Karrieresprung: Die Scheidungsanwältin, die keine wurde
Ein geplatzter 160-Milliarden-Dollar-Deal, ein Gespür für Zukunftsthemen und der richtige Schubser zur richtigen Zeit: Caroline Scholke hat sich bei Clifford Chance Schritt für Schritt zur Partnerin entwickelt und mit einem Profil aus Kartell- und Beihilferecht einen Namen gemacht.

Caroline Scholke (43)
Clifford Chance, Düsseldorf
Aufgewachsen in:
Berlin
Erste berufliche Station:
Clifford Chance
Bereits im Grundschulalter hatte Caroline Scholke ein festes berufliches Ziel vor Augen: Scheidungsanwältin. Warum, weiß sie bis heute nicht. Sie ist weder Scheidungskind, noch gab es Vorbilder in der Familie. „Meine Eltern haben mich jedenfalls immer Anwältin genannt, weil ich meinen älteren Bruder oft verteidigt habe, wenn er Mist gebaut hat“, erinnert sie sich. Aus der Scheidungsanwältin ist zwar nichts geworden, doch die Karrierealternative kann sich sehen lassen: Seit Mai ist Scholke Kartellrechtspartnerin bei Clifford Chance und steht Mandanten in komplexen Zusammenschlüssen, Kartell- und Beihilfeverfahren zur Seite.
Das Kartellrecht hatte sie bereits während ihres LL.M.-Studiums in London für sich entdeckt, gleichzeitig kam sie dort zum ersten Mal mit internationalen Kanzleien in Berührung. Bei Clifford arbeitete sie erst als wissenschaftliche Mitarbeiterin, später als Referendarin. Dass sie danach blieb, hat viel mit der Art zu tun, wie sie arbeitet – und arbeiten darf. Scholke bekam früh Verantwortung. Kaum ein halbes Jahr im Job, arbeitete sie auf einer der größten Pharma-Transaktionen: dem geplanten 160-Milliarden-Dollar-Deal zwischen Pfizer und Allergan. „Das war mein Baby“, sagt sie.

Auch wenn der Deal letztlich nicht flog, bescherte er ihr einen Branchenschwerpunkt im Healthcare. Scholkes heutiger Business Case aus Kartell- und Beihilferecht ist ebenso ein Beispiel für ein organisch gewachsenes Profil. „Beihilferecht lag bei uns schon immer in der Kartellrechtsgruppe.“ Als der damalige Partner Dr. Joachim Schütze in den Ruhestand ging, war klar: Jemand muss das Beihilferecht weiterführen. Scholke hatte sich bereits während des LL.M. und während ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin am Lehrstuhl damit beschäftigt. „Es war die logische Konsequenz.“ Als 2023 die EU-Drittstaatensubventionsverordnung (FSR) eingeführt wird, war das für Scholkes Karriere der Turbozünder. Quasi über Nacht wurde FSR das Thema der Stunde. Mit ein paar Kollegen nahm sie sich der Materie an. „Ich dachte mir: Mit meiner Aufstellung bin ich doch prädestiniert dafür.“ Themen, die früher getrennt liefen, greifen hier ineinander – und genau an dieser Schnittstelle positioniert sie sich. Für ihren Partner-Case bedeutet das: keine zwei parallelen Standbeine, sondern ein integriertes Beratungsprofil. Auch dass andere an sie glaubten, bevor sie es selbst tat, half. Immer wieder bekam sie den entscheidenden „Schubser“ von Partnern und Mentoren, die ihr Potenzial sahen und ihr Möglichkeiten aufzeigten. Sie nutzte sie: Scholke baute sich ein Netzwerk auf, engagierte sich, war sichtbar. „Leistung allein reicht nicht“, sagt sie. „Wer in die Partnerschaft will, muss auch präsent sein – im Mandat und darüber hinaus.“
Zwei Fragen an Scholke:
Wenn Sie eine berühmte Persönlichkeit – egal ob lebendig oder tot – treffen dürften: Wer wäre es und warum?
Hape Kerkeling. Zum einen, weil ich unfassbar gerne lache. Zum anderen, weil ich ihn für einen sehr intelligenten und in sich ruhenden Menschen halte. Und es tut einem immer gut, in der Nähe solcher Menschen zu sein.
Wann und warum haben Sie zuletzt gelacht?
Jetzt gerade, als ich bei der ersten Frage laut überlegt habe, wen ich gerne persönlich treffen würde und mein Mann Horst Schlemmer nachahmte.
Die Rubrik Karrieresprung erscheint monatlich im JUVE Rechtsmarkt.