Junges Gericht: Verantwortung prägt den Richterberuf von Anfang an.

Richter haben keine Mandanten, sie fällen Urteile im Namen des Volkes. Das bringt viel Verantwortung mit sich und macht die Entscheidung für diesen ­Beruf nicht einfacher. Doch die inhaltliche Bandbreite ist groß, auch an Verwaltungsgerichten.

„Nach bestem Wissen und Gewissen“ zu urteilen und „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“, darauf muss ein Richter – unter anderem – seinen Eid schwören. Im Namen des Volkes statt im Namen und im Interesse des Mandanten, wie es die Kollegen im Anwaltsberuf machen. Diejenigen, die sich für den Richterberuf entschieden haben, begründen ihre Berufswahl häufig mit ihrer Unabhängigkeit von den Interessen anderer. Das ist kein Wunder, schließlich muss ein Richter Urteile sprechen und darf sich dabei nicht auf eine Seite schlagen. So liest man in den Anforderungsprofilen für Richter von Autorität, Objektivität, Unparteilichkeit sowie der Bereitschaft zur Mäßigung und Zurückhaltung inner- und außerhalb des Amtes. Es ist schon etwas dran, dass der Richterberuf noch ein wahres Amt ist, das auch nach der Sitzung im Saal an der Person haften bleibt. Für Berufseinsteiger, die sich für diesen Weg entscheiden, ist es umso wichtiger, als junger Richter in diese Rolle hineinzuwachsen.

Verwaltungsrecht ist sexy.

Zunächst müssen aber die richtigen Noten her. Auf der Suche nach geeigneten, gut ausgebildeten Juristen steht der öffentliche Dienst mit den Wirtschaftskanzleien im Wettbewerb. Dabei kam speziell der Justiz lange Zeit zugute, dass das Öffentliche Recht einen großen Teil des Studiums ausmacht. Für hochqualifizierte Fans dieser Materie war oft klar: Ich starte bei einer Behörde oder bei Gericht. Dieser Berufswunsch findet dann regelmäßig seine inhaltliche Erfüllung am Verwaltungsgericht.

Anwaltskarrieren hingegen waren mit dem Öffentlichen Recht kaum zu machen, es blieb ein Revier für die absoluten Spezialisten. Doch die Kräfteverhältnisse in Recht und Wirtschaft haben sich zuletzt verschoben. Wer sich heute für Öffentliches Recht interessiert, dem stehen deutlich mehr Türen offen als noch vor wenigen Jahren. Der Boom von regulierten Industrien bringt das Öffentliche Recht zurück in die Großkanzleien. Transaktionen in regulierten Wirtschaftssektoren sind ein wichtiges und wirtschaftlich bedeutendes Betätigungsfeld. Infrastruktur-Großprojekte, etwa so eines wie die Gaspipeline Nord Stream 2, bringen Kanzleien jahrelang knifflige Mandatsarbeit.

Hohe Relevanz für die Gesellschaft.

Für Michael Wenderoth stand trotzdem früh fest, wohin er gehört: „Schon in meiner ersten Station im Referendariat hat mir die richterliche Arbeitsweise sehr gut gefallen. Mein inhaltliches Interesse am Öffentlichen Recht aus dem Studium konnte ich hier am Verwaltungsgericht bestens damit verbinden.“ Der 31-Jährige fing 2017 am Verwaltungsgericht in Düsseldorf als Berufseinsteiger an, ist also aktuell Richter auf Probe. Die Bandbreite an Sachverhalten, die einem als Richter dort begegnen, ist ziemlich groß. „Das Verwaltungsgericht schaut auf das Handeln des Staates – vom ganz kleinen Nachbarschaftsstreit bis zur Genehmigung großer Bauvorhaben“, so Wenderoth.

Seine Kollegin Stefanie Rosarius bekräftigt: „Das Besondere am Verwaltungsgericht ist, dass wir in politisch-gesellschaftlich relevanten Verfahren aktiv sind, etwa zu den Dieselfahrverboten oder der Coronaschutzverordnung.“ Die 32-Jährige ist Richterin am Verwaltungsgericht, ebenfalls in Düsseldorf. Ihr Berufseinstieg war im Jahr 2015. Auch sie fand schon während des Jurastudiums das Öffentliche Recht besonders spannend. In der juristischen Ausbildung gibt es bislang wenig Möglichkeiten, den Richterberuf umfassend zu erkunden. Oft bleibt es bei der einen Station im Referendariat, um Einblicke zu bekommen.

