenn man weiß, was man tut“, erklärt Eggers. „Wir haben unsere Arbeit derart prozeduralisiert, dass wir uns regelmäßig gegen Großkanzleien durchsetzen. Wir arbeiten nicht mit dem dicken Daumen und diffusem Erfahrungswissen, punkten auch nicht mit Horden von Associates, sondern mit Methode. Wir denken in strukturellen Risiken und vom forensischen Ergebnis her.“ Dazu stellte die Kanzlei, der ins­gesamt elf Anwälte angehören, einen Chief Technology Officer ein. Mit selbst entwickelten Tools zur Risikoanalyse und Geldwäscheprüfung konnten sie schon einige Mandanten von sich überzeugen.

Dr. Tobias Eggers kam während seiner Wahlstation zu Park und gehört damit genau wie Stephan Beukelmann und Maximilian Müller zu der Riege von Strafverteidigern, die in Boutiquen gestartet sind. Für Strafrechtler aus kleinen Einheiten ist dieser Weg der einzig wahre. Nur derjenige Anwalt sei im Wirtschaftsstrafrecht gut, der bewiesen habe, dass er auch im Stahlbad eines Schwurgerichtsprozesses bestehen könne. So lautet die gängige Erklärung.

Naturgemäß vertreten die Strafrechtler der Großkanzleien eine andere Ansicht. Dort stehen Associates als Verteidiger kaum vor Gericht, schon alleine deswegen, weil es die kleineren Verteidigungsmandate, in denen Anfänger erste Erfahrungen sammeln, dort nur selten gibt. Das Verhandeln lernen sie trotzdem, wenn auch weniger vor Gericht. Und dass ein Fall erst gar nicht vor Gericht landet, sondern vorher schon ad acta gelegt werden kann, ist natürlich das oberste Ziel eines jeden Mandanten und somit eines jeden Strafrechtlers.

Breiter Beratungsansatz ist von Vorteil

Christian Rosinus war vorher bei act AC ­Tischendorf, einer mittelständisch geprägten Einheit, die zu einem breiten Themenspektrum berät, und zwischendurch anderthalb Jahre bei Clifford Chance. Heute stellt er am liebsten Nachwuchsjuristen ein, die schon Großkanzleiluft geschnuppert haben. „Es ist einfach von Vorteil, wenn man schon mal Steuerrecht gemacht hat oder Corporate und Arbeitsrecht, und Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge hat“, sagt er. Neben den drei angestellten Anwälten beschäftigt Rosinus mittlerweile auch Referendare und Praktikanten. Über einen Mangel an Bewerbern kann er sich, knapp drei Jahre nach Gründung, nicht beklagen – viele von denen ­haben ein ähnliches Hobby wie er: Sie hören gerne Podcasts.


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