Juristen-Karrieren und Juristen-Schicksale als Forschungsthema

Die Erforschung der Justizgeschichte der NS-Zeit steht bei mehreren Universitäten auf der Tagesordnung. Dabei geht es nicht nur um Justiz-Mitarbeiter der Zeit von 1933 bis 1945; es geht auch um die Anfangsjahre der Bundesrepublik, genauer gesagt um die Karrieren von ehemaligen NS-Juristen, und um die Schicksale von Juristen jüdischer Herkunft.Bereits im Juni 2002 verlieh die Jurisitische Fakultät der Universität München die Ehrendoktorwürde an Dr. phil. Lothar Gruchmann, der sich als Mitarbeiter des renommierten Instituts für Zeitgeschichte (IfZ, München) intensiv mit der Justizgeschichte des Dritten Reiches beschäftigt hat. Mit der Verleihung hat sich die Fakultät ausdrücklich zur historischen Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts bekannt.
Vor einem Monat erhielt der frühere Richter am OLG Braunschweig Dr. Helmut Kramer das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Kramer hat sich seit seinem Eintritt in die Justiz vor vierzig Jahren kritisch mit der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus und der mangelhaften Aufarbeitung dieser Geschichte in den ersten Jahren der Bundesrepublik auseinandergesetzt. In zahlreichen Veröffentlichungen, etwa „Braunschweig unterm Hakenkreuz“, hat er Karrieren von NS-Richtern nachgezeichnet.
Eine Tagung über „Die Kölner Justiz und der Umgang mit dem nationalsozialistischen Unrecht an den Juden“ fand vor wenigen Tagen in Köln statt. Der neue NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards stellte im Rahmen dieser Veranstaltung fest, dass die Ermittlungen viel zu spät begonnen hätten und erst ab 1959 systematisch erfolgt seien.
Auf Bundesebene wurden die Vorermittlungen für Tötungsverbrechen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg konzentriert. Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus – als einziges Bundesland – die Ermittlungen wegen nationalsozialistischer Massenverbrechen ab 1961 bei gesonderten Zentralstellen bei den Staatsanwaltschaften Köln und Dortmund konzentriert.
Diese Zentralstellen ermittelten bis heute gegen ca. 30.000 Personen. Der Vielzahl von Beschuldigten standen aber nur verhältnismäßig wenige Anklagen und Verurteilungen gegenüber. Die Gründe hierfür lagen u. a. in den mit dem langen Zeitablauf verbundenen massiven Beweisschwierigkeiten, aber auch in Versäumnissen der Bundesgesetzgebung, die z. B. nur für Mord und Völkermord die Verjährung aufgehoben hat. Nur ein Bruchteil der mutmaßlichen Taten konnte deshalb der Strafzumessung zugrundegelegt werden.
Die Zeit nach Hitlers Machtübernahme: Wie überall in Deutschland wurden auch in der damaligen Gauhauptstadt Bochum zahlreiche Juristen aus ihren Lebenszusammenhängen gerissen. Im Frühjahr 1933 waren 22 der insgesamt 128 Rechtsanwälte Juden. Sie galten „nur noch als Juden“, und nicht mehr als Kollegen oder Rechtsvertreter. Nach mehrjähriger akribischer Forschung gibt der Bochumer Anwalt- und Notarverein eine facettenreiche Textsammlung „Zeit ohne Recht – Justiz in Bochum nach 1933“ heraus und schildert erstmalig das Schicksal der Bochumer Rechtsanwälte und Richter jüdischer Herkunft während und nach der NS-Zeit. Das Buch geht zurück auf die Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht – Schicksale jüdischer Rechtsanwälte in Deutschland nach 1933“, die 2001 im Bochumer Landgericht zu sehen war; der Bochumer Teil der Ausstellung ist dort nach wie vor zu sehen.
Berliner Rechtssoziologen untersuchen seit 1998 „Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen im 20. Jahrhundert“. Das Fazit des Leiters, Prof. Dr. Hubert Rottleuthner: „Die meisten Justizjuristen haben sich nach 1933 mit dem neuen Regime arrangiert, es unterstützt und sogar begrüßt“. Auf der Grundlage von Angaben wichtiger beruflicher Merkmale von rund 34.000 Juristen des höheren Justizdienstes zwischen 1930 und 1964 lassen sich erstmals Justizkarrieren im 20. Jahrhundert systematisch verfolgen.
Nach 1945 machten die meisten der schon in der NS-Zeit tätigen Juristen im höheren Justizdienst weiter Karriere. So setzten sich beispielsweise im Jahr 1954 74 Prozent der Justizjuristen bei den Amtsgerichten, 68,3 Prozent bei den Landgerichten, doch 88,3 Prozent bei den Oberlandesgerichten und 74,7 Prozent beim Bundesgerichtshof (BGH) aus „alten“ Justizjuristen zusammen. (azur-online/ML)


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