Dagegen sind die Möglichkeiten, den Alltag in einer Wirtschaftskanzlei kennenzulernen, deutlich vielfältiger: Praktikum, Referendariat, wissenschaftliche Mitarbeit – nachwuchshungrige Sozietäten nutzen alle Wege, um möglichst früh den Kontakt zu qualifiziertem Nachwuchs zu knüpfen. „Dass Referendare neben ihrer Ausbildung im Referendariat in Anwaltskanzleien oder Unternehmen arbeiten und dort Praxiserfahrungen sammeln, gehört seit jeher zum Alltag. In Niedersachsen haben wir uns deshalb gefragt: Warum gibt es diese Möglichkeit nicht auch in der Justiz?“, sagt Stefanie Otte. Sie ist seit 2018 Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle, zuvor war sie Staatssekretärin im Justizministerium in Niedersachsen. Das Land startet nun im November 2020 als erstes bundesweit mit dem Angebot einer Justizassistenz.

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit können Nachwuchsjuristen am Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft tätig werden. „Die Richterassistenz soll jungen Kollegen einen Einblick in den Arbeitsalltag abseits der Ausbildung in den Stationen des Referendariats ermöglichen“, erklärt Otte.

Die Richterpersönlichkeit finden.

An der Seite von erfahrenen Richtern oder Staatsanwälten können sie beispielsweise in Großverfahren eingebunden werden: „Bei den jeweiligen Einsatzbereichen wollen wir explizit individuelle Neigungen der Richterassistenten berücksichtigen“, so Otte. Das wird unter anderem dadurch ermöglicht, dass die Arbeit auch bei den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten des Landes stattfinden kann.

Das Modell wird in Nebentätigkeit ausgeführt, ist auf ein Jahr begrenzt und wird mit etwa 400 Euro netto im Monat vergütet. Damit geht Niedersachsen einen wichtigen Schritt, um die Rolle der Richter und Staatsanwälte jungen Juristen näher zu bringen und die Arbeit schon während der Ausbildung vielseitiger kennenzulernen. Fällt tatsächlich die Entscheidung für den Weg in die Justiz, kann ein absolvierter Justizassistentendienst sich gut machen.

Dass es für beide Seiten von Vorteil ist, sich vorab kennengelernt zu haben, liegt auf der Hand. „Die wissenschaftliche Mitarbeit als Richterassistent wird das Unterschreiten der Notenvoraussetzungen für eine Bewerbung als Richter nicht ausgleichen können. Tatsächlich kann sie aber ein Baustein von vielen bei der Qualifikation für eine solche Tätigkeit sein“, sagt Otte.

Ist die Entscheidung dann gefallen, variiert die Richterlaufbahn je nach Bundesland. Zurück in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist es möglich, direkt nach dem zweiten Staatsexamen als Richter einzusteigen und die dreijährige Probezeit zu durchlaufen. Ein fachlicher Wechsel ist dabei Teil der Ausbildung. So hat auch Michael Wenderoth am Verwaltungsgericht in Düsseldorf planmäßig nach eineinhalb Jahren die Kammer gewechselt und verbringt zurzeit den zweiten Teil seiner Probezeit in der 11. Kammer. Dort beschäftigt er sich jetzt mit dem Bau- sowie mit dem Asylrecht. „Natürlich erhöht der Wechsel der Kammer die Arbeitsbelastung zunächst wieder. Neue Routinen, aber vor allem neue inhaltliche Schwerpunkte müssen erarbeitet werden“, so Wenderoth.

Entspannen als Richter – ein Mythos.

Das widerlegt einen unter Kanzlei-Associates weit verbreiteten Mythos, dass Richter wenig arbeiten und auf ihrer Laufbahn im öffentlichen Dienst entspannen können. Dies ist sicherlich nur die halbe Wahrheit, denn gerade zu Beginn besteht bei Richtern die große Herausforderung darin, sich in die Materien einzuarbeiten und die Arbeitsweisen der Gerichte zu verinnerlichen. Während der Probezeit gibt es in regelmäßigen Abständen Beurteilungen, es werden Akten zur Kontrolle abgegeben und der Kammervorsitzende sowie der Präsident des Gerichts besuchen Verhandlungen des jungen Richters. Das Ganze wiederholt sich zumindest inhaltlich mit dem Wechsel der Kammer. Doch Wenderoth ist überzeugt: „Durch das Wechseln der Kammer kann sich die eigene Richterpersönlichkeit einen wichtigen Schritt weiterentwickeln.“

Um sich auch in die Rolle des Urteilsprechens zu finden, wird ein junger Richter von erfahrenen Kollegen eng begleitet. Am Verwaltungsgericht ist es so, dass ein Richter nach sechs Monaten Urteile im Asylrecht sprechen darf, in den anderen Bereichen beginnt er damit erst ab einem Jahr Gerichtszugehörigkeit. „Gerade zu Beginn erwartet niemand, dass ein junger Richter Entscheidungen alleine trifft. Es ist eine beruhigende Gewissheit, dass die gesamte Kammer für Fragen offen ist“, sagt seine Kollegin Rosarius.
„Und wenn man mal etwas nicht weiß, kann eine Sitzung auch unterbrochen werden, um Rücksprache mit den Kollegen zu halten.“ Mit diesem Wissen und der engen Begleitung durch die Kammer soll gewährleistet werden, dass die Richter im Laufe ihrer Probezeit in die Rolle
hineinwachsen.

Einmal Richter, immer Richter?

Während Richter also vergleichsweise schnell direkte Außenwahrnehmung erlangen können, agieren angestellte Großkanzleianwälte in den ersten Jahren ihrer Berufslaufbahn meistens ohne große eigene Entscheidungsmacht. Sie arbeiten vor allem dem Partner zu, erst nach dessen Kontrolle gehen Schriftsätze zum Mandanten. Dafür sind die Karriereoptionen als Wirtschaftsanwalt natürlich glänzender – auf den ersten Blick zumindest. Für Richter bedeutet Beförderung der Aufstieg in eine höhere Richterposition. Das kann ein Vorsitz sein oder der Wechsel an die nächsthöhere Instanz. In Form einer Ersatzerprobung kann ein Richter in Nordrhein-Westfalen sich beispielsweise um eine höhere Position bewerben und an das Oberverwaltungsgericht wechseln.

In Bayern oder Baden-Württemberg ist es regelmäßig üblich, zwischen dem Richteramt und der Staatsanwaltschaft zu wechseln und sich auf die Art beruflich weiterzuentwickeln. Ähnlich wie die Zahl der Equity-Partner einer Großkanzlei begrenzt ist, sind allerdings auch die obersten Richterpositionen rar, etwa an einem Bundesgericht. Doch wer sich einmal für den Richterberuf entschieden hat, muss dies nicht als in Stein gemeißelt betrachten. „Eine Abordnung bietet schöne Möglichkeiten, auch mal nicht als Richter tätig zu sein“, sagt die Düsseldorfer Richterin Rosarius. „Zum Beispiel ist es möglich, am Justizministerium zu arbeiten und dort etwa an Gesetzgebung oder den Examensklausuren mitzuwirken.”

Kein Job, sondern eine ernste Rolle.

Richter werden ist also nicht zwangsläufig eine Entscheidung fürs Leben. Nichtsdestotrotz ist es kein Job, sondern eine Rolle, die schon Anfänger Ernst nehmen sollten. „Als Richter muss man entscheidungsfreudig sein und Verantwortung übernehmen wollen“, erklärt Rosarius die grundsätzliche Haltung.

Und ist diese Rolle erstmal eingeübt und das verantwortungsvolle Arbeiten zum Alltag geworden, dann liegt eine berufliche Veränderung fern. Denn eines ist klar: Ein Rechtsanwalt dient dem Mandanten, ein Richter dem Staat, auch wenn er diesem auf die Finger schaut.


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